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FULDA Schwerer Bandendiebstahl

Drei schweigende Ungarn wegen Geldautomatensprengungen vor Gericht

07.10.20 - Am Landgericht Fulda hat am Dienstagvormittag ein Prozess gegen drei Mitglieder einer Bande von Geldautomatensprengern begonnen, der sich unter Coronabedingungen kompliziert gestaltet: wegen der gebotenen Abstände sitzen die drei angeklagten Männer zwischen 40 und 45 Jahren mit ihren drei Strafverteidigern und drei Dolmetscherinnen in Doppelreihe vor der Fensterfront, wo sonst die Vertreter der Staatsanwaltschaft platziert sind. Richter Josef Richter kündigte für den weiteren Verlauf der Verhandlung bereits an, dass der Gerichtssaal jede Stunde für 10 Minuten gelüftet werden müsse und während dieser Zeit zwei der Angeklagten in die beiden Arrestzellen des Landgerichts gebracht werden würden, während der dritte in Handfesseln bewacht werde.

Einer der drei Angeklagten vor dem Landgericht Fulda Foto: Carla Ihle-Becker

Den drei Männern - und mindestens drei weiteren - wirft die Anklage vor, in wechselnder Besetzung Geldautomaten mittels eingeleitetem Gas aufgesprengt zu haben, um an das in den Automaten enthaltene Bargeld zu kommen. Sie sollen insbesondere für die am 23.10.2017 in der Filiale der VR-Bank in Nüsttal-Hofaschenbach, die am 06.12.2017 in der Filiale der VR Genossenschaftsbank in Kalbach-Uttrichshausen und die am 24.02.2018 in der Filiale der Sparkasse Hersfeld-Rotenburg in Hohenroda-Mansbach herbeigeführten Explosionen verantwortlich sein. Während die Täter in Nüsttal und Mansbach zwar jeweils erheblichen Sachschaden anrichteten, aber nicht an das Geld kamen, erbeuteten sie in Kalbach immerhin über 264.000 Euro.

Bei einer Polizeikontrolle in Sachsen wurden in ihrem Wagen einschlägige Tatwerkzeuge festgestellt. Nachdem die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt die Ermittlungen aufgenommen hatte, konnten die drei Tatverdächtigen am 7. 12.2019 in Dresden festgenommen werden. Seitdem sitzen sie in Gießen, Kassel und Fulda in Untersuchungshaft.

Am heutigen Dienstag wurde lediglich die Anklage verlesen, die auf Verdacht des Herbeiführens einer Sprengstoffexplosion und des schweren Bandendiebstahls in drei Fällen sowie des Verdachts der Vorbereitung eines Explosionsverbrechens in zwei Fällen sowie Sachbeschädigung lautet. Auf die Nachfrage des Richters, ob beim nächsten Verhandlungstermin am Montag mit einer Einlassung der Angeklagten zu rechnen sei, verneinten das zwei der Verteidiger. Ihre Mandanten wollten sich weder zur Person noch zum Tatvorwurf äußern. Der dritte Angeklagte behielt sich seine Entscheidung noch bis zum Montag vor. Es sind neun Fortsetzungstermine bis Ende November anberaumt worden. (Carla Ihle-Becker)+++


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