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18.02.13 - FULDA
Neuer Verein unterstützt Mütter, die um ihre Kinder kämpfen: Mütterlobby e.V.
Engagierte Frauen haben in Berlin den Verein Mütterlobby e.V. gegründet. Zur Vorstandsvorsitzenden wurde Barbara Thieme aus Berlin gewählt. Zu den aktiven Mitgliedern zählen u. a. Ärztinnen, Juristinnen & Journalistinnen. Der Verein ist bundesweit tätig und stellt damit einen Gegenpol zu den über 100 eingetragenen Vätervereinen dieses Landes dar. Zu seinen Aufgaben zählen:
? Förderung der gesellschaftlichen und rechtlichen Würdigung von Mutterschaft
? Unterstützung von Müttern in allen Lebensphasen, besonders für Alleinerziehende und Frauen in Sorgerechtsstreitigkeiten
? Aufklärung der Öffentlichkeit über die derzeitig praktizierte Verfahrensweise in Sorgerechts- und Umgangsverfahren und deren Auswirkungen für Mutter und Kind
? Verbesserung der lebenswerten Vereinbarkeit von Berufstätigkeit und Mutterschaft
? Entwicklung von Konzepten gegen jede Form von Gewalt gegenüber Müttern und Kindern
? Voranbringen der Gleichstellung von Frau und Mann in ihrer jeweiligen Rolle als Mutter oder Vater, besonders nach Trennung
? Aufklärung über Trennungskriminalität und Hinwirken auf eine dem StGB entsprechende rechtliche Würdigung
In Fulda soll auch eine regionale Gruppe entstehen. Interessierte Frauen treffen sich am 9. März 2013 um 15 Uhr im Café Wess, Kanalstr., in Fulda.
Für Frauen ist Mutterschaft ein bedeutendes Ereignis, das das eigene Leben stark verändert. Sie sind in der Folge auf die Unterstützung und die Hilfe der Gesellschaft angewiesen, so wie es das Grundgesetz in Artikel 6 Absatz 4 vorsieht: "Jede Mutter hat Anspruch auf den Schutz und die Fürsorge der Gemeinschaft." Seit Einführung des neuen Kindschaftsrechts erleben immer mehr Mütter in gerichtlichen Sorgerechtsverfahren bzw. Kindschaftssachen, dass ihre und die Rechte der Kinder nicht gewahrt sind. Die Belastung der Kinder und Mütter in solchen Verfahren ist enorm.
Immer häufiger kommt es nach Trennung zu Trennungskriminalität durch vermehrt streitbereite Kindesväter: Verleumdung durch falsche eidesstattliche Versicherungen, psychische und physische Gewalt uvm., gegen die sich die Kindesmütter kaum wehren können. In Folge dessen werden immer häufiger Müttern die elterliche Sorge eingeschränkt oder sogar die Kinder entzogen. Hinzu kommt die Stigmatisierung: „Wenn einer Mutter die Kinder entzogen werden, wird das Gericht schon einen Grund für diese Empfehlung haben" ist oft der Eindruck des Umfeldes. Richter verlassen sich zunehmend in ihren Entscheidungen auf die Empfehlung von Gutachtern. Gutachter jedoch müssen für ihre Tätigkeit beim Familiengericht in Deutschland keine Mindestqualifikationen aufweisen. Eingesetzt werden kann jeder: Dipl.-Psychologen, aber auch Erzieher, Pastoren oder Heilpraktiker. Qualitätskriterien für die Gutachten selbst gibt es bisher ebenfalls nicht. Die FAZ und der Bayerische Rundfunk berichteten kürzlich über die Praxis der Gutachter an Familiengerichten.
Kontaktadresse: Mütterlobby e.V. , Stresemannstr. 21, 10963 Berlin, 0176-96351571 | [email protected] www.muetterlobby.de
In der Mütterlobby engagieren sich im wesentlichen selbst betroffene Frauen. Ein Fall wird nachfolgend beschrieben:
Der Fall Marion Seiters
Die Beziehung von Marion Seiters zerbrach schon in der Schwangerschaft. Marion blieb weiterhin in Hessen, der Vater, er ist Österreicher, lebte weiterhin im 400 Kilometer entfernten Bayern. Als 2007 das gemeinsame Baby, Joel, zur Welt kam, besuchte er es nur sporadisch. Marion hat die alleinige Sorge. Als Joel knapp drei Jahre alt war, klagte der Vater das Umgangsrecht ein. Das Gericht entschied kurzfristig und ohne Überprüfung per „einstweiliger Anordnung", dass der Vater das Kind ab nun alle drei Wochen von Freitag bis Sonntag und in der ersten Hälfte der Kindergartenferien allein betreuen dürfe. Für Marion war das ein Schock, der Junge kannte seinen Vater ja kaum. Das Gericht sah keine stufenweise Eingewöhnung für Übernachtungen und Aufenthalte des Kindes beim Vater vor. Ab hier begann für Marion und ihren Sohn ein Leben in Ungewissheit. Ein Gutachten zur Klärung des Umgangs und des Sorgerechtes wurde in Auftrag gegeben. Während der Begutachtungszeit stellte der Vater einen Antrag nach § 1666 BGB wegen Kindeswohlgefährdung, weil Marion angeblich mit ihrem neuen Partner und dem Kind nach Australien auswandern wolle.
Das damals knapp vierjährige Kind habe dem Kindsvater davon erzählt, hieß es. Was folgte waren Vorwürfe, Verunglimpfungen, Klagen. Von Seiten der Eltern untereinander, aber auch von Seiten der Gutachterin, die Marion unter anderem als „zwanghaft aggressiv" und „auffallend zu lieb zum Kind" bezeichnete - und beides als Vorwurf meinte. Aus den Sommerferien 2012 beim Vater, in dem Joel zehn Tage lang der Kontakt zur Mutter verwehrt wurde, kam der Junge traumatisiert zurück. Ein Facharzt bestätigte das. Die Richterin jedoch sah dies nicht als Problem an. Marions Wunsch, längere Aufenthalte beim Vater in Zukunft zu unterbinden, wurde nicht erfüllt. Ihre eigene Anwältin drohte ihr mit Mandatsniederlegung, die Richterin setzte sie massiv unter Druck, sich auf einen „Vergleich" einzulassen, also auf eine „freiwillige" Vereinbarung der Eltern zum Umgang. In diesem Jahr wird nun über das Sorgerecht für Joel entschieden werden und auch wo er zukünftig leben wird. Ausgang ungewiss.
Weitere Infos zum Verein gibt es unter: http://www.muetterlobby.de/ +++