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Hier bei der Trendmesse 2019 schien die Welt noch in Ordnung: Dr. Herbert Büttner (zweiter von links) links neben Ex-Kreishandwerksmeister Claus Gerhard, Vize Michael Wissler und links Peter Kinold - Archivfoto: O|N

FULDA Nach fristloser Büttner-Kündigung

Hick-Hack bei der Kreishandwerkerschaft: Vorwürfe von beiden Seiten

30.07.19 - Die Kreishandwerkerschaft Fulda steckt in einer schweren Krise, unabhängig davon, ob die Kündigung des Ex-Geschäftsführers Dr. Herbert Büttner nun gerechtfertig war oder nicht. Nach der Veröffentlichung der Entscheidung am Freitagabend ist in der Folge eine Schlacht der Vorwürfe entstanden, die für Außenstehende nur schwer zu durchblicken ist. Es drängt sich jedoch der Eindruck auf: Irgendetwas muss da schief laufen.

Seit Freitagabend versucht OSTHESSEN|NEWS, eine Begründung aus dem Vorstand der Kreishandwerkerschaft zu bekommen, die darüber hinausgeht, dass die Kündigung Büttners "in unmittelbarem Zusammenhang mit einer bevorstehenden Insolvenzanmeldung der Perspektive Pro Handwerk GmbH (PPH) stehe." 

Mit 180.000 Euro stehe die PPH in der Kreide, ein hinzugezogener Steuerberater und weitere Juristen hätten eine Insolvenz nahegelegt, der alleinige Verantwortliche: Geschäftsführer Herbert Büttner, heißt es da. Als diese Informationen an die Öffentlichkeit drangen, war Büttner gerade im Italien-Urlaub. Büttner sah sich falschen Vorwürfen ausgesetzt, witterte gar ein falsches Spiel und schilderte im Gespräch mit O|N seine Sicht der Dinge. 

Kreishandwerksmeister Thorsten Krämer

"Richtig-Falsch-Stellung" der Kreishandwerkerschaft

Erst als Reaktion auf Büttners Gegendarstellung, am Sonntagabend dann, äußerte sich die Kreishandwerkerschaft. Nicht mit einer Pressemitteilung und sachlicher Begründung, sondern mit einer Art Richtig-Falsch-Aufführung in direkter Anlehnung an den Bericht von O|N. Darin heißt es, nicht nur die Insolvenz sei Grund für die Entlassung, auch das Vertrauensverhältnis zwischen dem Vorstand und Büttner sei zerstört.

Die Rettung der PPH (elf Mitarbeiter) sei vergangene Woche längst vom Tisch gewesen, frisches Kapital habe es auch keines gegeben. Und auch sei die Kündigung gegenüber dem Ex-Geschäftsführer vor seinem Urlaubsantritt ausgesprochen worden. In einer Art Chronik werden die Ereignisse von der Vorlage der prekären PPH-Zahlen am 12. bis hin zur Überstellung der Kündigung am 24. Juli aus Sicht der Kreishandwerkerschaft aufgeführt.

Büttner habe inzwischen einen Anwalt eingeschaltet, sagt Kreishandwerksmeister Thorsten Krämer: „Dies legt eindeutig nahe, dass Dr. Büttner sehr wohl von seiner Kündigung Kenntnis hatte und nicht erst, wie er es darstellt, über die Medien erfuhr.“ Dies bestätigte Büttner auf O|N-Anfrage auch, nannte aber einen Grund: "Es gab Gespräche über eine einvernehmliche Trennung, die für beide Seiten akzeptabel war. Im Urlaub erst erreichte mich dann die Nachricht, dass ich fristlos gekündigt, also rausgeschmissen werde."

Fehlende Transparenz?

Der Vorstand der Kreishandwerkerschaft, der im Übrigen - ähnlich wie ein Aufsichtsrat - als Kontrollgremium über dem Geschäftsführer steht, wirft Büttner Lügen in Sachen Arbeitsvertrag und Vergütung ebenso wie fehlende Transparenz und "gravierende Desinformation" vor. Diese Konstellation habe das Vertrauenverhältnis derart gestört, dass eine Aufarbeitung der Fehler nicht möglich und eine - offensichtlich - fristlose Kündiung nötig sei.

Büttner verwies auf eine Pressekonferenz im Laufe der Woche. Er wolle mit dem öffentlichen Streit aufhören, der Kreishandwerkerschaft und den Mitgliedsbetrieben sei schon genug geschadet worden. (Julius Böhm)


Die Stellungnahme der Kreishandwerkerschaft zum Artikel „Büttner wehrt sich: "PPH musste kostenlose Ausputzerjobs übernehmen" im Wortlaut:

Falsch ist, dass die Kündigung von Herrn Dr. Büttner einzig durch die bevorstehende Insolvenz der "Perspektive Pro Handwerk GmbH" begründet ist.
Richtig ist dagegen, dass die Kündigung begründet ist durch das zerstörte Vertrauensverhältnis zwischen dem Geschäftsführer einerseits und dem Vorstand der Kreishandwerkerschaft andererseits. Hintergrund sind die durch Dr. Büttner vorgelegten Zahlen der PPH, die einer Prüfung des hinzugezogenen Steuerberaters nicht Stand gehalten haben, ganz im Gegenteil, sogar eine umgehende Insolvenz nahe legten.

Falsch ist, dass es bei Urlaubsantritt von Dr. Büttner vor einer Woche Ziel gewesen sei, eine drohende Insolvenz zu verhindern. Falsch ist ebenfalls, dass die Gesellschaft mit frischer Liquidität ausgestattet worden sei. Richtig ist folgende Aussage: „Die Kreishandwerkerschaft respektive der Vorstand konnten die PPH gar nicht mit frischer Liquidität ausstatten, dies lässt unsere Satzung nicht zu. Dazu wäre es im Vorfeld nötig gewesen, eine Delegierten- bzw. Innungsversammlung einzuberufen. Diese hat es nicht gegeben. Und selbst, wenn: Ob es dann zu einer Stammkapital-Einlage gekommen wäre, mag ich bezweifeln“, verdeutlicht Kreishandwerksmeister Thorsten Krämer.
Falsch ist ebenfalls, dass die Insolvenz- und auch die Personalentscheidungen des Vorstandes während der urlaubsbedingten Abwesenheit gefällt worden seien.

Richtig ist dagegen folgende Chronologie:

Am 12.6.2019hat Dr. Büttner dem Vorstand der Kreishandwerkerschaft die Zahlen 2018 der PPH vorgelegt. Da diese nicht durchgängig schlüssig waren, wurde eine externe Steuerkanzlei mit der Prüfung der Zahlen beauftragt. Diese Prüfung nahm einen Zeitraum von vier Wochen ein.

Am 15.7.2019wurde das Ergebnis der Steuerkanzlei vorgelegt, mit dem klaren Ergebnis der Zahlungsunfähigkeit, einer hohen Überschuldung und einer fehlenden positiven Zukunftsprognose. So habe die Steuerkanzlei nur noch die umgehende Insolvenz empfehlen können.

Am 17.7.2019wurden gemeinsam mit Vorstand und Dr. Büttner diese niederschmetternden Zahlen besprochen. Der Vorstand tagte an diesem Tag und ebenso bereits am 15.7. bis weit nach Mitternacht, aus persönlichen Gründen hat Dr. Büttner die Besprechung vorzeitig verlassen.

Am 18.7.2019wurde Herrn Dr. Büttner in einem Vier-Augen-Gespräch mit Herrn Thorsten Krämer das Ergebnis der nächtlichen Sitzung mitgeteilt: Die Trennung von Dr. Büttner aufgrund eines komplett zerrütteten Vertrauensverhältnisses, das eine weitere Zusammenarbeit unmöglich macht. 

Am 19.7.2019erhielt Herr Krämer den Anruf eines Fuldaer Anwaltes, der im Zusammenhang mit dem Gespräch des Vortrages verdeutlichte, dass er ab sofort die arbeitsrechtlichen Interessen von Dr. Büttner vertrete. Thorsten Krämer: „Dieser Anruf legt eindeutig nahe, dass Dr. Büttner sehr wohl von seiner Kündigung Kenntnis hatte und nicht erst, wie er es darstellt, über die Medien.“

Am 24.7.2019 wurde Herrn Dr. Büttner die Kündigung überstellt mit dem Hinweis, dass zwingend die Insolvenz angemeldet werden muss.

Falsch ist die Aussage, dass das Dienst-Handy und die Email-Adresse Büttners abgeschaltet worden seien, um Informationen zu unterbinden.
Richtig ist dagegen, dass dies ein durchaus üblicher Vorgang im Zuge einer fristlosen Kündigung ist und man davon ausgehen konnte, dass Dr. Büttner ein privates Handy besitze und daher sicherlich Möglichkeiten hatte, Stellung zu beziehen.

Falsch ist, dass der Vorstand der Kreishandwerkerschaft in Zusammenhang mit einer „Ausputzerfunktion“ genannt wird.
Richtig ist dagegen, dass Dr. Büttner Geschäftsführer der PPH und der Kreishandwerkerschaft war. Dies bedeutet im Umkehrschluß, sollten für die Kreishandwerkerschaft unrentable Leistungen übernommen oder auch Leistungen gänzlich ohne Berechnung wie zum Beispiel für die Trendmesse erbracht worden seien, muss der Geschäftsführer sie selber in Auftrag gegeben, selber genehmigt haben – und selber verantworten müssen.
Falsch ist es, dass der Vorstand eine langjährige Misswirtschaft oder fehlende Transparenz Dr. Büttner in die Schuhe schieben will. Richtig ist dagegen, dass Dr. Büttner als Geschäftsführer der Kreishandwerkerschaft und der PPH für alle Vorgänge verantwortlich zeichnet.

Falsch ist, dass Dr. Büttner keinen Vertrag zur Geschäftsführung der PPH habe, richtig ist dagegen wie Dr. Büttner selber schreibt, dass er die „Geschäftsführung übernommen hat, weil er Chancen sah, positive Impulse für den regionalen Arbeitsmarkt mit Vorteilen für Innungsbetriebe setzen zu können.“
Falsch ist, dass Dr. Büttner für seine Arbeit keine Vergütung erhalten hat.
Richtig ist, dass Dr. Büttner ein Arbeitsverhältnis bei der Kreishandwerkerschaft hatte und diese Tätigkeit, die er in Personalunion für die PPH ausgeführt hat, entsprechend vergütet worden ist.  
Falsch ist, dass es hinsichtlich der Zahlen der PPH eine Transparenz gegeben habe.
Richtig ist dagegen, dass die gelieferten Zahlen keine Transparenz geboten haben, sondern eine gravierende Desinformation bedeuteten.

Falsch ist, dass der Vorstand leichtfertig und systematisch den guten Ruf der Kreishandwerkerschaft öffentlich demontiere. Richtig ist dagegen, dass dem Vorstand keine Alternative zur fristlosen Kündigung blieb. „Aufgrund der Desinformation und der nicht korrekten Zahlen mussten wir so handeln, um weiteren Schaden von der Kreishandwerkerschaft Fulda fernzuhalten, verdeutlicht der stellvertretende Kreishandwerksmeister Michael Wißler.
Falsch ist es, dass der Vorstand der Kreishandwerkerschaft einen Sündenbock für Fehler suche. Richtig ist dagegen, dass aufgrund der gravierenden Desinformation eine gemeinsame Aufarbeitung von Fehlern nicht mehr möglich war, das Vertrauensverhältnis zerrüttet ist.  +++


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