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Streit zwischen Weinhistorischem Konvent und Walthers jetzt vor Gericht
14.02.20 - Es hätte so schön sein können: als das Ehepaar Walther 2007 das Grundstück am Fuldaer Frauenberg kaufte, zu dem auch die rund 3.000 m² Weinberg gehören, die der Weinhistorische Konvent seit 1991 gepachtet hatte, schien es auf eine gut nachbarschaftliche Beziehung hinauszulaufen. Doch das friedliche Nebeneinander endete abrupt und es begann ein Nachbarschaftsstreit, der am Donnerstag nun vor Gericht fortgesetzt wurde.
Susanne Walther hatte den auf zehn Jahre befristeten Pachtvertrag mit dem Verein gegen deren Wunsch nicht verlängert, alle bisherigen Gespräche - mit und ohne Anwälte - konnten nichts daran ändern. Beim heutigen Gütetermin am Landgericht appellierte Richterin Sonja Kraus an beide Parteien, doch noch aufeinander zuzugehen. Für die Beklagte war nur deren Rechtsanwalt erschienen, weil sich seine Mandantin auf einer länger geplanten Reise befinde.
Für den Weinhistorischen Konvent trug deren Anwältin Bettina Hermann vor, dass der ursprüngliche Pachtvertrag mit Walthers Vorbesitzern, den Franziskanern, keine Befristung vorgesehen habe. "Der Verein möchte seine gemeinnützige Arbeit am Frauenberg unbedingt fortsetzen und wir sprechen hier im Interesse aller Bürger Fuldas, die diese Auseinandersetzung mit großen Augen verfolgt." Nach einem möglichen Lösungsvorschlag aus diesem Konflikt gefragt, offerierte die Anwältin den Eigentümern ein Kaufangebot. "Wir sind bereit, auch einen überhöhten Preis für das Grundstück zu bezahlen. Das wäre die sauberste Lösung", sagte sie. Ohne seine Mandanten konnte deren Anwalt natürlich nichts zusagen, versprach aber das Angebot "mitzunehmen" und innerhalb von zwei Wochen darauf zu reagieren.
Die Vertreter des Konvent betonten, die Tradition im Weinbau und der Wissensvermittlung über Weinkultivierung in jedem Fall fortsetzen zu wollen. Sollte das Kaufangebot von Walthers abgelehnt werden, müsse sich wohl noch die nächste Instanz, das Oberlandesgericht in Frankfurt/Main mit dem Fall befassen. Seit der Ärger um die Verlängerung des Pachtvertrags so eskaliert war, dass eine gütliche Einigung unabsehbar schien, hatte sich der Konvent bereits nach alternativen Standorten umgesehen. Diese Planungen waren mittlerweile soweit gediehen, dass ein Bauantrag gestellt wurde, der von den städtischen Gremien durchaus befürwortet wurde. Auf dem anvisierten Gelände haben sich aber überraschende Hindernisse ergeben, die zumindest für eine Zeitverzögerung sorgen. Dort müsste die Arbeit von 30 Jahren quasi von vorn beginnen, neue Rebstöcke müssen gepflanzt und gepflegt werden. Sollte es nicht zu einer Einigung kommen, will der Verein im bisherigen Wingert eine plane Fläche hinterlassen, die alten Stöcke müssten gerodet werden, um zu verhindern, dass sich dort die Reblaus ausbreiten kann - dafür könnte der Konvent nach Weinrecht haftbar gemacht werden.
Einen wichtigen Teilerfolg konnte die heutige Verhandlung aber wenigstens erzielen. Um den jetzt notwendig gewordenen Schnitt der Weinreben ausführen zu können, dürfe der Weinkonvent das Gelände betreten, erklärte Walthers Anwalt. Die dort noch befindliche Hütte und Pergola bleibe Besitz des Konvents, der Eigentümer ersuche darum, diese abzubauen und mitzunehmen. Der Rechtsstreit zwischen den Parteien ist damit aber nicht vom Tisch, sondern wird vermutlich noch viel Zeit, Geld und Nerven kosten. (Carla Ihle-Becker) +++