Archiv
Vorstand der Bürgerinitiative: (von rechts) Vorsitzender und Schriftführer Gerhard Deiseroth, Stellvertreter und EDV-Beauftragter Said Farhan, Kassenwart Ralf Luckhardt - Fotos: privat

BAD HERSFELD Ungleiche Behandlung der Gemeinden

Bürgerinitiative "Straßenbeitragsfreies Bad Hersfeld" gegründet

28.02.18 - Die BI Hef hat sich zum Ziel gesetzt, die Bemühungen der Arbeitsgemeinschaft hessischer Bürgerinitiativen zur Abschaffung der Straßenbeitragspflicht in Hessen zu unterstützen.

In den Vorstand der BI wurden gewählt:
Vorsitzender und Schriftführer: Gerhard Deiseroth
Stellvertreter und EDV-Beauftragter: Said Farhan
Kassenwart: Ralf Luckhardt

Die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen für die grundhafte Erneuerung von Gemeindestraßen  durch die Städte und Gemeinden stößt zunehmend auf die Kritik der Grundstückseigentümer, die hierfür zu einem großen Teil aufkommen müssen. Dabei wird vom Gesetz pauschal unterstellt, dass die Grundstückseigentümer einen Vorteil von der Grunderneuerung der Straßen haben. Während die Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Vergangenheit das Konstrukt des besonderen Vorteils  der Grundstückseigentümer von grundhaft erneuerten Straßen gestützt hat, bestehen neuerdings jedoch erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken. Nach dem Äquivalenzprinzip müssen Beiträge einem individuellem,  konkreten Vorteil gegenüberstehen, den sie abschöpfen sollen. Dies ist jedoch weder bei den einmaligen noch bei den wiederkehrenden Beiträgen der Fall. Die erheblichen Kosten für die Grunderneuerung der Gemeindestraßen und die Anwendung  eines Verteilungsmaßstabes, der allein auf die Grundstücksfläche und die aus einem Nutzungsfaktor errechnete  fiktive Veranlagungsfläche abstellt, führen zu Forderungen für Straßenbeiträge in Höhe von fünfstelligen €-Beträgen. Viele Grundstückseigentümer können dies finanziell nicht stemmen oder werden geradewegs in den Ruin geführt. Mittel- und langfristig werden alle Grundstückseigentümer davon betroffen sein,  denn früher oder später ist jede Straße für eine grundhafte Erneuerung fällig.

Wenn man nicht nur die Verhältnisse vor Ort sieht, sondern deutschlandweit schaut, wie die Straßenbeitragspflicht von Gemeindestraßen gehandhabt wird, so stellt man fest, dass Straßenausbaubeiträge nicht in allen Bundesländern erhoben werden, so z.B.  nicht  in Baden-Württemberg, Berlin  und Hamburg. Die Länder Schleswig-Holstein und Bayern befassen sich derzeit mit einer Abschaffung der Straßenausbaubeiträge. In Hessen erheben auch nicht alle Städte und Gemeinden Straßenausbaubeiträge. Reiche Städte und Gemeinden können darauf verzichten und tun dies auch. Diese ungleiche Behandlung kann wohl kaum als grundgesetzkonform bezeichnet werden.

Gründungsversammlung der Bürgerinitiative "Straßenbeitragsfreies Bad Hersfeld" ...

Bundesstraßen werden vom Bund aus Steuermitteln, Landesstraßen von den Ländern aus Steuermitteln, Kreisstraßen von den Landkreisen aus Steuermitteln finanziert. Bei Gemeindestraßen von kreisangehörigen Städten und Gemeinden muss in der Regel aufgrund der gesetzlichen Grundlagen der §§ 11 und 11a Hessisches Kommunalabgabengesetz ein Straßenausbaubeitrag erhoben werden. Dies ist ungerecht. Gemeindestraßen werden nicht nur durch die Grundstückseigentümer  genutzt, sondern durch alle Bewohner einer Straße und auch durch die Allgemeinheit. Auch Gemeindestraßen sind ein öffentliches Gut und müssen so wie alle anderen Straßen auch durch Steuern finanziert werden. Um dies zu erreichen, muss die für die Städte und Gemeinden bindende gesetzliche Grundlage in § 11 und 11a Hessisches Kommunalabgabengesetz (KAG) aufgehoben werden. Hierfür zuständig ist der Hessische Landtag als Landesgesetzgeber. Dort ist dieses Thema aufgrund der Aktivitäten der Arbeitsgemeinschaft "Straßenbeitragsfreies Hessen" auch bereits angekommen und erste politische Äußerungen hierzu sind zu hören.

Jetzt gilt es die Landes-AG durch weitere Bürgerinitiativen  zu verstärken, damit ein Erfolg in Hessen erzielt werden kann.  Die am 26. Februar 2018  neu gegründete Bürgerinitiative "Straßenbeitragsfreies Bad Hersfeld" - BI Hef wird hierzu ihren Beitrag leisten. Hierzu will die BI Hef insbesondere weitere Mitglieder aus allen Wohngebieten und Stadteilen der Stadt Bad Hersfeld hinzugewinnen. Der Eintrittsbeitrag beträgt 20 Euro für 2018.

Satzung und Beitrittserklärung  sowie weitere Informationen können in Kürze  über die Internetseite http://www.bi-hef.de abgerufen werden. Ebenso können Infos über folgende  Internetadressen abgerufen werden: www.strassenbeitragsfrei.de, www.verband-wohneigentum.de/hessen/(pm)+++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön