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06.03.08 - Fulda

Urteil gegen Doping-Sünder SINKEWITZ rechtskräftig - ab 18.07. wieder startberechtigt

Das Urteil gegen den aus dem osthessischen Künzell (Kreis Fulda) stammenden und geständigen Dopingsünder Patrick Sinkewitz ist von diesem in vollem Umfang anerkannt worden. Das Präsidium des Bundes Deutscher Radfahrer (BDR) hat deshalb auf der Grundlage seiner früheren Entscheidungen und trotz seiner Bedenken gegen Teile des Urteils den weiteren Rechtsweg eingestellt. Dies gab der BDR heute Nachmittag bekannt.

Mit der beiderseitigen Rücknahme der Berufung ist das erstinstanzliche Urteil rechtskräftig. „Patrick Sinkewitz, der seine Verantwortung angenommen und als Kronzeuge zur Aufklärung beigetragen hat, kann sich auf dieser Grundlage um einen neuen Arbeitgeber bemühen“, sagte BDR-Generalsekretär Wolf. Der ehemalige T-Mobile-Fahrer hatte die einjährige Sperre sowie ein Bußgeld von 40.000 Euro akzeptiert.

Sinkewitz, der während der Tour de France 2007 positiv auf Testosteron getestet worden war, ist damit ab dem 18. Juli 2008 wieder startberechtigt. Die "übliche" zweijährige Sperre war aufgrund seiner Rolle als Kronzeuge halbiert worden. +++

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