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- Foto: Polizei

ALSFELD Polizei und Feuerwehr greifen durch

Keine Rettungsgasse gebildet: Chaos auf der A 5 nach schwerem Unfall

12.01.18 - Schon wieder gab es große Probleme, weil nach dem tödlichen Unfall am Mittwochabend auf der A 5 bei Alsfeld zumindest streckenweise keine Rettungsgasse gebildet wurde. Feuerwehr und Polizei lassen sich dies nicht mehr gefallen, einige Fahrer von Lastwagen und Autos müssen nun mit Strafen rechnen. Was war passiert?

Am Mittwochabend ereignete sich ein schwerer Verkehrsunfall auf der A 5 in Fahrtrichtung Kassel zwischen den Anschlussstellen Alsfeld-Ost und dem Hattenbacher Dreieck. Wie berichtet, übersah ein Lkw-Fahrer vermutlich ein Stauende und prallte nahezu ungebremst auf einen stehenden Lastwagen. Der Fahrer verstarb wenig später in einer Klinik. Die Feuerwehr berichtete bereits in der Nacht, dass sie Probleme bei der Anfahrt hatte.

So funktioniert eine Rettungsgasse picture-alliance/ dpa-infografik

Einsatzkräfte rannten auf der Autobahn zur Unfallstelle

"Feuerwehrleute mussten teilweise 500 Meter zu Fuß zur Unfallstelle laufen", wird Einsatzleiter Carsten Schmidt auf der Internsetseite der Feuerwehr Alsfeld zitiert. Bereits auf der Anfahrt zur Unfallstelle hatten die Rettungskräfte vereinzelt Fahrzeuge festgestellt die keine vorschriftsgemäße Rettungsgasse bildeten - zwei Autofahrer seien laut dem Bericht auf der Feuerwehrseite angezeigt worden. Auf der A 5 herrschte am Mittwochabend reger Verkehr, durch die Vollsperrung in beiden Fahrtrichtungen - die Gegenspur musste wegen der Landung des Rettungshubschraubers Christoph Mittelhessen ebenfalls voll gesperrt werden - kam es zu kilometerlangen Staus, auch die Raststätte war völlig überlastet. Ebenso betroffen war die Umleitungsstrecke, die B 62 zwischen Alsfeld und der A 7-Anschlussstelle Niederaula.

Nach der Unfallaufnahme und dem Abtransport einer schwerstverletzten Person, die später verstarb, mit einem Rettungshubschrauber, bildete sich aufgrund der damit verbundenen Vollsperrung ein Rückstau von über zehn Kilometern Länge, der über die Anschlussstelle Alsfeld-Ost hinausreichte.

Bergung verzögerte sich um Stunden

Die anschließende Bergung der beiden havarierten Sattelzüge verzögerte sich erheblich, da das Bergungsunternehmen trotz Begleitung durch ein Polizeifahrzeug nicht zeitnah zur Unfallstelle gelangte, da eine nach § 11 StVO vorgeschriebene "Rettungsgasse" auf einem Teilstück von 500 Metern Länge hinter der Anschlussstelle Alsfeld-Ost nicht gebildet wurde. Ursächlich hierfür waren mehrere Lastkraftwagen und Sattelzüge die verbotswidrig den Seitenstreifen benutzen und den linken Fahrstreifen blockierten. Bereits zum wiederholten Male mussten die eingesetzten Polizeibeamten feststellen, dass insbesondere Lkw-Fahrer verbotswidrig bei Stau auf Autobahnen den linken Fahrstreifen und den Seitenstreifen benutzen. Hierdurch wurde die Bildung einer "Rettungsgasse" unmöglich. Erst nach Aufforderung und Einschreiten durch die eingesetzten Polizeibeamten konnte mit Zeitverzug eine Gasse zur Durchfahrt gebildet werden.

Geldstrafen und Fahrverbote

Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten wurden durch die Polizeibeamten fotografisch dokumentiert. Die Betroffenen müssen mit einem Bußgeld in Höhe von 240 Euro, einem einmonatigen Fahrverbot sowie der Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister rechnen. Bei Stau und stockendem Verkehr auf Autobahnen gilt, dass alle Fahrzeuge sofort eine Gasse zur Durchfahrt bilden und halten müssen. Das Blockieren des Seitenstreifens hierzu ist nicht zulässig. Aufgrund der erhöhten Fahrzeugbreite ist bei Benutzung des linken Fahrstreifens von Lastkraftwagen die Bildung dieser Durchfahrt in der Regel ebenso nicht mehr möglich. Weiterhin ist es ratsam zum vorauswartenden Fahrzeug einen vorausschauenden Abstand einzuhalten, um Platz für nötige Rangiertätigkeiten zu haben. (pm / hhb) +++


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