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FULDA Neues Bundesmeldegesetz

Was sich für Mieter und Vermieter zum 1. November ändert

27.10.15 - Am 01. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Dieses bringt einige Änderungen sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Das Bürgerbüro der Stadt Fulda ist die Anlaufstelle für viele Punkte, die das Melderecht betreffen. Leiterin Erika Glückler erläutert im Interview die wesentlichen Inhalte des neuen Gesetzes. 

Erila Glückler leitet das Bürgerbüro im Stadtschloss Fulda

Wieso tritt ein neues Gesetz in Kraft?

Bisher war das Melderecht eine Angelegenheit der Länder. Der Bund stellte lediglich die Rahmenbedingungen. Das neue Bundesmeldegesetz ermöglicht eine einheitliche Erfassung der Einwohner Deutschlands, egal, in welchem Bundesland sie sich befinden.

Was wird sich konkret ändern?

Zuerst ist es wichtig festzuhalten, dass die Meldepflicht weiterhin besteht. Jeder, der eine Wohnung in Deutschland bezieht, muss sich bei der zuständigen Behörde – in Fulda das Bürgerbüro – anmelden. Bisher lag die Frist zur Anmeldung bei einer Woche. Jetzt hat jeder dafür zwei Wochen Zeit. Die Abmeldepflicht gilt auch weiterhin, allerdings nur bei Wegzug ins Ausland oder bei Aufgabe einer Nebenwohnung.

Wann muss ich mich bei einer Behörde abmelden?

Wenn jemand seinen Hauptwohnsitz innerhalb Deutschlands verlagert, dann braucht er sich nur bei der Behörde seines neuen Wohnortes anzumelden. Diese leitet uns automatisch die Anmeldung weiter, so dass wir wissen, dass diese Person aus Fulda weggezogen ist. Die Abmeldung ist nur erforderlich, wenn ein Einwohner keine neue Wohnung bezieht. Das geschieht, wenn er ins Ausland zieht oder eine Nebenwohnung aufgibt.

Wie erfolgt eine Abmeldung?

Eine Abmeldung ist frühestens eine Woche vor dem Auszug möglich, sie muss dennoch spätestens zwei Wochen danach erfolgen. Wer eine Nebenwohnung aufgibt, muss die Abmeldung bei der Behörde seines Hauptwohnsitzes erledigen. Eine Neuigkeit ist auch, dass bei einem Wegzug ins Ausland eine Meldeadresse hinterlassen werden kann. Damit können wir diejenigen kontaktieren, die auf anstehende Wahlen aufmerksam gemacht werden möchten.

Ein wichtiger Bestandteil des neuen Gesetzes ist die wieder eingeführte Bestätigung des Wohnungsgebers.

Die Mitwirkungspflicht der Wohnungsgeber wurde 2002 abgeschafft. Damals wollte die Regierung den Aufwand für die Mieter reduzieren. Dadurch sind aber neue Probleme entstanden, nämlich Scheinanmeldungen. Mit der Wiedereinführung sollen diese wirksam verhindert werden.

Was ändert sich für mich als Mieter, wenn ich einen neuen Wohnsitz anmelden möchte?

Sie müssen eine „Wohnungsgeberbescheinigung“ mitbringen. Die Stadt Fulda stellt das Formular im Internet und im Bürgerbüro als Ausdruck bereit. Der Vermieter muss dieses ausfüllen und an den Mieter weiterreichen. Damit bestätigt er den Einzug des Mieters. Das neue Gesetz verpflichtet den Wohnungsgeber, diese Bescheinigung auszufüllen. Ohne diese kann keine Wohnsitzanmeldung erfolgen. Im Problemfalle stehen die Mitarbeiter des Bürgerbüros zur Verfügung.

Was passiert, wenn ich meine Wohnung untervermiete?

Der sogenannte „Wohnungsgeber“ ist nicht zwingend der Vermieter. Wenn Sie eine Wohnung untervermieten, müssen Sie als Mieter die Bescheinigung ausfüllen. Diese ersetzt aber selbstverständlich nicht die Pflicht, Ihren Vermieter darüber ins Kenntnis zu setzen.

Ein sensibles Thema ist der Datenschutz. Wie verhält sich das neue Gesetz?

Der Datenschutz erhält im neuen Gesetz eine höhere Bedeutung. Demnach sind Meldeabfragen, also Auskünfte aus dem Melderegister, nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.

Was bedeutet das neue Bundesmeldegesetz für das Bürgerbüro in Fulda?

Wir befassen uns bereits ausführlich mit dem neuen Melderecht. Technisch werden unsere Computerprogramme aufgerüstet. Außerdem werden alle unseren Mitarbeiter geschult. Aus diesem Grund muss leider das Bürgerbüro an zwei Tagen schließen.

Bürgerbüro bleibt geschlossen

Wegen der Einführung des neuen Bundesmeldegesetzes muss das Bürgerbüro am Samstag, 31. Oktober 2015, und am Freitag, 06. November, geschlossen bleiben. Trauungen, die an diesen Tagen angesetzt sind, bleiben davon unberührt. +++


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