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24.11.07 - Lauterbach

DIENING zu Grünen-Kritik: Vereinsförderung dient Breitensport und Sozialwesen

"Seit eh und jeh betrachtet der Kreis die Bereitstellung der Schulturnhallen und die Ermöglichung von Vereinsport in Schwimmhallen als selbstverständlich. Diese Vereinsförderung ist nicht zufällig, sondern politischer Wille, sie ist kein Rechenfehler und schon gar nicht illegal." Und natürlich habe der Kreis seinen Verpflichtungen als Schulträger bei der Sicherstellung des Schwimmunterrichts nachzukommen. So kommentierte der Schuldezernent des Vogelsbergkreises, Hanns Michael Diening (FDP), den Vorwurf der Kreistags-Grünen (siehe Bericht bei osthessen-news am Donnerstag, 22. November) in einer Stellungnahme. Die Grünen hatten kritisiert, der Kreis verwende über eine Million Euro aus der Schulumlage nicht dem Zweck entsprechend. Diening erklärte, offenbar unterschätze die Grünen-Fraktion noch immer die Bedeutung des Sports und der Vereine, die "der soziale Kitt in unserer Gesellschaft" seien.

Bemerkenswert finde er - so Diening-, dass die Grünen davon ausgingen, die Finanzaufsicht beim Regierungspräsidium lese den Kreis-Haushalt nicht gründlich. Der Regierungspräsident und seine Behörde wüssten "sehr wohl", warum die Verwendung von Mitteln aus dem Einzelplan 2 (Schulen und Bildung) nicht beanstandet werde.

Kostendeckende Finanzierung des Schulschwimmens bedeute für den Kreis, dass die ihm entstehenden Kosten des Schulschwimmens vollständig gedeckt werden. Dies geschiehe mit dem vorgelegten Haushaltsentwurf, da die Schulumlage so veranschlagt sei, dass sie alle Kosten des Schulträgers einschließlich der kalkulierbaren Kosten des Schwimmunterrichts abdecke.

Der Vorwurf der Grünen lasse vermuten, dass hier möglicherweise die Kosten der Betreiber der Schwimmhallen gemeint sein könnten, d.h. dass die Entgelte, die der Kreis für die Benutzung der Schwimmbäder an die Betreiber zahlt, auf einer anderen Basis als bisher berechnet werden sollen. Für deren Kostendeckung zu sorgen, sei allerdings zunächst Aufgabe ihrer Betreiber, nicht die des Kreises. Der Kreisausschuss habe seine Haushaltsplanung vielmehr auf die bestehenden Vereinbarungen abzustellen. Sollten sich aufgrund anderer Forderungen der Badbetreiber für den Kreis zukünftig höhere Kosten ergeben, so seien diese, soweit sie seitens des Schulträgers akzeptiert würden, zu gegebener Zeit über die Schulumlage zu finanzieren.

Kosten für Hausmeister und zusätzliche Reinigungskosten entstünden, so Diening, durch Vereinsnutzung in der Regel nicht. Der Aufwand zur Ermittlung der durch die Vereinsnutzung tatsächlich verursachten zusätzlichen Bewirtschaftungskosten dürfte erheblich sein und in keinem Verhältnis zum erzielbaren Nutzen stehen (Einbau und regelmäßige Auswertung von Zählern, Verwaltungsaufwand für Berechnung und Abwicklung).

Die kostenfreie Nutzung sei eine bewusste und gewollte Vereinsförderung. Eine Umbuchung dieses - wie auch immer ermittelten - Aufwands vom Einzelplan 2 - Schulen - in den Einzelplan 5 - Sport - hätte zwar eine Entlastung der Schulumlage, aber eine gleich hohe Belastung der Kreisumlage zur Folge ohne unmittelbaren Effekt für Kreis oder Gemeinden, unterstrich der Schuldezernent. +++

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