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REGION Antworten auf Bürgermeisterfragen

Beitragsfreiheit für Kindergärten Hessen kommt ab 1. August

28.11.17 - „Die CDU hält mit dem beitragsfreien Kindergarten ihr Wort. Wir haben immer gesagt, dass wir nach der Neuordnung des Länderfinanzausgleichs den Besuch des Kindergartens beitragsfrei stellen werden – das setzen wir jetzt um“, betont der Wahlkreisabgeordnete im Hessischen Landtag, Kurt Wiegel (CDU/Lauterbach). Dazu werde die bisherige fünfstündige Beitragsfreistellung im letzten Kindergartenjahr vor Schuleintritt ausgeweitet. Künftig würden Eltern vom vollendeten 3. Lebensjahr bis zum Schuleintritt im Umfang von 6 Stunden täglich entlastet, womit Familien dadurch künftig im Schnitt fast 5.000 Euro während der drei Kindergartenjahre sparten, erläutert Wiegel.

Es gelte jedoch noch einmal zu betonen: Kinderbetreuung ist Aufgabe der Kommunen. Von Landesseite würden diese aber tatkräftig bei dieser wichtigen Aufgabe unterstützt. So erfolge die Bemessung der Landesförderung wie bisher nach den in der Gemeinde gemeldeten Kindern auf der Grundlage der Bundesstatistik der Bevölkerungsbewegung und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes. Das heißt die Gemeinde erhält eine Förderpauschale in Höhe von 1.627 Euro/Jahr pro „Wohnsitzkind“. Damit wird nicht auf die tatsächlich betreuten Kinder (und deren wegfallenden Kindergartenbeitrag), sondern auf alle gemeldeten Kinder, unabhängig davon, ob sie einen Kindergarten besuchen oder nicht, abgestellt. Es ist grundsätzlich davon auszugehen, dass die Bemessung nach Wohnsitzkindern zu einer höheren jährlichen Fördersumme pro Gemeinde führt, als eine Bemessung nach tatsächlich betreuten Kindern, unterstreicht der CDU-Politiker.

Anders als jüngst in der Presse beschrieben, bestimmt die Landesförderung zur sechsstündigen Beitragsfreistellung auch nicht die Ausgestaltung des Betreuungsangebotes vor Ort – ebenso wenig den Umfang der angebotenen Betreuungszeiten, stellt der Landespolitiker klar. Diese verantworte vielmehr die Kommune. Die Landesförderung zur teilweisen Beitragsfreistellung und massiven Absenkung der Beiträge setze vielmehr voraus, dass die Kommune sicherstelle, dass Eltern für die Betreuungszeit, die sie tatsächlich in Anspruch nehmen, bis zu sechs Stunden beitragsfrei gestellt werden und lediglich anteilig für solche Zeiten zahlen, die über sechs Stunden hinausgehen.

Ebenfalls unzutreffend sei die Vermutung, dass bei einer sechsstündigen Betreuungszeit auch ein Mittagessen von den Eltern mitgebucht werden müsse. Als Voraussetzung für den Erhalt der Landesförderung zu den Betriebskosten sei geregelt, dass sich die Betriebserlaubnis eines Kindergartens auf den Betrieb mit Mittagsversorgung erstrecken müsse, wenn der Kindergarten täglich mehr als sechs Stunden durchgehend geöffnet ist. Aus der Verpflichtung, sechs Stunden beitragsfrei zu stellen, folge also keine Verpflichtung zur Mittagsversorgung, beantwortet der Landtagsabgeordnete verschiedentlich Fragen von Bürgermeistern, die von ihren kommunalen Spitzenverbänden wohl nicht immer umfänglich informiert würden.

Auch die zukünftige Landesförderung der Beitragsfreistellung erfolgr, wie die bisherige, auf pauschaler Grundlage. Der vorgesehenen Jahresförderpauschale in Höhe von 1.627,20 Euro liege die Auswertung der kommunalen Satzungen bzw. die seitens der Kommunen öffentlich zugänglichen Informationen zugrunde. Diese ergab – zugunsten der Kommunen unter Zugrundelegung des maximalen Gebührenwertes bei Vorliegen von gestaffelten Beiträgen – einen Mittelwert für die Halbtagsbetreuung in Höhe von 113 Euro pro Monat - dieser Wert wurde auf sechs Stunden und ein Jahr hochgerechnet, beschreibt Kurt Wiegel die Hintergründe des Beitrags. +++


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