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Die geltende Allgemeinverfügung im Landkreis Hersfeld-Rotenburg (hier das Landratsamt abgebildet) wird bis zum 10. Januar verlängert. - Archivluftbild: Landkreis HEF-ROF / Pelle Faust

BAD HERSFELD Allgemeinverfügung wird ergänzt

Weihnachten und Silvester 2020: Diese Regeln gelten im Landkreis

22.12.20 - Aufgrund der weiterhin stark steigenden Corona-Infektionszahlen und einer anhaltenden 7-Tage-Inzidenz von über 200 (Stand Montag, 12 Uhr: 307,1) ergänzt und verlängert der Landkreis Hersfeld-Rotenburg seine zunächst bis zum 23. Dezember geltende Allgemeinverfügung. Die Folgeverfügung tritt am 24. Dezember, 0.00 Uhr in Kraft und gilt bis einschließlich 10. Januar. Eine weitere Verlängerung bleibt vorbehalten. Neben der nächtlichen Ausgangssperre werden in diesem Zeitraum neue Besuchsregelungen für Alten- und Pflegeheime formuliert.

Grundlage der neuen Allgemeinverfügung bildet das erweiterte Eskalationsstufenkonzept des Landes Hessen. Die nächtliche Ausgangssperre in der Zeit von 21 Uhr abends und 5 Uhr morgens bleibt grundsätzlich weiterhin gültig. Eine Durchfahrt durch den Landkreis ist in diesem Zeitraum allerdings erlaubt. Am 24. Dezember beginnt die nächtliche Ausgangssperre um 0 Uhr des Folgetages, am 25. und 26. Dezember jeweils um 22 Uhr. "Wir ermöglichen damit allen Bürgerinnen und Bürgern, das Weihnachtsfest angemessen feiern zu können. Auch Personen, die mitunter längere Wegstrecken in Kauf nehmen müssen, um enge Verwandte und Freunde während den Feiertagen zu besuchen, erhalten so die Gelegenheit hierzu", sagt Landrat Dr. Michael Koch.

An Silvester (31. Dezember) und Neujahr (01. Januar 2021) gilt die Ausgangssperre jedoch in ihrer bisherigen Form (21 Uhr abends bis fünf Uhr morgens). Im gesamten öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen und Plätzen ist es verboten, Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zu zünden. Alkohol darf in der Zeit vom 24. Dezember bis 10. Januar im öffentlichen Raum nicht konsumiert werden, auch die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr bleibt ganztags untersagt.

Damit schließt sich der Landkreis den auf Landesebene beschlossenen Regeln für die kommenden zweieinhalb Wochen an. Dass die Ausgangsbeschränkung eingehalten wird, kontrollieren die Polizei und die Ordnungsbehörden.

Neue Regeln für kommunalpolitische Gremien und den Besuch von Pflegeheimen


Nicht nur die Regelungen über Weihnachten und Silvester werden in der ergänzten Allgemeinverfügung konkretisiert. Neu ist außerdem:

  • Wer gewichtige Gründe hat, seine Wohnung in der Zeit zwischen 21 Uhr abends und fünf Uhr morgens zu verlassen, darf dies auch weiterhin tun. Ab dem 24. Dezember sind hier explizit auch Personen eingeschlossen, die an (öffentlichen) Sitzungen kommunaler politischer Volksvertretungen sowie ihrer Gremien teilnehmen oder diesen zuschauen. Von der Ausgangssperre ausgenommen sind außerdem Personen, die sich auf entsprechende Einladung im Impfzentrum des Landkreises in der Rotenburger Göbel Hotels Arena einfinden sollen.
  • Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen unter den jeweils gegebenen Möglichkeiten müssen einen aktuellen negativen Coronatest (Antigen- oder PCR-Test) vorweisen können.

Die nicht gesondert erwähnten Punkte der bisherigen Allgemeinverfügung bleiben unberührt und gelten unverändert weiter. Die Allgemeinverfügung im Wortlaut ist im Internet einsehbar auf der Website des Landkreises unter www.hef-rof.de. (pm)+++


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