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Marode A 7-Brücke Römershag wird abgerissen - Neubau für 59 Millionen Euro
03.07.18 - Die Autobahndirektion Nordbayern hat bei der Regierung von Unterfranken einen Antrag auf Durchführung des Planfeststellungsverfahrens für den Ersatzneubau der Talbrücke Römershag an der A7 (Fulda - Würzburg) im Abschnitt Anschlussstelle Bad Brückenau/Volkers bis Anschlussstelle Bad Brückenau/Wildflecken gestellt. Der Ersatzneubau ist wegen erheblicher baulicher Schäden erforderlich.
Die vorhandene Anzahl der Fahrstreifen der Bundesautobahn A7 und damit die Verkehrsfunktion beziehungsweise die verkehrliche Leistungsfähigkeit werden nicht verändert. Die Baumaßnahme umfasst die Erneuerung der Talbrücke an bestehender Stelle und die damit verbundenen streckenbaulichen Anpassungsmaßnahmen und bauzeitlichen Provisorien an der A7 sowie die Sanierung der Bauwerksentwässerung mit der Anlage eines Absetz- und Regenrückhaltebeckens nördlich des Brückenbauwerks auf der Seite des Widerlagers Würzburg.
Die Gesamtlänge der Maßnahme beträgt 800 Meter, wovon die Bauwerkserneuerung eine Länge von 322 Meter umfasst. Der Ersatzneubau wird im Gegensatz zum achtfeldrigen Bestandsbau nur noch fünf Brückenfelder aufweisen. Die Gesamtstützweite des Bauwerks wird von 290 Meter auf 322 Meter erhöht. Der Überbau wird als Stahlverbundquerschnitt mit Rohrfachwerk geplant.
Die beantragte Baumaßnahme einschließlich der landschaftspflegerischen Kompensationsmaßnahmen liegt im Landkreis Bad Kissingen auf dem Gebiet der Stadt Bad Brückenau (Gemarkungen Römershag und Römershager Forst-Nord). Die Planunterlagen werden daher in der Stadt Bad Brückenau zur Auslegung kommen. Die Auslegung soll voraussichtlich Anfang Juli beginnen. Näheres zu Ort und Zeit der Auslegung sowie zur Möglichkeit, Einwendungen zu erheben, werden durch ortsübliche Bekanntmachung der Stadt Bad Brückenau rechtzeitig gesondert mitgeteilt. Nicht ortsansässige Betroffene erhalten von der jeweils zuständigen Gebietskörperschaft eine schriftliche Mitteilung über die öffentliche Auslegung der Planunterlagen.
Im durchzuführenden Planfeststellungsverfahren werden alle relevanten privaten und öffentlichen Belange im Rahmen des Anhörungsverfahrens durch die Regierung von Unterfranken ermittelt und geprüft. Hierzu dient zum einen die oben erwähnte Auslegung der Planunterlagen. Zum anderen holt die Regierung von Unterfranken die Stellungnahmen der einschlägigen Fachbehörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange ein und beteiligt die betroffenen Gemeinden. Die Benachrichtigung der nach Naturschutzrecht anerkannten Vereine sowie der sonstigen in Umweltangelegenheiten anerkannten Vereinigungen erfolgt durch die Öffentlichkeitsbeteiligung in Form der Auslegung. Privatbetroffene, anerkannte Vereinigungen und sonstige Träger subjektiver Rechte können ihre Einwendungen nur innerhalb der in der jeweiligen ortsüblichen Bekanntmachung gesetzten Frist erheben. Nach Fristablauf ist die Erhebung von Einwendungen nicht mehr möglich.
Die Kosten des gesamten Vorhabens werden auf rund 59 Millionen Euro geschätzt. Mit den Bauarbeiten soll nach Abschluss des Planfeststellungsverfahrens begonnen werden. (pm) +++