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26.01.10 - REGION
Jusos fordern sofortige Abschaffung von "ELENA" - "Weg in Überwachungsstaat"
Die nordhessischen Jungsozialisten fordern die umgehende Abschaffung des elektronischen Entgeltnachweises (abgekürzt: Elena) für Arbeitnehmer. „Der 1. Januar 2010, der Tag ab dem monatlich die Daten der Arbeitnehmer an die zentrale Speicherstelle bei der Deutschen Rentenversicherung übermittelt werden, wird als schwarzer Tag in die Geschichte der Arbeitnehmerrechte in Deutschland eingehen. Seitdem werden ohne nachgewiesene Notwendigkeit Arbeitnehmerdaten zentral auf Vorrat erhoben und gespeichert. Big Brother ist watching you“, erklärten der nordhessische Juso-Bezirksvorsitzende Pascal Barthel (Bad Hersfeld) und seine Stellvertreterin Elena Tritschler (Fulda).
Als besonders kritisch sehen die Jusos an, dass ein erheblicher Teil der Daten, die erhoben würden, für die ursprünglichen Zwecke überhaupt nicht nötig seien und dass auch Daten von Personen erhoben würden, die überhaupt keine Sozialleistungen bezögen. Diese Daten würden ohne jedwede Differenzierung nach Notwendigkeit von Jedem auf Vorrat gespeichert. Damit entstehe eine Riesendatenbank, die geradezu zum Missbrauch einlade. Das "Elena-Verfahren" sei vor allem mit dem Argument der finanziellen Entlastung für Arbeitgeber eingeführt worden.
Für Arbeitnehmer könnten die Jusos dagegen keinerlei Nutzen erkennen. Im Gegenteil, der Datenschutz der Arbeitnehmer werde durch Elena im erheblichen Umfang ausgehöhlt, hätten diese doch kein Recht dem Verfahren zu widersprechen und müssten laut „Elena-Gesetz“ die Übermittlung ihrer Daten an die zentrale Speicherstelle dulden. „Wir stellen uns schon jetzt die Frage, wann die ersten Datenblätter bei Ebay an den Meistbietenden versteigert werden. Bei einer solchen Fülle von Daten über Arbeitnehmer sind auch die Begehrlichkeiten bei denen, die aus ihnen einen erkennbaren Nutzen ziehen können, mannigfaltig“, führte die stellvertretende Bezirksvorsitzende Elena Tritschler weiter aus.
Für die Jusos stehe daher eines fest: "Das Elena-Gesetz muss weg". Eine Vorratsdatenspeicherung ohne
erkennbaren Nutzen und gegen den Willen der Betroffenen sei ein erheblicher Anschlag auf die informelle Selbstbestimmung der Arbeitnehmer und damit untragbar. +++
Hintergrund
Das „Elena-Gesetz“ ist nach Zustimmung des Bundesrats mit Wirkung vom 1. April 2009 in Kraft getreten und regelt, dass die Arbeitgeber ab dem 1. Januar 2010 monatlich bestimmte Daten über ihre Arbeitnehmer
(neben Name, Wohnort, Geburtsdatum und Lohnhöhe auch besonders sensible Daten u.a. über Fehlzeiten,
Abmahnungen und Kündigungsgründe) an ein Zentralregister bei der Deutschen Rentenversicherung übermitteln sollen.
Ab 2012 sollen diese Daten den Sozialbehörden dann als Basis zur Gewährung von staatlichen Leistungen,
wie z.B. Eltern-, Wohn- oder Arbeitslosengeld, dienen. Diese zentrale Datenerfassung soll die bishergen Bescheinigungen über Einkommen und Beschäftigung der Arbeitgeber ersetzen. Betroffen von diesem Gesetz sind rund 40 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland. +++