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Die Bürgermeister aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg stehen dem Erlass einer Rückzahlungssatzung für bisher erhobene Straßenausbaubeiträge, wie in Niederaula geschehen, kritisch gegenüber. - Archivfotos: O|N / Gerhard Manns

NIEDERAULA/BAD HERSFELD/KASSEL Rückzahlungssatzung

Gemeinsame Presseerklärung: "Wir müssen Recht und Gesetz wahren"

07.03.20 - Dieser Beschluss schlägt hohe Wellen: Mehrheitlich hatten die Mitglieder der Niederaulaer Gemeindevertretung in ihrer jüngsten Sitzung den höchst umstrittenen und möglicherweise anfechtbaren Erlass einer Rückzahlungssatzung für bisher erhobene Straßenausbaubeiträge verabschiedet (OSTHESSEN|NEWS berichtete). Jetzt beziehen die Bürgermeister aus dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg, Landrat Dr. Michael Koch sowie Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber Stellung.

Mit Sorge verfolgen die Bürgermeister der zwanzig Städte und Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg die politischen Auseinandersetzungen in verschiedenen Kommunen über die Finanzierung von Straßenbaumaßnahmen. „Wir nehmen aktuell eine deutliche Verschärfung der Tonart in öffentlichen Diskussionsprozessen wahr“, sagt Haunecks Bürgermeister Harald Preßmann, der zugleich Sprecher der Bürgermeisterkreisversammlung ist.

Harald Preßmann, Sprecher der Bürgermeisterkreisversammlung.

Dabei seien es auch die Bürgermeister, die zunehmend in verrohendem Ton öffentlich an den Pranger gestellt werden, weil sie oder die rechtmäßig gewählten kommunalpolitisch Handelnden mitunter gewünschte Maßnahmen oder Beschlüsse nicht umsetzen. Oftmals verschwimme dabei in der öffentlichen Diskussion die Selbstverständlichkeit, dass kommunalpolitische Entscheidungen vor Recht und Gesetz standhalten müssen. Daher, so Preßmann, bewegten sich die Bürgermeister zunehmend im Spannungsfeld zwischen wünschenswerter verstärkter Bürgerbeteiligung einerseits und notwendiger Rechtsanwendung andererseits. „Es ist unser Job, Recht und Gesetz zu wahren“, so Preßmann. Dies sei auch und gerade dann unumgänglich, wenn offensichtlich rechtswidrige Entscheidungen in Kommunalparlamenten getroffen würden.

Es könne nicht sein, dass in solchen Fällen nicht der offensichtlich rechtswidrige Beschluss in der Öffentlichkeit kritisiert würde, sondern der Bürgermeister, der diesem allein schon im Rahmen seiner Amtspflichten widersprechen müsse. „Die kommunalrechtlichen Vorgaben zwingen uns in solchen Fällen zu Widersprüchen“, sagt Preßmann. Auch dann, wenn die Entscheidungen einem öffentlich geäußerten Bürgerwillen entsprächen. „Würden wir das nicht tun, würden wir uns der Untreue schuldig und damit strafbar machen“, sagt Haunecks Bürgermeister. Nicht zuletzt hätten die Amtsträger auch einen Diensteid auf die Wahrung der geltenden Gesetze abgelegt.

Preßmann mahnt daher: „Wir wünschen uns bei aller Emotionalität, die mitunter in kommunalpolitischen Entscheidungen liegt, dass Recht und Gesetz gewahrt bleiben. Dafür treten wir zwanzig Bürgermeister in unseren Städten und Gemeinden, aber auch solidarisch miteinander und auch füreinander, in unserem Kreis ein.“

Regierungspräsident Hermann-Josef Klüber und Landrat Dr. Michael Koch, die die politischen Diskussionen ebenfalls mitverfolgt haben, sagen: „Alle kommunalpolitisch Engagierten sind aufgerufen, sachlich miteinander zu arbeiten, um bestmögliche Lösungen für die jeweilige Kommune zu finden. Die Kommunalaufsicht des Landkreises Hersfeld-Rotenburg steht in Zweifelsfällen beratend zur Verfügung. Wenn ein Bürgermeister der Auffassung ist, dass Gremienbeschlüsse das Recht verletzen, muss er Widerspruch einlegen. Dies sollte mit dem entsprechenden Respekt aller Betroffenen akzeptiert werden. Wir alle sind an Recht und Gesetz gebunden. Im Zweifel müssen Gerichte entscheiden.“ (pm / sh) +++


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