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Laut CDU ist eine mögliche Aussetzung der Parkgebühren für drei Stunden in Bad Hersfeld ein falsches Signal. - Archivfoto: O|N / Stefanie Harth

BAD HERSFELD Eine Frage der Zuständigkeit

CDU gibt zu bedenken: "Aussetzung der Parkgebühren ist falsches Signal"

27.04.20 - Die CDU-Fraktion im Bad Hersfelder Stadtparlament spricht sich gegen die von FDP und FWG vorgeschlagene Aussetzung der Parkgebühren aus. Grundsätzlich begrüße man die Intention, Bürger und Handel zu unterstützen. Was auf den ersten Blick gut klinge, sei in den Auswirkungen aber nicht unproblematisch, sagt CDU-Fraktionsvorsitzender Andreas Rey.

„Die Parkgebührenordnung ist keine willkürliche Einnahmequelle der Stadt; sie dient in erster Linie der Verkehrslenkung und Steuerung. Derzeit ist die Parksituation in der Stadt entspannt: es bilden sich keine Staus durch Parkplatzsuchende. Der Verkehr wird, nicht zuletzt durch die Parkgebühren, auf die bestehenden Flächen auf dem Marktplatz und die Parkhäuser optimal verteilt. Wenn wir jetzt die Parkgebühren für drei Stunden aussetzen, konzentriert sich der gesamte Verkehr auf dem Marktplatz, der dann auch nicht mehr von den gewünschten Kurzparkern, sondern verständlicherweise auch von zahlreichen Berufstätigen frequentiert würde. Ein Vorteil für den Handel ergibt sich daraus nicht. Außerdem wird bei alledem scheinbar völlig außer Acht gelassen, dass wir uns mitten in der Pandemie mit einem lebensgefährlichen Virus befinden. Die Menschen sollen sich aus Gründen des Infektionsschutzes momentan eben nicht in Massen in die Innenstadt begeben. Hierfür bereits jetzt Anreize zu geben, wäre das falsche Signal“, erläutert Andreas Rey.

Andreas Rey, Vorsitzender der Bad Hersfelder CDU-Fraktion. Foto: privat

Darüber hinaus habe eine Aussetzung der Parkgebühren auch wettbewerbsverzerrende Folgen. Leidtragende wären nämlich die ohnehin durch die Corona-Krise gebeutelten Parkhausbetreiber. Der Stadt würden bei einer Aussetzung vermutlich mehrere hunderttausend Euro an Einnahmen verloren gehen. Um den Einzelhandel, die Hotels und Gastronomen in dieser schwierigen Zeit zu unterstützen, sollte dieses Geld lieber in sinnvolle Maßnahmen des Stadtmarketings investiert werden.

Abschließend sieht die CDU im Magistrat auch eine fehlende Zuständigkeit für den Antrag. Die Parkgebührenordnung sei eine Satzung, für deren Änderung es eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung bedürfe. Laut HGO handele es sich hierbei um eine ausschließliche Zuständigkeit und könne nicht auf andere Organe, wie Magistrat oder Ausschüsse, übertragen werden. Schon aus diesen Gründen sei der derzeitige Antrag gegenstandslos. (pm) +++


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