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Die beiden Männer gaben ihr Vergehen zu. Es sei eine "doofe Aktion" gewesen. - Symbolbild: Pixabay

FULDA/HILDERS "Doofe Aktion": Geldstrafen für zwei Männer

Besoffen auf Rasenmäher – und dann auch noch Beamte verletzt und beleidigt

18.11.20 - Ziemlich kurios mutet die Tat an, wegen der sich am Dienstagvormittag zwei in Thüringen geborene Männer vor dem Fuldaer Amtsgericht verantworten mussten. Sie waren im Oktober vergangenen Jahres auf einem benzinbetriebenen Aufsitzrasenmäher durch Hilders gefahren – betrunken und ohne jemals einen Führerschein gehabt zu haben. Viel schwerer wog bei der Urteilsverkündung jedoch, dass sie die damals eingetroffenen Polizeibeamten beschimpft, geschlagen und getreten und sich so gegen das Anlegen der Handschellen gewährt haben. Die beiden Männer gaben ihr Vergehen zu. Es sei eine "doofe Aktion" gewesen.

Um die "doofe Aktion" genauer zu beschreiben, mussten die beiden Angeklagten bei ihren Äußerungen einen Abend zuvor beginnen. An diesem hatten sie einen Geburtstag gefeiert und viel zu viel getrunken. Als sie dann gemeinsam mit anderen Party-Gästen am nächsten Morgen die Location aufräumten, sei das nächste Bier geflossen. "Ein Konter-Bier." Wahrscheinlich waren es mehrere. Anders kann man den Alkoholpegel, den beide beim Eintreffen der Polizei hatten, nicht erklären. Der lag nämlich zwischen einem und drei Promille.

Männer entschuldigen sich

Dem Alkohol geschuldet war es vermutlich auch, dass sich die beiden nach der Aufräumaktion auf einen benzinbetriebenen Aufsitzrasenmäher begaben und vom Parkplatz eines Supermarktes in Hilders, in dem sie zuvor schon durch lautes Gebrüll aufgefallen waren, in Richtung Ortsmitte gefahren sind. Und das offensichtlich betrunken, wie drei Polizeibeamte am Dienstag angaben, die die beiden so aufgefunden haben. "Ich gebe zu, dass wir das getan haben. Das war nicht in Ordnung", sagte einer der Männer am Dienstag. Zuvor hatte er sich im Flur des Amtsgerichts bei den anwesenden Polizeibeamten entschuldigt.

"Schade, dass man erst vor Gericht muss, um das zu tun", sagte dieser. Er sei gemeinsam mit einem Kollegen an dem besagten Tag zum Supermarkt-Parkplatz gekommen und habe die beiden betrunkenen Männer auf dem Rasenmäher in Richtung Ortsmitte tuckern sehen. Erst nachdem sie ihnen mehrfach das Zeichen gegeben hatten anzuhalten, seien die Männer rechts rangefahren, hätten sich jedoch absolut unkooperativ gezeigt. Statt den Beamten ihre Namen zu nennen, haben sie deren Dienstnummern haben wollen. "Die kannten wohl ihre Rechte, aber nicht ihre Pflichten."

"Polizeiwichser!"

Im weiteren Verlauf hätten die Polizisten den Fahrer des Rasenmähers festnehmen wollen, dieser habe sich jedoch vehement gewehrt, woraufhin ihm der zweite Angeklagte zur Hilfe gekommen sei, die Beamten mit Worten wie "Polizeiwichser" oder "Arschlöcher" beleidigte und zumindest einen der Polizisten mit der Faust ins Gesicht schlug. Dabei sei er besonders aggressiv gewesen, was der Angeklagte auf einen Vorfall von vor einem Jahr schob, bei dem sich ein Polizist wiederum ihm gegenüber aggressiv verhalten habe.

Anders als sein Kunpel sei der andere Angeklagte irgendwann an einem Punkt angekommen, an dem er sich beruhigt habe, berichteten die Beamten weiter. Ihm zugutegehalten wurde bei der Urteilsfindung auch, dass er nach der Tat einen Alkoholentzug gemacht hat und regelmäßig zu Drogentests erscheint. Nichtsdestotrotz verurteilte ihn Richter Höflich am Dienstag zu einer Geldstrafe. Dabei berücksichtigte er unter anderem, dass der Angeklagte aufgrund des starken Alkoholgebrauchs vermindert schuldfähig gewesen sei und der Rasenmäher anders als ein PKW keine große Gefahr im Verkehr darstellt, aber auch, dass er bereits einige Vorstrafen hat. 160 Tagesssätze á 25 Euro muss der Hartz-IV-Empfänger zahlen. Sein Kumpane wurde mit 120 Tagessätzen á 40 Euro bestraft. Außerdem muss er aufgrund der Körperverletzung, die er den Beamten angetan hat, Schmerzensgeld an alle drei zahlen.

"Polizisten sind kein Freiwild!", bekräftigte Höflich bei der Urteilsverlesung nochmals, "ich hoffe, ich habe Sie zum letzten Mal hier gesehen." Zumindest beim Angeklagten Nr. 1 könnte seine Hoffnung begründet sein. Er sagte aus, sich inzwischen in einer festen Beziehung zu befinden und dem Alkohol abgeschworen zu haben. (sur) +++


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