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Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) und die CDU-Innenminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt haben gemeinsam die Wiesbadener Erklärung verabschiedet. Vorne in der Mitte der hessische Innenminister Peter Beuth. - Foto: HMDI

REGION Nach Vorfällen in Chemnitz

Union-Innenminister verabschieden "Wiesbadener Erklärung" für mehr Sicherheit

Die sogenannten„B-Innenminister“ sind die Innenminister der Bundesländer, die der CDU/CSU angehören. Das sind Lorenz Caffier (Mecklenburg-Vorpommern), Holger Stahlknecht (Sachsen-Anhalt), Thomas Strobl (Baden-Württemberg), Peter Beuth (Hessen), Klaus Bouillon (Saarland), Herbert Reul (Nordrhein-Westfalen), Roland Wöller (Sachsen) sowie von der CSU Joachim Herrmann (Bayern).

08.09.18 - Die Weiterentwicklung polizeilicher Datenverarbeitungssysteme, moderne Ermittlungsmethoden zum Schutz der Bevölkerung sowie ein hessischer Lösungsansatz, der das teils sehr unterschiedliche Sicherheitsempfinden der Bevölkerung mit konkreten Maßnahmen stärkt, waren drei Themenschwerpunkte des Treffens der Innenminister von CDU/CSU im Bund und in den Ländern in der hessischen Landeshauptstadt. Gemeinsam haben der Bundesinnenminister und die Innenminister aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt in einer Wiesbadener Erklärung innenpolitische Herausforderungen formuliert. Darin unterstreichen die Innenressortchefs weiterhin jeder Form von Extremismus, Gewalt und Terror entschieden entgegenzutreten. Einhellig verurteilen sie Gewalt und Aufrufe zu Gewalt, wie rund um die jüngsten Ereignisse in Chemnitz.

„Wer fremdenfeindliche Parolen skandiert oder Straftaten begeht, hat sich von unserer Gesellschaft abgewandt und wird für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen. Mit Gewalttätern gibt es nichts zu diskutieren“, unterstrichen der hessische Innenminister Peter Beuth, Bundesinnenminister Horst Seehofer sowie der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder, Lorenz Caffier.

Die Innenminister der Union bekräftigten, dass angesichts einer anhaltenden Bedrohungslage durch den Terror, Extremisten unterschiedlicher Couleur, die organisierte Kriminalität sowie einer rasant fortschreitenden technischen IT-Entwicklung eine Fortsetzung der gezielten Stärkung der Sicherheitsbehörden unverzichtbar sei. Um die Bevölkerung effektiv zu schützen, müssten bestehende Gesetze konsequent angewendet werden und gesetzliche Grundlagen für eine innovative Sicherheitsarchitektur rasch und frei von Denkverboten geschaffen werden.

Smarte Sicherheitsbehörden brauchen moderne Werkzeuge

„Die Bürgerinnen und Bürger der Bundesrepublik erwarten zu Recht, dass der Staat mit Härte und Konsequenz gegen diejenigen vorgeht, die unsere Gesellschaft verachten. Dafür brauchen wir nicht nur starke, sondern auch smarte Sicherheitsbehörden und die benötigen Informationen über die Feinde unseres Gemeinwesens. Wenn islamistische Gefährder versuchen, sich in den Tiefen des Internets dem Zugriff der Behörden zu entziehen, ist es gemeinsame Aufgabe des Bundes und der Länder die Sicherheitsbehörden für diesen Kampf zu wappnen“, erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Unter den unionsgeführten Innenressorts herrscht Einigkeit, dass eine effektive Telekommunikationsüberwachung in der digitalen Welt unter den gleichen Voraussetzungen möglich sein muss, wie in der analogen. „Gezielte sicherheitsbehördliche Instrumente wie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung und die Onlinedurchsuchung zielen nie auf den unbescholtenen Bürger ab. Sie richtet sich gegen gefährliche Fanatiker oder Schwerkriminelle, die im Verborgenen Straftaten planen. Der Polizei und dem Verfassungsschutz diese Werkzeuge unter klaren Regeln in die Hand zu geben, bedeutet keinen Verlust von Freiheit, sondern einen Gewinn an Sicherheit“, betonte der hessische Innenminister Peter Beuth. Neben der Möglichkeit zum Einsatz der Quellen-TKÜ und der Onlinedurchsuchung arbeitet die hessische Polizei erfolgreich mit der Analyse-Software hessenDATA. Die intelligente Analyseplattform kommt schwerpunktmäßig im Staatsschutz zum Einsatz. So konnte Anfang des Jahres bereits ein mutmaßlicher Anhänger der Terrororganisation „Islamischer Staat“ in Eschwege festgenommen werden und ein geplanter Terroranschlag verhindert werden.

Vorratsdatenspeicherung ist für Sicherheitsbehörden unverzichtbar

Als weiteres unverzichtbares Instrument im Kampf gegen organisierte Kriminalität und Terror bezeichnete der Sprecher der unionsgeführten Innenressorts der Länder, Lorenz Caffier, Innenminister Mecklenburg-Vorpommerns, die Vorratsdatenspeicherung. „Wir benötigen dieses Instrument unbedingt im Kampf gegen den Terror, die organisierte Kriminalität und um Kinderpornografie im Netz zu bekämpfen. Es muss hier schnellstmöglich Rechtssicherheit hergestellt werden, ob auf deutscher oder europäischer Ebene. Dazu gehört auch, dass sich Sicherheitsbehörden im ‚Darknet‘ aufhalten und computergenerierte Bilder nutzen können, um am Ende Pädophile rasch zur Strecke zu bringen und Kinder vor diesem unsäglichen Leid zu bewahren.“

Subjektives Sicherheitsempfinden kann effektiv gestärkt werden

Alle unionsgeführten Innenminister bekräftigten, die Einstellungsoffensiven des Bundes und der Länder bei der Polizei fortzusetzen. Mehr Polizei bedeute auch mehr Sicherheit, aber es müssten je nach den regionalen Voraussetzungen gezielt Schwerpunkte gesetzt werden. Globalindikatoren wie die sogenannte „Polizeidichte“ (Quotient aus Anzahl von Polizeivollzugsbeamten im Verhältnis zur Bevölkerung) seien alleine nicht aussagekräftig und vernachlässige die unterschiedlichen Herausforderungen in Ballungsräumen und Gebieten.

Die Innenminister stellten fest, dass trotz deutlicher Mehreinstellungen bei der Polizei und bundesweit sinkender Straftaten das subjektive Sicherheitsempfinden vieler Menschen dennoch ein anderes sei als die objektiven Daten der polizeilichen Kriminalstatistik es belegten. Das Vertrauen der Bevölkerung in die Arbeit der Polizei und Sicherheitspartner in den Kommunen zu erhalten, sei eine der größten innenpolitischen Herausforderungen. Entsprechende Lösungsansätze können sich dabei nicht auf repressive Elemente beschränken. Vielmehr müssen vor Ort passgenaue Lösungen entwickelt werden, die eine Palette von Maßnahmen abdecken können, präventive Elemente sind hierbei individuell mit repressiven zu kombinieren. Peter Beuth verdeutlichte anhand des seit Dezember 2017 in Hessen eingeführten Programms KOMPASS (KOMmunalProgrAmmSicherheitsSiegel) einen vielversprechenden Ansatz. „Wir beraten unsere Kommunen intensiv und zeigen ihnen zum Beispiel auf, wie sie ihre Innenstädte noch sicherer machen können. Dazu zählen zum Beispiel Videosicherheitsanlagen auf öffentlichen Plätzen, ‚Schutzmänner vor Ort‘, eine noch sichtbarere Präsenz der Polizei in der Öffentlichkeit sowie zahlreiche weitere Maßnahmen, die das Sicherheitsgefühl der Menschen nachhaltig verbessern können“, so der hessische Innenminister Peter Beuth.

Ausländische Straftäter müssen zielgerichtet abgeschoben werden

Die Innenminister bekräftigten ihre Erwartungshaltung, dass Asylbewerber – wie alle anderen Menschen die in unserem Land leben oder unser Land besuchen – das Grundgesetz und die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland achten. „Wer das Gastrecht Deutschlands jedoch ausnutzt, um Straftaten zu begehen, muss mit einer konsequenten Ausweisung rechnen. Verübte Straftaten müssen schnell angeklagt und Strafen dann schnell vollzogen werden, solange bis die Abschiebung erfolgt“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer.

Hessens Innenminister Peter Beuth sprach sich für eine stärkere Koordinierung zur Ausländerkriminalität aus, um die Zusammenarbeit der Behörden zu erleichtern. „Das direkte Zusammenwirken von Polizei, Staatsanwaltschaft, Ausländer-, Kultus- und Sozialbehörden sowie des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge kann ein schnelleres Verfahren, das alle straf- und ausländerrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten ausschöpft, sicherstellen. Wir werden in Hessen unsere Konzeption gegen Besonders auffällige ausländische Straftäter (BasA) weiterentwickeln und das Zusammenspiel der Behörden noch enger verzahnen. Für die Länder ist es dabei von entscheidender Bedeutung, dass der Bund den Druck auf die Herkunftsländer aufrechterhält, damit diese ihre Staatsbürger auch wieder zurücknehmen“, erklärte der hessische Innenminister Peter Beuth. Mehr als 230 ausländische Mehrfachtäter konnten dank des BasA-Programms seit Ende 2016 in ihre Herkunftsländer zurückgeführt werden.

Untertauchen von kriminellen ausreisepflichtigen Ausländern verhindern

Da einer der Hauptgründe gescheiterter Abschiebungen das Untertauchen der abzuschiebenden Person sei, sprach sich Hessens Innenminister Peter Beuth für einen zehntägigen Gewahrsam aus. Dieser Gewahrsam solle entweder in Abschiebungshafteinrichtungen oder im Transitbereich des Flughafens vollzogen werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass sich eine abzuschiebende Person der Abschiebung entziehen will. Ein weiteres Instrument zur Sicherung der Ausreisepflicht könne das Kurzzeitgewahrsam darstellen. Demnach würde eine Festnahme schon am Vortag der Abschiebung ermöglicht, wenn feststeht, dass diese am Folgetag auch durchgeführt werden kann. Der Vollzug dieses Kurzzeitgewahrsams sollte auch in polizeilichen Gewahrsamseinrichtungen erfolgen können.

Der hessische Innenminister Peter Beuth schlug zudem die Einführung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung (EAÜ) für vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer vor, gegen die wegen bestimmter Straftaten Klage erhoben wurde. So sollen jene ausreisepflichtigen Ausländer, gegen die ein Verfahren wegen Verbrechen anhängig ist, die mit einem Mindeststrafmaß von einem Jahr Haft belegt sind sowie bei Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder wegen Betäubungsmittelkriminalität mit einer sogenannten Fußfessel belegt werden können. Neben den präventiven Gesichtspunkten zur Gefahrenabwehr sieht Hessens Innenminister Peter Beuth die EAÜ als geeignetes Instrument, um die Zugriffsmöglichkeit der Ausländerbehörden bzw. der Polizei im Moment der Abschiebung des ausreisepflichtigen Ausländers erheblich zu verbessern. „Wenn bereits ausreisepflichtige Ausländer sich in unserem Land kriminell betätigen, muss der Rechtsstaat zügig Handlungsfähigkeit demonstrieren. Mit der elektronischen Aufenthaltsüberwachung behalten wir den Kriminellen im Blick und verhindern ein Untertauchen von kriminellen Ausländern. Zudem sichern wir dadurch den reibungslosen Zugriff für die Abschiebung“, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth.

Einbürgerung von Extremisten effektiv verhindern

Die Innenminister stimmten Hessens Vorstoß zu, das Staatsangehörigkeitsrecht dahingehend zu verändern, dass die Einbürgerung von Extremisten effektiv verhindert werden kann. Nach derzeitiger Rechtslage können Personen mit extremistischer Vergangenheit eingebürgert werden, wenn sie glaubhaft machen, dass sie sich von der verfassungsfeindlichen Bestrebung, der sie angehörten, abgewendet haben. In der Praxis erweist sich die Angabe der Abkehr jedoch als schwierig. Hessens Innenminister Peter Beuth fordert daher eine „Abkühlfrist“ von fünf Jahren einzuführen. Denn nur über einen längeren Zeitraum hinweg könnten auch durch die Sicherheitsbehörden eine Abkehr von extremistischen Szenen bestätigt werden. „Wir wollen sichergehen, dass wir keine Extremisten einbürgern. Wer unsere demokratischen Werte und unsere freiheitliche Gesellschaft ablehnt, darf nicht eingebürgert werden. Wer einmal in einer extremistischen Szene verhaftet war, muss für eine Einbürgerung mehr erbringen, als nur seine Distanzierung zu dieser Szene vorzuschützen. Gerade wenn es um etwas so Wertvolles wie die Einbürgerung geht, brauchen wir Instrumente, die sicherstellen, dass wir keine Staatsfeinde zu Staatsbürgern unseres Landes machen. Erst wenn jemand fünf Jahre nicht mehr von den Sicherheitsbehörden als Extremist wahrgenommen wurde, können wir von einem erfolgten Ausstieg ausgehen und eine Einbürgerung prüfen“, sagte der hessische Innenminister Peter Beuth.+++


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