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FULDA Kein Affekt, keine Notwehr

Messerattacke in Hünfelder Flüchtlingsheim: 4 Jahre und 9 Monate Haft für Täter

29.12.17 - Beim Totschlagprozess wegen der Messerstecherei in einer Unterkunft für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in Hünfeld ist am Donnerstag am Landgericht Fulda der Urteilsspruch ergangen: Der 18-jährige Täter muss 4 Jahre und 9 Monate ins Gefängnis.

Teile der Hauptverhandlung hatten aufgrund der Art des Delikts unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattgefunden. Joachim Becker, vorsitzender Richter des Landgerichts Fulda, fasste die Urteilsbegründung zusammen: "Der Täter hatte durch den im Vorfeld der Tat zu vermutenden sexuellen Missbrauch durch das spätere Opfer zwar eine signifikante Stimmungsveränderung erfahren, aber die gewünschte Aussprache mit dem Opfer in der Einrichtung am Fuldaer Berg 34 zeigt, dass kein schuldbeeinträchtigender Affekt vorliegt. Es kam zu keinem eruptiven Ausbruch an Emotionen und es gibt nach Aussage des Gutachters keine Anzeichen für eine Bewusstseinsstörung oder ein Trauma."

Fotos: Marius Auth

Landgericht Fulda


Da der Täter zum Zeitpunkt der Tat knapp 18 Jahre alt war und der Entwicklungsstand dem eines Jugendlichen entspreche, eine Entwurzelung während der Flucht stattgefunden habe und Reifedefizite vorlägen, wurde eine Jugendstrafe verhängt. Der Ermessensspielraum für einen Totschlag nach Paragraph 212 des Strafgesetzbuchs liegt zwischen sechs Monaten und 10 Jahren - 4 Jahre und 9 Monate wurden verhängt. "Strafmildernd wurde angerechnet, dass der Täter ohne Vorstrafen ist, die Tat nicht geplant war, er beständig ist, als Ausländer haftempfindlich ist und emotional durch das vorherige Erleben stark belastet ist", so Becker. Eine dauerhafte Abschiebung drohe trotz der Bestrafung nach Jugendstrafrecht.


Strafschärfend sei angerechnet worden, dass Hilfsangebote von Betreuern nicht angenommen wurden und gleich zweimal mit dem Messer zugestochen worden war. Schule und Ausbildung könnten in der Haft absolviert werden. Die Staatsanwaltschaft hatte die Verhängung einer Jugendstrafe von 6,5 Jahren beantragt, die Verteidigung hatte ausgehend von Schuldunfähigkeit wegen Affekts und Notwehr Freispruch beantragt. (mau) +++


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