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FULDA Anhand von Indizien überführt

14 Jahre wegen Totschlags und Brandstiftung - Revision angekündigt

12.02.19 - Wegen Totschlags an seiner Ex-Frau und anschließender Brandstiftung zur Vertuschung der Tat hat das Landgericht Fulda am heutigen Montag den 37-jährigen Angeklagten zu einer 14-jährigen Haftstrafe verurteilt. Obwohl der Mann die Tat bis zuletzt bestritten hat, sah das Gericht die Indizienkette als lückenlos an und folgte beim Strafmaß dem Antrag des Staatsanwalts. Vergeblich hatte der Verteidiger auf das fehlende Geständnis und Motiv seines Mandanten hingewiesen und die Anwesenheit eines "Kapuzenmannes" in Tatortnähe ins Feld geführt. Kopfschüttelnd und weinend verbarg der 37-Jährige während der ausführlichen Urteilsbegründung das Gesicht hinter seinen Händen. 

Der Angeklagte bestreitet den ihm zur Last gelegten Totschlag an seiner Exfrau ...Fotos: Tessa Schmitt

Mit Spannung und großem Medien- und Publikumsandrang war das Urteil nach fast siebenmonatiger Verhandlungsdauer erwartet worden. Doch zuvor hatte Verteidiger Harald Ermel einen neuen Beweisantrag zum "Kapuzenmann"gestellt. Eine Zeugin hatte diesen Unbekannten bereits eine Woche vor der Tat jeden Abend um dieselbe Uhrzeit zwischen 19 und 20 Uhr am Tatort gesehen und beschrieben, er habe "einen unangenehmen Eindruck"gemacht. Doch Richter Josef Richter befand es nach kurzer Beratung nicht für notwendig, die Urteilsverkündung noch einmal zu verschieben. 

Stattdessen verkündete er das Urteil gegen den Angeklagten und begründete es ausführlich. Das Gericht sei zu der Überzeugung gekommen, dass der 37-Jährige am 17.10.2017 seine Frau in deren Wohnung in Rotenburg-Lispenhausen erdrosselt oder erwürgt habe und anschließend den Brand gelegt habe, um diese Tat zu vertuschen. "Was und warum sich im Einzelnen dort abgespielt hat, konnte nicht aufgeklärt werden", konstatierte der Richter, führte dann aber zahlreiche Indizienbeweise für die Täterschaft des Angeklagten an. Vor allem die Auswertung der Handydaten beweise, dass er bis 20:13 Uhr am Tatort gewesen sei. Der renommierte Sachverständige habe das in einer eigens in Auftrag gegebenen Versuchsreihe über mehrere Tage verifiziert. Die Daten seien verlässlich und könnten nicht nachträglich manipuliert worden sein.

Handydaten, DNA-Spuren und taktisches Verschweigen 

Staatsanwalt Andreas Hellmich

Anwalt Harald Ermel

Der Anwalt der als Nebenkläger auftretenden Eltern des Opfers

Aber nicht nur die Technik habe Beweiskraft in diesem Fall, sondern auch andere Spuren wie die DNA-Partikel des Angeklagten unter dem Nagel des Zeigefingers des Opfers, das sich offensichtlich gegen ihn zur Wehr gesetzt und ihn hinter dem Ohr verletzt hatte. Auch das so genannte Nachtatverhalten des Angeklagten spreche für seine Täterschaft. So habe er beim Überbringen der Todesnachricht durch zwei Polizeibeamte nicht erwähnt, dass er seine Exfrau noch kurz zuvor besucht habe. Das wertete das Gericht als taktisches Verschweigen, weil zu diesem Zeitpunkt noch von einem tragischen Unglücksfall ausgegangen wurde. Zusätzlich habe er versucht, sich durch den Besuch beim Nachbarn ein Alibi zu verschaffen.

"Gibt eben kein perfektes Verbrechen"

Die Hinweise auf den Kapuzenmann hatte das Gericht geprüft, ihn aber als möglichen Täter verworfen, weil weder Einbruchsspuren noch Fremd-DNA an Opfer oder Tatort gefunden worden waren. Die tatsächliche Unlogik, dass der IT-versierte Angeklagte seine verräterischen Handydaten nicht gelöscht hatte, erklärte der Richter so:"Das zählt zu den Außergewöhnlichkeiten dieses Falles, die man eher in der Serie Columbo vermuten würde. Es gibt eben nicht das perfekte Verbrechen", schlussfolgerte er. 

Das wahre Motiv für das Tötungsdelikt bleibe im Dunkeln, liege aber vermutlich im Bereich der Trennung und möglicher Eifersucht. Indiz dafür sei ein Brief des Angeklagten an seine Ex-Frau, der eine "eisige Gefühlskälte"ausstrahle. Auch habe er kein einziges Wort des Mitleids den Angehörigen gegenüber gefunden. Alles in allem sei die Haftdauer von 14 Jahren tat- und schuldangemessen, befand das Gericht. 

Zum Schluss richtete Rchter Josef Richter noch einen Appell an den 37-Jährigen: Es sei zwar sein Recht, die Tat zu leugnen, doch werde ihn die Wahrheit immer wieder einholen. Der müsse er sich stellen, schon damit er selbst, vor allem aber seine beiden Kinder, das Geschehen irgendwann verarbeiten könnten. "Das sind Sie ihnen schuldig", mahnte er. Verteidiger Harald Ermel, der die Verurteilung seines Mandanten als "Todesurteil für ihn" bezeichnete, kündigte umgehend an, Revision gegen das Urteil einlegen zu wollen.(Carla Ihle-Becker)+++


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