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Das Rathaus in Bebra - Foto: Friedhelm Eyert

BEBRA Hinweise der Wahlleiterin

Bürgerentscheid zum Steinbruch zwischen Braunhausen und Gilfershausen

12.01.21 - Durch den Ausbruch des neuartigen Corona-Virus und das dynamische Infektionsgeschehen gibt es Befürchtungen im Hinblick auf den am Sonntag stattfindenden Bürgerentscheid (Erweiterung Steinbruch zwischen Braunhausen und Gilfershausen).

Die Abstimmungsberechtigten können jedoch versichert sein, dass im Rahmen der Vorbereitung des Bürgerentscheids alle notwendigen Vorkehrungen getroffen werden, um eine Gefährdung der Gesundheit sowohl der Wählerinnen und Wähler als auch der ehrenamtlichen Mitglieder der Abstimmungsvorstände am Tag des Bürgerentscheids auszuschließen. Dies teilen Bürgermeister Stefan Knoche und Stadtwahlleiterin Isabel Steinbach in einer gemeinsamen Pressemitteilung mit.

Dazu zählen folgende Maßnahmen:

- Im Abstimmungsraum sowie in dem Gebäude, in dem sich der Abstimmungsraum befindet, besteht die Verpflichtung, während des Aufenthalts eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Im Abstimmungsraum werden auch Mund-Nasen-Bedeckungen für den Fall vorgehalten, dass Abstimmungswillige diese vergessen haben.

- Die Abstimmungsräume wurden sorgfältig ausgewählt und eingerichtet. Es ist organisatorisch ge-währleistet, dass die Abstimmungsräume regelmäßig gelüftet werden und der einzuhaltende Min-destabstand zwischen den Abstimmenden eingehalten werden kann.

- Alle kontaktierten Oberflächen der Abstimmungsräume – insbesondere die Abstimmungskabinen und die Abstimmungsurne – werden regelmäßig und gründlich gereinigt.

- Für die Stimmabgabe liegen in den Abstimmungskabinen grundsätzlich Schreibstifte bereit. Um jedes Infektionsrisiko auszuschließen, können Sie allerdings auch einen eigenen Stift zur Kenn-zeichnung des Stimmzettels verwenden.

- Alle Mitglieder der Abstimmungsvorstände werden mit Mund-Nasen-Bedeckungen nach FFP2-Standard ausgestattet.

Sofern Abstimmungsberechtigte jedes Infektionsrisiko ausschließen wollen, haben sie noch immer die Möglichkeit der Stimmabgabe per Briefabstimmung. Briefabstimmung kann durch den ausgefüllten Antrag auf der Abstimmungsbenachrichtigung beantragt werden. Der Rathausbriefkasten wird regelmäßig geleert. Sie können den Antrag auch per Fax an das städtische Wahlamt (06622/501201), Rathausmarkt 1, 36179 Bebra oder per E-Mail an [email protected] stellen. Zudem ist eine Online-Beantragung über die Homepage der Stadt Bebra möglich. Eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig.

Sie können den Wahlschein und die Briefwahlunterlagen auch persönlich beim Wahlamt beantragen und abholen. Dort besteht auch die Möglichkeit, direkt ihre Stimmen vor Ort abzugeben. Aus bekann-ten Gründen sollte jedoch nach Möglichkeit auf direkte Vorsprache verzichtet werden. Sie ist aber möglich!

Briefabstimmung kann grundsätzlich bis Freitag, 15. Januar 2021, 13 Uhr beantragt werden, unter bestimmten Umständen, zum Beispiel bei plötzlicher Erkrankung sogar bis zum Sonntag, 17. Januar, 15 Uhr.

Besonderen Wert legt Stadtwahlleiterin Isabel Steinbach auf die Feststellung, dass die Abstimmungsberechtigung nicht vom Vorliegen einer schriftlichen Abstimmungsbenachrichtigung abhängig ist. Voraussetzung ist lediglich die Eintragung in das Abstimmungsverzeichnis. Im Zweifelfall kann dies durch eine Nachfrage bei den nachstehend aufgeführten Telefonnummern geklärt werden. Abstimmungsbe-rechtigte ohne Abstimmungsbenachrichtigung sollten ein Ausweisdokument im Abstimmungslokal mit sich führen.

Stadtwahlleiterin und Bürgermeister weisen noch einmal darauf hin, dass der Bürgerentscheid schon aus rein rechtlichen Gründen nicht verschoben werden kann. (pm) +++


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