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- Archivfotos: Julius Böhm

GERSFELD (Rhön) Wer ist gefahren?

Dubioser Blaulicht-Unfall: Beide "Fahrer" hatten über 1,3 Promille

21.08.18 - Die B279 bei Hettenhausen sieht aus wie ein Schlachtfeld, von dem Toyota Kastenwagen ist nicht mehr viel übrig und doch ist den beiden 32- und 38-jährigen Insassen aus dem Landkreis Schmalkalden kaum etwas passiert. Am 13. Juli hatte sich nahe dem Gersfelder Stadtteil ein mehr als dubioser Alleinunfall ereignet - mit Blaulicht, jeder Menge Alkohol und einem Fahrer, den es bisher nicht gibt.

Noch an der Unfallstelle suchte die Feuerwehr nach einem möglichen dritten Insassen, dem mutmaßlichen Fahrer. Doch sie fanden niemanden. Nicht im Graben, auch nicht auf der Wiese neben der Bundesstraße. "Dass eine dritte Person im Fahrzeug war, ist nahezu ausgeschlossen. Das haben sich die Beiden wohl ausgedacht", sagt Harry Wilke, Sprecher der Staatsanwaltschaft Fulda.

Deshalb und, weil die beiden mutmaßlichen Fahrer - so ist der aktuelle Stand der Ermittlungen - laut Zeugenaussagen mit hoher Geschwindigkeit und einem Blaulicht hinter der Windschutzscheibe unterwegs waren (OSTHESSEN|NEWS hatte berichtet), hatte die Polizei eine Blutentnahme im Krankenhaus angeordnet. Das Ergebnis: Der 38-Jährige hatte 1,31 Promille Alkohol im Blut, sein jüngerer Kom­pa­g­non gar 1,75 Promille. "Beide waren damit absolut fahruntüchtig", erklärt Wilke.

Wer war der Fahrer?

Die Staatsanwaltschaft versucht derzeit zu ermitteln, wer von beiden den Wagen gesteuert hat. Dazu wird der Innenraum des Unfallfahrzeugs untersucht. Anhand der Sitzstellung lassen sich zum Beispiel Rückschlüsse auf die Größe des Fahrers ziehen. Auch Stoffreste von Kleidungsstücken auf den Sitzen könnten Hinweise liefern. Die beiden Insassen schweigen.

Sobald ein Fahrer ermittelt ist, erwartet ihn ein Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, die mit einer Geldstrafe und einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren bestraft wird. Sollten die Ermittler keinem Fahrer auf die Spur kommen, werden die Beiden mit ihrer Masche wohl durchkommen. Dann wird kein Verfahren eröffnet - zwecks Mangel an Beweisen. (Julius Böhm) +++


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