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02.02.09 - REGION
Blauzungenkrankheit: Tierhalter müssen Rinder, Schafe und Ziegen impfen lassen
Mit Erlass vom 22. Januar 2009 hat das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitgeteilt, dass für den Tierhalter weiterhin die Verpflichtung besteht, seinen Tierbestand an Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit Typ 8 impfen zu lassen. Die Impfung der Rinder beginnt am 3. Februar und sollte spätestens am 30. September 2009 abgeschlossen sein, teilte eine Sprecherin des Vogelsbergkreises am heutigen Montag mit. Rinder erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen und müssen nach Angaben des Impfstoffherstellers jährlich nachgeimpft werden. Weiderinder sind möglichst vor Weideauftrieb im Stall zu impfen.
Die Impfung der Schafe und Ziegen beginnt - unter Berücksichtigung der Ablammperiode - am 2. März und sollte bis spätestens 30. Juni 2009 abgeschlossen sein. Schafe erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung eine Impfung und müssen jährlich nachgeimpft werden. Ziegen erhalten genau wie die Rinder im Rahmen der Grundimmunisierung zwei Impfungen im Abstand von 3 bis 4 Wochen und eine jährliche Nachimpfung. Ziegen, die 2008 nur einer einfachen Grundimmunisierung unterzogen wurden, müssen in diesem Jahr nur eine Wiederholungsimpfung erhalten.
Für die Durchführung der Impfungen müssen die Tierhalter ihren Hoftierarzt beauftragen. Allen beim Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz gemeldeten Betrieben geht in den nächsten Tagen ein Schreiben zu, in dem weitere Einzelheiten zur Impfung der Tiere mitgeteilt werden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des AVV Lauterbach montags bis freitags während der Dienstzeiten unter 06641 / 91168-0 gerne zur Verfügung.
HINTERGRUND:
Die Blauzungenkrankheit (Syn. Bluetongue Disease, Bluetongue BT) ist eine Virusinfektion bei Wiederkäuern wie zum Beispiel Schafen, Rindern und Ziegen. Ihr Name leitet sich von der blauen Farbe (Zyanose) der Zunge, einem der Leitsymptome bei Krankheitsausbruch, ab. Die Erkrankung ist eine anzeigepflichtige Tierseuche. Für den Menschen besteht keine Ansteckungsgefahr, weshalb Fleisch- und Milchprodukte ohne Bedenken verzehrt werden können. Quelle: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz. +++