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Der BUND ist sich sicher: es soll keinen Weiterbau der A49 geben. - Archivfoto: O|N

REGION VB BUND klagt gegen Baugenehmigung

Bau der A49: Bundesverwaltungsgericht Leipzig weist Klage ab

23.06.20 - Der Bau der A49 im Vogelsbergkreis ist derzeit in aller Munde - dabei ist die Meinung der Bürger gespalten. Am Dienstag verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig darüber. Denn der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hatte gegen die Baugenehmigung für den Abschnitt 40 der A49 geklagt. Doch diese wurde vom Gericht abgewiesen. Die Autobahn kann also zwischen Stadtallendorf und Gemünden (Felda) also wie geplant gebaut werden.

"Wir wollen diesen Planungsdionosaurier stoppen. Nötig ist eine echte Verkehrswende um den Klimaschutz voranzubringen. Der Bau einer neuen, zusätzlichen Autobahn zementiert die aktuelle Autopolitik und verhindert damit die Verkehrswende", so der BUND bereits vor der Verhandlung am Dienstagmorgen.

Viele fordern eine Verkehrswende.

Gegen 13 Uhr war die mündliche Verhandlung über die Klage des BUNDs beendet. Das Gericht bezeichnete das Planfeststellungsverfahren als rechtsfehlerhaft. Die vorgesehene Autobahntrasse würden mitten durch ein bedeutendes Trinkwassergewinnungsgebiet verlaufen, welches derzeit 500.000 Menschen mit frischem Trinkwasser versorgt. Bei dem Planfeststellungsverfahren würde laut Gericht ein Fachbeitrag nach europäischen Vorgaben fehlen. Deshalb unterbreitete das Bundesverwaltungsgericht einen Vergleichsvorschlag: "Die Planungen würden so weiterlaufen wie bisher, doch das Land Hessen solle gemeinsam mit dem BUND die wasserrechtliche Prüfung vornehmen", erklärt Jochen Kramer, Mitglied im Landesvorstand des BUNDs Hessen, den Vorschlag des Gerichts im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS.

Nach einiger Bedenkzeit stimmte der BUND zu: "Wir wurden in unserer Meinung bestätigt, dass die Planung fehlerhaft war, deshalb wollten wir den Versuch angehen", erklärt Kramer. Die Vertreter des Landes Hessen lehnten diesen Vorschlag jedoch ab. Somit war diese Variante vom Tisch und der Bundesgerichtshof prüfte den Antrag des BUNDs auf Aussetzung des Vollzugs des Planfeststellungsbeschlusses. 

Am frühen Abend folgte dann die Entscheidung: Die Klage wurde abgewiesen.

Klage: die Frage des Wasserrechts

Konkret ging es in der Klage des BUNDs um eine Frage des Wasserrechts. "Die Autobahn gefährdet den am stärksten genutzten Trinkwasserkörper in ganz Hessen, denn ca. 75 Prozent der dort stattfindenden Grundwasserneubildung werden genutzt. Das Versorgungsgebiet reicht bis in das Rhein-Main-Gebiet", erklärt der BUND. Ein Autobahnbau quer durch dieses Wasserschutzgebiet - das passe für den Bund für Umwelt und Naturschutz nicht zusammen.

Retten will der BUND auch die teils über 250 Jahre alten Waldbestände im Dannenröder Forst und im Herrenwald bei Stadtallendorf. "Solche alten Wälder sind die Heimat vieler Tausend Tier- und Pflanzenarten und bilden eine wertvolle Lebensgemeinschaft." (Luisa Diegel) +++


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