Archiv
Unternehmerinnen und Unternehmer müssen sich für einen Antrag auf Überbrückungshilfe an ein Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Buchprüferbüro sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden - Symbolbild: Pixabay

REGION Corona-Überbrückungshilfe

Rund 20 Millionen Euro für hessische Unternehmen

23.08.20 - Die Bewilligung und Auszahlung der Überbrückungshilfe des Bundes in Hessen ist erfolgreich angelaufen. "Noch immer leiden einige Branchen enorm unter den Folgen der Corona-Pandemie. Die Corona-Überbrückungshilfe ist daher eine wichtige finanzielle Unterstützung.

Seit dem Start der Auszahlung Ende Juli konnten in Hessen bereits rund 20 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt werden", sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Michael Boddenberg und Innenminister Peter Beuth. Insgesamt sind bis jetzt rund 3.400 Anträge eingereicht worden, 1.300 wurden bewilligt und die Auszahlung angewiesen. Um Betrug zu vermeiden, hat sich Hessen entschieden, eine Prüfung der Anträge durch die zuständigen Finanzämter im Bewilligungs-Vorgang einzubauen.

"Im Vergleich zur Soforthilfe, die wir auch mit Landesmitteln aufgestockt hatten, ist die Nachfrage nach diesem Zuschuss deutlich geringer. Daran sehen wir: Die hessische Wirtschaft erholt sich langsam. Allerdings gibt es weiterhin Selbständige und Firmen, die erhebliche Umsatzausfälle haben. Dort, wo weiterhin Liquiditätsengpässe bestehen, gibt es die Überbrückungshilfen und unsere eigenen Darlehensprogramme für kleine, mittlere und große Unternehmen", so Al-Wazir, Boddenberg und Beuth. In Hessen wurden insgesamt 952,3 Millionen Euro Soforthilfe ausgezahlt. Es waren 136.000 Anträge eingereicht und 106.600 bewilligt worden.

Anträge über Steuerberater und Wirtschaftsprüfer

Die Corona-Überbrückungshilfe ist ein Bundesprogramm, die Länder sind für die Antragsbearbeitung und die Auszahlung zuständig. Anders als bei der Soforthilfe, die beim Regierungspräsidium Kassel beantragt wurde, müssen sich Unternehmerinnen und Unternehmer für einen Antrag auf Überbrückungshilfe an ein Steuerberater-, Wirtschaftsprüfer- oder Buchprüferbüro sowie Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen wenden. Dort werden die Voraussetzungen und Antragsunterlagen geprüft. Anschließend wird der eigentliche Antrag über eine bundesweit einheitliche Software online eingereicht. Die Prüfung der Anträge übernimmt in Hessen das Regierungspräsidium in Gießen. Unterstützt werden die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Kollegen und Kolleginnen aus der Finanzverwaltung.

Die Kosten für die Unterstützung der Steuerberaterinnen und Steuerberater können als in dem Programm zuschussfähige Fixkosten angesetzt werden. Voraussetzung ist ein Umsatzrückgang in den Monaten April und Mai 2020 um mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Zeitraum im Vorjahr und fortdauernde Umsatzrückgänge von mindestens 40 Prozent gegenüber den Vorjahresmonaten. Anträge können bis Ende September eingereicht werden, antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Sozialunternehmen sowie Soloselbstständige und Freiberufler im Haupterwerb. ‎ wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/ueberbrueckungshilfe (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön