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Eine grobe Fehlinformation verunsichert aktuell Internetnutzer - Symbolbild: Pixabay

REGION Schussbefehl an der Corona-Front?

SWR behauptet: "Auf Quarantäne-Verweigerer darf geschossen werden"

12.09.20 - Schussbefehl an der Corona-Front? In den sozialen Medien kursiert aktuell ein Screenshot der Sendung "Marktcheck" des SWR-Fernsehens. Inhalt: Auf Corona- Flüchtige, die gegen die Quarantäne-Auflagen verstoßen, dürfe von Seiten der Polizei ruhig auch geschossen werden. Eine grobe Fehlinformation, die nun die Bevölkerung verunsichert.

"Fragen, Regeln und Verbote"steht über dem Artikel, der sich unter anderem damit befasst, ob man bei Quarantäne Pizza bestellen darf. Zuerst klingen die Erläuterungen, die eine Autorin des Südwestrundfunks zum Besten gibt, noch harmlos. Was passiert mit meinem Haustier, wenn ich nicht mehr raus darf oder kann ich den Müll noch vor die Tür bringen, wenn ich mit dem Virus infiziert bin, sind Fragen, auf die näher eingegangen werden. Nicht alle Antworten sind korrekt, richtig heikel wird es allerdings erst kurz vor Ende des Artikels:

"Darf der Staat auch gegen meinen Willen Quarantäne verordnen?"

"Ja", meint die Autorin und erklärt richtig: "Dies kann sogar gegen den Willen des Patienten erfolgen, denn in einer solchen Situation überwiegt der Schutz der Allgemeinheit gegenüber der persönlichen Freiheit des Einzelnen." Was sie allerdings mit "um eine Flucht des Erkrankten zu verhindern, dürfen ihm sogar dafür geeignete Gegenstände abgenommen werden", meint, bleibt hingegen unklar.

Der Passus, der aktuell die Runde in den sozialen Medien macht, ist allerdings folgender:

"Was passiert, wenn ein Infizierter das Haus verlässt?

"Es könnte geboten sein, flüchtige Patienten unschädlich zu machen": Der öffentlich- ...Screenshot: SWR

Gelingt dem Infizierten dennoch die Flucht, darf die zuständige Behörde diesen im Rahmen des Verwaltungszwangs mit Gewalt wieder in Gewahrsam nehmen und in Quarantäne unterbringen. Als letzte Möglichkeit dürfte sogar von der Schusswaffe Gebrauch gemacht werden, denn die Ansteckungsgefahr für eine Vielzahl von Personen wäre so hoch, dass zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung geboten sein kann, flüchtige Patienten unschädlich zu machen."

Noch bis gestern war die Behauptung auf der offiziellen Homepage des öffentlich-rechtlichen Senders zu sehen, nach ersten Nachfragen aus der Internet-Community wurde sie unkommentiert gelöscht.

Falschmeldung oder Wahrheit?

OSTHESSEN|NEWS hat beim Hessischen Innenministerium nachgehakt, ob ein solches Vorgehen tatsächlich denkbar wäre. Pressesprecher Michael Schaich antwortet: "Sofern sich Personen der Einzelanordnung des Gesundheitsamtes, sich in Quarantäne zu begeben, entziehen, beziehungsweise das ankündigen, kann durch das zuständige Gesundheitsamt beim Amtsgericht ein Beschluss herbeigeführt werden, der die sogenannte "Zwangsquarantäne" anordnet." Seit Beginn der Pandemie, erklärt er weiter, hätte es in Hessen lediglich einen solchen Fall gegeben.

Schusswaffengebrauch -ja oder nein?

Die Berechtigung zum Schusswaffengebrauch, so Schaich, setze eine gegenwärtige Gefahr für Leib oder Leben, mindestens die Gefahr einer schwerwiegenden Körperverletzung, voraus. Aus Sicht der hessischen Polizei, sagt er, sei kein Sachverhalt vorstellbar, in dem ein Schusswaffengebrauch als "letzte Möglichkeit" gegen einen Quarantäneverweigerer denkbar und vor allen Dingen verhältnismäßig wäre. (mr) +++


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