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Das Reh wurde von einem wildernden Schäferhund mit dunklem Halsband gerissen - Fotos: Privat

EICHENZELL Qualvoller Todeskampf

Hundehalter gesucht! Schäferhund frisst Reh bei lebendigem Leib

10.10.20 - Laute Klagelaute sind am Mittwochmittag am Ortsrand von Döllbach zu hören. Ein Dorfbewohner will den Geräuschen nachgehen- und entdeckt einen wildernden Schäferhund, der ein Reh bei lebendigem Leib anfrisst. Kurz darauf ist das Wildtier verendet, wie lange sein Todeskampf allerdings dauerte, ist ungewiss.

"Am 7.10.2020 wurde dieses Reh am Ortsrand von Döllbach, direkt am Waldweg Richtung Rothemann, von einem wildernden Hund gerissen." Jagdpächter Christof Baumann ist wütend. In seinem Revier verendete ein Tier am Mittwochmittag qualvoll. Nicht zum ersten Mal, erzählt auch sein Reviernachbar Jürgen Schäfer im Gespräch mit OSTHESSEN|NEWS.

Kein Einzelfall

Symbolbild: Pixabay

"Hier kommt es immer wieder mal vor, dass wildernde Hunde Wild reißen", erzählt der Jäger. Ein Umstand, der kaum hinnehmbar sei. "Ein Wolf oder ein Luchs tötet seine Beute gezielt mit einem Kehlbiss, Hunde machen das in der Regel nicht." Das Wild, so Schäfer, erläge so erst nach einem langen Todeskampf seinen Wunden.

Unwissenheit schützt vor Strafe nicht

Die Halter – oft uneinsichtig. Jäger wie Christof Baumann oder Jürgen Schäfer haben oft mit diesem "Klientel" zu tun. Mancher kümmert sich erst gar nicht um seinen Vierbeiner und lässt ihn – gerade in ländlich gelegenen Regionen – alleine herumstreunen. Ganz nach dem Motto: `bei uns auf dem Dorf war das doch schon immer so`. Wenn dann ein Wildtier gerissen wird – `ist es eben die Natur`. Andere Hundehalter lassen ihre Tiere beim Spaziergang ohne Leine in Wald – und Feld laufen und das, obwohl sie diese gar nicht unter Kontrolle haben. Damit, so besagt es das Gesetz, begehen die uneinsichtigen und verantwortungslosen Halter eine Ordnungswidrigkeit, die bis zu 2.500 Euro Strafe nach sich ziehen kann.

Jäger sind gesetzlich verpflichtet, das Wild zu schützen

Ein Verhalten, was viele Revierpächter nicht länger hinnehmen wollen. Laut Hessischem Jagdgesetz dürfen Hunde, die außerhalb der Einwirkung von Begleitpersonen Wild nachstellen, getötet werden. Das Gesetz besagt sogar, dass der Jagdausübungsberechtigte dazu in der Pflicht steht, Reh und Co in seinem Revier vor Wilderern, Futternot, Seuchen, wildernden Hunden oder Beunruhigungen zu schützen.  Zudem muss er dafür sorgen, dass die zum Schutz des Wildes und der Jagd erlassenen Vorschriften auch von der Allgemeinheit eingehalten werden.

Übrigens: Rechtlich gesehen muss ein Hund ein Wildtier nicht einmal hetzen oder angefallen haben – es reicht, wenn der Hund die Fährte eines Tieres aufgenommen hat und dieses zielgerecht verfolgen will. Bereits dann könnte ein Jäger den Hund erschießen.

Wer kann Hinweise geben?

Ein Haustier zu erschießen ist dennoch bei den meisten Waidmännern- und frauen das letzte Mittel der Wahl. Christof Baumann hat nun Anzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstattet. "Um solche grausamen Vorfälle künftig zu verhindern und den Besitzer des Hundes zu ermitteln, sind wir auf die Hilfe von Augenzeugen angewiesen." Der Schäferhund, so ist bekannt, sei groß gewesen und trug ein dunkles Halsband. Wer Hinweise zum Vorfall hat, meldet sich bitte direkt beim Jagdpächter in Eichenzell- Döllbach oder bei der Polizei. (mr) +++


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