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- Foto: S. Hofschlaeger / pixelio.de

REGION "Fairer Handel braucht Transparenz"

Verbraucherzentrale Hessen zu den Fairen Wochen 2015

10.09.15 - Unter dem Motto „Fairer Handel schafft Transparenz“ finden vom 11. bis 25. September bundesweit die Fairen Wochen 2015 statt. Im Fokus stehen diesmal die Produktionsbedingungen des Fairen Handels: „Wer hat unter welchen Bedingungen den Kaffee oder das T-Shirt erzeugt?“ Die Verbraucherzentrale Hessen lädt im Aktionszeitraum dazu ein, den Fairen Handel, seine Hintergründe, positiven Wirkungen sowie die Produkte und ihre Herstellung kennenzulernen. In der Beratungsstelle Fulda werden unter anderem auch Informationen über Siegel im Textilbereich angeboten.

Aus Sicht der Verbraucherzentrale sei allerdings auch beim Fairen Handel mehr Transparenz hinsichtlich der Kennzeichnung erforderlich, denn es fehle ein rechtsverbindlicher Rahmen. Fairer Handel sei ein wertvoller Beitrag für bessere Lebens- und Produktionsbedingungen vor Ort. Das Labeling Fairtrade bedürfe aber klarer Rahmenbedingungen und Transparenz, damit Verbraucher jetzt und in der Zukunft vertrauensvoll den fairen Handel unterstützen. Die Verbraucherzentrale Hessen weist deshalb nachdrücklich auf Regelungsbedarf bei der Kennzeichnung hin: "Fairer Handel muss transparent und die Siegel müssen glaubwürdig sein".

"Das Angebot, die Zahl der Anbieter und der Verkaufsstellen von fair gehandelten Produkten sind mittlerweile enorm gewachsen. Die Angebotsvielfalt ist erfreulich, jedoch erschweren die vielen unterschiedlichen Siegel und Programme Verbrauchern die bewusste Kaufentscheidung“, so Wiebke Franz, Lebensmittelexpertin der Verbraucherzentrale Hessen. „Wir benötigen dringend EU-weit gültige gesetzliche Regelungen für fair gehandelte Produkte mit definierten Mindeststandards und einem einheitlichen Fairtrade-Siegel.“

Bestehen Fairtrade-Lebensmittel ausschließlich aus einer Zutat, wie Kaffee oder Reis, dann ist dieses Lebensmittel grundsätzlich zu 100 Prozent aus fairem Handel (siehe Einschränkungen durch Mengenausgleich). Bei Mischprodukten mit Zutaten, die nicht aus fairem Handel verfügbar sind, zum Beispiel Milch in Schokolade, reicht hingegen ein Mindestanteil von 20 Prozent von fair gehandelten Zutaten für das Label aus. „Das ist bisher für Kunden nicht deutlich erkennbar. Der tatsächliche Prozentanteil fair gehandelter Zutaten im Lebensmittel muss auf der Vorderseite der Verpackung gut sichtbar in Siegelnähe gekennzeichnet sein“, fordert Franz.

"Unternehmen dürfen fair gehandelten Kakao, Tee, Zucker und Orangensaft bei Transport und Weiterverarbeitung mit herkömmlich produzierter Ware vermischen. Sie dürfen jedoch nur so viele Fairtrade-Lebensmittel verkaufen, wie sie fair gehandelte Rohware eingekauft haben. Dieser sogenannte Mengenausgleich soll Betrieben, die sowohl Fair Trade- als auch konventionell erzeugte Waren weiterverarbeiten und (noch) nicht voneinander trennen können, die Teilnahme am Fairtrade-System ermöglichen. So kann tatsächlich ein Orangensaft mit dem Fairtrade-Siegel keine fair gehandelten Rohstoffe enthalten. Aus unserer Sicht ist der Mengenausgleich eine unbefriedigende Übergangslösung, die zeitlich begrenzt und auf der Vorderseite der Verpackung eindeutig gekennzeichnet werden sollte,“ so Franz. „Natürlich muss dies mit einer verständlichen Erklärung für Verbraucher verknüpft werden, damit diese weiterhin vertrauensvoll den Fairen Handel unterstützen.“

Weitere Informationen zum Fairen Handel gibt es unter http://www.verbraucher.de/fairer-handel. +++



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