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Al-Hami will gegen Stadt vorgehen: Einführen einer 30-er-Zone
20.11.17 - Anfang des Jahres hat der Bundesrat Gesetzesänderungen verabschiedet: Ab sofort sollen Kommunen in der Nähe von Schulen, Kindergärten und anderen schutzbedürftigen Einrichtungen Tempo-30-Zonen leichter anordnen dürfen, wenn sie das aus Gründen der Verkehrssicherheit für erforderlich halten. Der Fuldaer Neurochirurg Dr. Samir Al-Hami vom Neuro Spine Center will von diesem Gesetz profitieren: Anfang Januar hat er nach eigener Aussage einen Antrag bei der Stadt Fulda gestellt und fordert die Einrichtung einer 30er-Zone in der Münsterfeldallee und Flemingstraße sowie die Reduzierung der Geschwindigkeit in der Haimbacher Straße von Tempo 80 auf 60. Zehn Monate später kam die Absage.
"Die Autofahrer rasen die Münsterfeldallee runter", klagt der Neurochirurg. Durch die Absenkung der Straße würde in diesem Bereich niemand 50 fahren. "Die meisten haben 60 bis 70 Sachen drauf." An der Straßenkreuzung betrage der Abstand zu den Patientenzimmern gerade einmal acht Meter. Diese geringe Distanz bedeute für die Patienten des Neuro Spine Centers gleichzeitig eine enorme Lärmbelastung. Vor allem durch die Haimbacher Straße: "Hier fährt fast niemand 80."
Aus diesem Grund hat der Neurochirurg über den Fuldaer Rechtsanwalt und Notar Dr. Christoph Kind einen Antrag bei der Stadt Fulda gestellt. Al-Hami empfindet es als Unverschämtheit, dass die Stadt Fulda den Antrag ganze zehn Monate habe liegen lassen, bis am 30. Oktober schließlich eine schriftliche Absage gekommen sei.
Auch der Redaktion liegt das Schreiben der Stadt vor: Begründet wird die Ablehnung damit, dass das Neuro Spine Center zwei Zu- und Abfahrten an der Münsterfeldallee besitze. Die Patienteneingänge seien über den dortigen Parkplatz zu erreichen. Somit sei kein direkter Zugang von einer öffentlichen Straße vorhanden. Am 30.05.2017 seien die Kriterien der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) konkretisiert worden:
"Wie Sie der vorstehenden Verwaltungsvorschrift entnehmen können, besteht auf Grundlage der geänderten Regelung in der StVO kein Anspruch auf die Einrichtung von Tempo-30-Regelungen in der Münsterfeldallee und Flemingstraße. Für die L 3139 scheidet diese Regelung ebenfalls aus, da sie nur innerorts Anwendung finden darf", heißt es in dem Schreiben. Zudem sehe die Stadt nach gemeinsamer Prüfung mit der Polizei kein Gefahrenpotenzial für die Verkehrsteilnehmer.
Die Straßenverkehrsbehörde habe zudem ein notwendiges Verfahren bei Hessen Mobil eingeleitet, um eine schalltechnische Berechnung für mögliche Geschwindigkeitsbegrenzungen der L 3139 aus Gründen des Lärmschutzes zu erstellen. "Sobald die Ergebnisse dieses Prüfverfahrens vorliegen, kann hier entschieden werden, ob und gegebenenfalls welche verkehrlichen Maßnahmen hier umgesetzt werden können."
Fest steht, dass Al-Hami gegen die Entscheidung der Stadt Fulda gerichtlich vorgehen will. (jul)+++