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Hier vor dem Amtsgericht wird der Fall des Tierhalters verhandelt - Foto: Luisa Diegel

FULDA Schuld sind immer die anderen

Prozessauftakt wegen katastrophaler Haltung von Schäferhund und Schildkröte

09.06.17 - Offensichtlich schlimme Zustände herrschten bei einem 66-jährigen Tierhalter aus Hosenfeld, der sich dafür heute vor dem Amtsgericht Fulda verantworten musste. Obwohl gegen ihn bereits 2012 ein dreijähriges Hundehaltungsverbot verhängt worden war, hatte der Mann einen sieben Jahre alten Schäferhund und eine Gelbwangenschmuckschildkröte erneut nicht ausreichend versorgt und gepflegt, so dass die Tiere ihm behördlich weggenommen werden mussten. Die Schildkröte soll er zum Zeitpunkt der tierärztlichen Kontrolle in einem stark verdreckten, stinkenden Aquarium gehalten haben - sie sei in einem schlechten Ernährungs- und noch schlechteren allgemeinen Gesundheitszustand gewesen. Ihr Rückenpanzer sei, infolge der fehlerhaften Haltung, beidseitig eingesunken und deformiert gewesen. Trotz unmittelbar eingeleiteter tierärztlicher Behandlung starb das Tier.

Auch der Schäferhund musste unter seinem Halter leiden. Der angeklagte Rentner habe ihn in einem schlecht belüfteten Raum gehalten, in dem sich zudem eine erhebliche Menge an alten Kot und mit Urin getränkter Sägespäne befunden haben soll. Das Wasser war verschmutzt, das Tier war abgemagert, verwurmt und voller Parasiten. Der Angeklagte soll dem Hund keinen ausreichenden Auslauf gegeben haben, so dass er wegen seiner überlanger Krallen nicht mehr in der Lage gewesen sein soll, beschwerdefrei zu laufen. Obwohl das Tier Blut im Urin hatte, brachte ihn sein Besitzer nicht zum Tierarzt.

Auf die Vorhaltungen von Staatsanwalt und Richter hatte der Angeklagte heute vielerlei weitschweifige Erklärungen für die Missstände. Schuld war sein Verpächter, der ihn "kalt entmietet" und die Schlösser ausgewechselt habe. "Der wollte mich erpressen", lautete der Vorwurf. Dadurch habe er sich nicht mehr um die Tiere kümmern können. Die Schildkröte habe sich im Winterschlaf befunden und sei dadurch gefährdet worden, als sie von den Helfern geweckt worden sei. Dass sie sich in einem stark verdreckten, stinkenden Aquarium befunden hatte, kommentierte der Besitzer mit: "Das muss so sein!" Auch der Hund sei "eigentlich topfit" gewesen, die Krallen müssten so lang sein, damit er sich gut halten könne. Er sei so abgemagert gewesen, weil er sehr sensibel sei. Bei Stress verweigere er das Futter. Eine Tierschützerin, die schon lange ein Auge auf den Hund habe, sei verantwortlich für die Wegnahme seiner Tiere und den Tod der Schildkröte.

Das Vorstrafenregister des gelernten Heizungsbauers ist lang. 14 Eintragungen las Richter Ulrich Jahn vor, darunter Fahren ohne Versicherungsschutz und mehrere Betrugsfälle. Auch ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz war bereits 2012 geahndet und der Mann mit Tierhaltungsverbot belegt worden. Um die Zeugen - darunter der Verpächter und die Tierärztin - vor Gericht hören zu können, wurde der nächste Verhandlungstermin auf den 27. Juni 2017 festgesetzt. Ob der 66-Jährige sich dann einsichtiger zeigt als heute, ist mehr als fraglich. (Carla Ihle-Becker)+++

 


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