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05.01.07 - Neuhof

"Ich gebe nicht auf" - Martin HOHMANN vor BVerfG wegen CDU-Ausschluß

Der ehemalige CDU-Bundestagsabgeordnete Martin Hohmann (Neuhof, Kreis Fulda), der für zwei Legislaturperioden direkt gewählt war, will - einem heutigen Bericht im rechtskonservativen Blatt "Junge Freiheit" (Berlin) zufolge - Verfassungsbeschwerde gegen seinen Ausschluss aus der CDU erheben. Wie es heißt, will Hohmann "den Blick nach vorn richten". Damit setzt der Politiker seinen Kampf gegen den CDU-Rausschmiss fort und will das Verfahren auch "zu Ende bringen". Der frühere Bundestagsabgeordnete, der vor seinem Mandat 12 Jahre lang als Bürgermeister in Neuhof arbeitete, war bisher (13 Uhr) für die Redaktion von "osthessen-news" trotz mehrfacher Versuche für eine direkte Stellungnahme nicht zu erreichen.

Martin Hohmann hatte in seiner umstrittenen Rede zum 3. Oktober 2003 in Neuhof Juden in Zusammenhang mit dem Begriff "Tätervolk" gebracht. Nachdem die Rede im Internet zu lesen war und der Fall über die Medien verbreitet wurde, kam es zu Entrüstung, Kritik, Rücktrittsforderungen und bundesweiten Schlagzeilen. Hohmann entschuldigte sich auf Betreiben seiner Fraktion zwar für die Folgen seiner Rede, hielt aber an den inhaltlichen Aussagen fest. Deshalb wurde er am 14. November 2003 von der CDU/CSU-Fraktion des Bundestags ausgeschlossen. Acht Monate später fasste das Landesparteigericht in Wiesbaden am 20. Juli den Beschluss, Hohmann aus der hessischen CDU auszuschließen. Das Bundesparteigericht in Berlin hatte diesen - von Hohmann heftig kritisierten Schritt - dann ebenfalls bekräftigt und das hessische Urteil bestätigt. Der Politiker ließ nie Zweifel daran, dass er den Ausschluss nicht akzeptieren will und erklärte, er werde überlegen, bis vors Bundesverfassungsgericht zu gehen.

Mit dem Verfahren vor dem Verfassungsgericht will er nun die von ihm angezweifelte "Rechtmäßigkeit seines Parteiausschlusses letztinstanzlich klären lassen". „Die Verfassungsbeschwerde ist nicht Ausdruck meiner inneren Verbundenheit zur CDU - die ist durch viele politische Entscheidungen, zuletzt durch das im Wahlkampf 2005 von der CDU heftig bekämpfte, dann aber mit Unionsmehrheit durchgewinkte Antidiskriminierungsgesetz, schwer erschüttert. Aber nur mit der Verfassungsbeschwerde kann überprüft werden, ob die CDU mich zu Recht ausgeschlossen hat“, so zitiert heute die "Junge Freiheit" (verbreitete Auflage 22.500 Exemplare) den Politiker im Ruhestand.

"Osthessen-News" hatte in der Vergangenheit mehrfach über den Ausschluss des Politikers und seinen juristischen Widerstand dagegen berichtet. Mehr darüber und die Hintergründe unter den folgenden Links:

11.11.2005 http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1120201

31.10.2005 http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1119828

18.09.2005 http://www.osthessen-news.de/beitrag.php?id=1118757

Um die "erheblichen Gerichtskosten" zu finanzieren, hat Martin Hohmann ein Sonderkonto für Spenden eingerichtet. Außerdem will er dem Bericht der "Jungen Freiheit" zufolge in diesen Tagen seine "neugestaltete Internetseite "www.martinhohmann.de" freischalten. Die Seite werde sich weniger mit Vergangenem wie seinem Ausschluss aus der CDU als vielmehr mit "der Zukunft unseres Landes" beschäftigen, kündigte Hohmann laut Zeitung an. „Nicht Tagesopportunitäten sind für mich wichtig, sondern die Betrachtung der heutigen Politik aus der Perspektive der nächsten Generation. Wollen wir tatsächlich unseren Nachkommen die demographische Katastrophe, die ausufernde Staatsverschuldung und den Verlust moralischer Maßstäbe als Erbe hinterlassen,“ fragte Hohmann. „Ich bin politisch weiterhin sehr interessiert und mit dem Herzen dabei,“ erklärte der Politiker der "Jungen Freiheit" gegenüber.

Doch seine Thesen sind noch nicht zu lesen. Am heutigen Tage - so ergab ein Test von "Osthessen-News" - erscheint auf der Website der Hinweis "Diese Seite wird nicht mehr betrieben". +++

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