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Der Landesverbandsvorsitzende von Haus & Grund: Christian Streim - Fotos: Hans-Hubertus Braune

FULDA Tagung im Esperanto

Haus & Grund Hessen gegen Verlängerung der Mietpreisbremse

06.04.19 - Auf seinem Landesverbandstag in Fulda übt Haus & Grund Hessen harsche Kritik an der geplanten Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse in Hessen. Landesverbandsvorsitzender Christian Streim nennt dieses Vorhaben "wohnungspolitisch kontraproduktiv, volkswirtschaftlich schädlich und verfassungswidrig". Außerdem droht ein erneutes rechtliches Fiasko der Hessischen Landesregierung. In Hessen läuft die seitherige "Mietpreisbremse" im Juni 2019 aus. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Verlängerung der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung umfasst jetzt 28 statt bisher 16 Kommunen aufgrund "angespannter Wohnungsmärkte".

Vorstand, Ehrengäste und zahlreiche Ortsverbänd eund MItglieder kamen zum Treffen ...

Der Hessische Finanzminister Dr. Thomas Schäfer nahm Stellung zu den Diskussionen ...

Während am Freitagvormittag über die aktuellen Themen diskutiert wurde, stand am Nachmittag der Festakt im Plaza im Esperantozentrum in Fulda im Mittelpunkt. Neben der Verbandsspitze auf Bundes- und Landesebene verfolgten die Mitglieder und Vertreter der Ortsverbände von Haus & Grund das Grußwort von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Den Festvortrag hielt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.

Der Zentralverbandsvorsitzende von Haus & Grund: Dr. Kai H. Warnecke

Hielt den Festvortrag: Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler ...

Streim fordert, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage abzuwarten, die laut Jahresvorschau bereits für 2019 ansteht. Drei Verfahren sind anhängig, eines davon als von Haus & Grund unterstützter Musterprozess. Das Land Hessen habe vor dem LG Frankfurt bereits einmal Schiffbruch mit seiner Mietenbegrenzungsverordnung erlitten. Verordnungen zur Mietpreisbremse werden ungültig, falls die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage vom BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt werden sollte. „Alleine der Respekt vor der zeitnahen Entscheidung des obersten Gerichts der Republik gebiete ein Zuwarten“, so Christian Streim. Haus & Grund Hessen hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig als „unverhältnismäßig schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Haus- und Wohnungseigentümer“.

Keine rechtssichere Datengrundlage

Zudem ist die für Hessen geplante Mietenbegrenzungsverordnung bereits in ihrer Ausgestaltung rechtlich hochproblematisch. Der Bundesgesetzgeber fordert nämlich zur Ausweisung von Gebieten mit angespanntem Wohnungsmärkten "eine „tatsächliche statistische Erhebung…, es sei denn zeitnah erhobenes Datenmaterial stehe zur Verfügung". Das der neuen hessischen Verordnung zugrundeliegende Datenmaterial ist allerdings veraltet und stammt teilweise von Privatunternehmen, was nicht den gesetzlichen Anforderungen der Ermächtigungsgrundlage entsprechen kann. Selbst das der Mietenbegrenzungsverordnung zugrundeliegende Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt stellt in diesem Zusammenhang selbst fest: „dass amtliche Mietpreisinformationen in erforderlicher zeitlicher Aktualität und regionaler Auflösung nicht zur Verfügung stehen“. Das vom Gesetzgeber geforderte aktuelle und adäquate Datenmaterial sei also nicht vorhanden und die neue Verordnung habe damit keine ausreichende rechtliche Grundlage, resümiert Streim.

Private Vermieter sorgen für Mietendämpfung - Nettomieten für Dämpfung der Inflation

Mit der Mietpreisbremse würden gerade die kleinen privaten Vermieter gegängelt, die überhaupt noch Wohnraum zur Verfügung stellen wollten und am meisten für sichere Bestandsmieten sorgten. Die Miethöhe liege bei ihnen im Schnitt 2,76 % unter der örtlichen Vergleichsmiete. In zwei von drei Mietverhältnissen bei privaten Vermietern finde im laufenden Mietverhältnis keine Erhöhung statt. 23,9 % der Mietverhältnisse laufen seit mehr als 10 Jahren ohne Mieterhöhung, in 22,6 % wird ausschließlich bei einem Mieterwechsel die Miete erhöht (Quelle: Vermieterbefragung Haus & Grund Deutschland 2018).

Hinzu kommt die Feststellung des Statistischen Bundesamts vom 21.02.2019, dass die Wohnungsmieten hinter der allgemeinen inflationären Entwicklung zurückbleiben. Dazu tragen maßgeblich private Kleinvermieter bei, die 66 % aller Mietwohnungen stellen und von den drei Vermietertypen, öffentlichen und privaten Wohnbaugesellschaften und privaten Kleinvermietern, die Mieten am geringsten erhöhten. "In Hessen liegen wir mit 1,7 % Mietensteigerung genau auf Höhe des allgemeinen Index", sagt Christian Streim zum Abschluss. Exorbitant gestiegen seien dagegen die Betriebskosten. Die öffentliche Hand trage die Hauptverantwortung dafür und solle sich lieber hier um eine Bremse bemühen. (pm) +++


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