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Der Angeklagte mit seinem Verteidiger Ralf Kuhn - Fotos: Jonas Wenzel (Yowe)

GELNHAUSEN "Er gehört auf der Stelle abgeknallt"

71-Jähriger wegen Hasskommentaren gegen Walter Lübcke vor Gericht

18.06.20 - "Er gehört auf der Stelle abgeknallt..." - was im Jahr 2015 noch ein Hass-Kommentar unter einem Facebookbeitrag war, ist knapp vier Jahre später zur traurigen Wahrheit geworden. Stephan Ernst soll den Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke auf seiner Terrasse erschossen haben. Seit Donnerstag steht der 71-jährige Peter D., der aus dem Raum Gelnhausen stammt, vor Gericht. Er soll mehrere Hasskommentare in die Facebook-Gruppe "Mut zu Deutschland" geschrieben haben. Er ist angeklagt wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten.

Als der Angeklagte Peter D. den Gerichtsaal betritt, sind ihm die zehn Medienvertreter scheinbar völlig egal. Das Blitzlichtgewitter kümmert ihn kaum. Mit schwarzem Sakko und weißem Shirt sitzt der 71-Jährige neben seinem Verteidiger Ralf Kuhn und schaut starr nach vorne. Verteidiger Kuhn macht direkt zu Beginn klar, dass der Angeklagte sich nicht äußern wird. Es soll lediglich eine Stellungnahme des Verteidigers zu Akten und Dokumenten geben. "Es trägt zur Versachlichung bei, wenn der Angeklagte nicht aussagt", so Kuhn. Als Peter D. während der Zeugenaussage einer Polizistin etwas sagen will, unterbricht ihn sein Verteidiger.

Richterin Sarah Lehmann

Oberstaatsanwalt Benjamin Krause

"Den Fettsack müsste man mit Knüppeln aus dem Land jagen"

Peter D. soll laut Anklage, unter anderem im Oktober 2015, öffentlich zur Tat des Totschlags in der Facebook-Gruppe "Mut zu Deutschland" aufgefordert haben. Die Gruppe hatte damals rund 3.000 Abonnenten. Unter einem Presseartikel, in dem es um eine umstrittene Aussage des Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke zur Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft ging, habe Peter D. verschiedene Hasskommentare geschrieben. "Den Fettsack müsste man mit Knüppeln aus dem Land jagen", "Er gehört auf der Stelle abgeknallt" und "Möchte mal wissen, was sich dieser Clown einbildet", soll D. gepostet haben.

Insgesamt gibt es 40 Beschuldigte, die im Verdacht stehen, strafrechtlich relevante Äußerungen zu dem Mordfall Lübcke veröffentlicht zu haben. In Hessen wird gegen sechs Personen ermittelt. Zuständig ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT), die seit September 2019 gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe des hessischen Landeskriminalamts geführt wird. In den vergangenen Monaten hat die Gruppe zahlreiche Hasskommentare gesichert und deren Verfasser ermittelt.

Peter D. kann sich nicht mehr erinnern

Beim Prozessauftakt vor dem Amtsgericht Gelnhausen wurden auch zwei Polizistinnen als Zeugen geladen. Diese waren bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten 2019 beteiligt. Nachdem die Polizisten der Arbeitsgruppe auf die Hasskommentare aufmerksam wurden, stellten die Ermittler die Personalien des Facebook-Nutzers fest und erließen einen Durchsuchungsbeschluss. "Wir haben um sechs Uhr morgens geklingelt. Der PC stand im Dachgeschoss. Wir haben den Angeklagten gebeten, ihn hochzufahren und zu dem Post auf Facebook im Jahr 2015 zu scrollen. Dort haben wir dann die Kommentare wiedergefunden", sagt die befragte die Kriminalhauptkommissarin. Der Angeklagte habe damals gesagt, er sei viel im Internet, aber er könne sich nicht mehr genau daran erinnern.

Der Prozess wird fortgesetzt. (Moritz Pappert)+++


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