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Haus & Grund Hessen gegen Verlängerung der Mietpreisbremse
06.04.19 - Auf seinem Landesverbandstag in Fulda übt Haus & Grund Hessen harsche Kritik an der geplanten Verlängerung und Ausweitung der Mietpreisbremse in Hessen. Landesverbandsvorsitzender Christian Streim nennt dieses Vorhaben "wohnungspolitisch kontraproduktiv, volkswirtschaftlich schädlich und verfassungswidrig". Außerdem droht ein erneutes rechtliches Fiasko der Hessischen Landesregierung. In Hessen läuft die seitherige "Mietpreisbremse" im Juni 2019 aus. Der von der Landesregierung vorgelegte Entwurf zur Verlängerung der Hessischen Mietenbegrenzungsverordnung umfasst jetzt 28 statt bisher 16 Kommunen aufgrund "angespannter Wohnungsmärkte".
Während am Freitagvormittag über die aktuellen Themen diskutiert wurde, stand am Nachmittag der Festakt im Plaza im Esperantozentrum in Fulda im Mittelpunkt. Neben der Verbandsspitze auf Bundes- und Landesebene verfolgten die Mitglieder und Vertreter der Ortsverbände von Haus & Grund das Grußwort von Hessens Finanzminister Dr. Thomas Schäfer. Den Festvortrag hielt Reiner Holznagel, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Streim fordert, die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in dieser Frage abzuwarten, die laut Jahresvorschau bereits für 2019 ansteht. Drei Verfahren sind anhängig, eines davon als von Haus & Grund unterstützter Musterprozess. Das Land Hessen habe vor dem LG Frankfurt bereits einmal Schiffbruch mit seiner Mietenbegrenzungsverordnung erlitten. Verordnungen zur Mietpreisbremse werden ungültig, falls die bundesgesetzliche Ermächtigungsgrundlage vom BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit für nichtig erklärt werden sollte. „Alleine der Respekt vor der zeitnahen Entscheidung des obersten Gerichts der Republik gebiete ein Zuwarten“, so Christian Streim. Haus & Grund Hessen hält die Mietpreisbremse für verfassungswidrig als „unverhältnismäßig schweren Eingriff in die Eigentumsgarantie (Art. 14 Abs. 1 GG) und die Vertragsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) der Haus- und Wohnungseigentümer“.
Keine rechtssichere Datengrundlage
Private Vermieter sorgen für Mietendämpfung - Nettomieten für Dämpfung der Inflation
Hinzu kommt die Feststellung des Statistischen Bundesamts vom 21.02.2019, dass die Wohnungsmieten hinter der allgemeinen inflationären Entwicklung zurückbleiben. Dazu tragen maßgeblich private Kleinvermieter bei, die 66 % aller Mietwohnungen stellen und von den drei Vermietertypen, öffentlichen und privaten Wohnbaugesellschaften und privaten Kleinvermietern, die Mieten am geringsten erhöhten. "In Hessen liegen wir mit 1,7 % Mietensteigerung genau auf Höhe des allgemeinen Index", sagt Christian Streim zum Abschluss. Exorbitant gestiegen seien dagegen die Betriebskosten. Die öffentliche Hand trage die Hauptverantwortung dafür und solle sich lieber hier um eine Bremse bemühen. (pm) +++