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FFP2-Maske - Symbolfoto: pixabay

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Arbeitsschutz-Experte: "Maske bringt manche Menschen an Leistungsgrenze"

10.02.21 - Seitdem die Maskenpflicht in Hessen verschärft wurde, haben auch die Fragen zugenommen, wie die besser filternden Maskentypen korrekt zu verwenden sind. Marco Farnung, Sachverständiger für Arbeitsschutz aus Fulda, erklärt, wie die wichtigsten Fehlerquellen ausgeschlossen werden können.

Der Unternehmer und Diplom-Ingenieur Marco Farnung ist von der IHK Fulda öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Arbeitsschutz im Hoch- und Tiefbau und zudem zertifizierter Sachkundiger für das Tragen von Atemschutz und möchte bei diesem Thema aufklären. Denn grundsätzlich gilt: Die Wirksamkeit der Masken ist nur dann gegeben, wenn diese richtig angewendet werden.

Arbeitsschutz-Experte Marco Farnung

In der Arbeitswelt ist das Tragen von Atemschutz wie FFP2-Masken mit erhöhten Aufwendungen verbunden. So müssen Arbeitgeber, die Mitarbeiter zum Tragen von Atemschutz aufgrund auftretender Gefährdungen bei ihrer Tätigkeit verpflichten, diverse organisatorische Aufgaben durchführen. Dazu gehört die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz, die Ausarbeitung einer Betriebsanweisung, die Durchführung einer Unterweisung, eine abgestimmte Einweisung mit praktischer Trageübung, das Angebot einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung, aber auch die Organisation von regelmäßigen zusätzlichen Pausen aufgrund gesetzlich im Arbeitsschutz vorgeschriebener Tragzeitbegrenzungen. "Was der Öffentlichkeit durch die Bundes- bzw. die Landesregierung nicht mitgeteilt wird: Das Tragen von Atemschutz unterliegt einer Tragzeitbegrenzung. So dürfen filtrierende Halbmasken ohne Ausatemventil maximal 75 Minuten am Stück getragen werden, dann müssen 30 Minuten Pause erfolgen. Dies darf pro Arbeitstag auch nur maximal 3-mal wiederholt werden", erklärt Farnung.

Problem für ältere Menschen

Die Begründung liegt darin, dass das Tragen eines Atemschutzes durch den erhöhten Atemwegswiderstand eine Belastung für den Körper darstellt. Medizinisch ist zu befürchtet, dass manche, vor allem ältere Menschen, damit an ihrer körperlichen Leistungsgrenze kommen. Letztendlich würden derzeit alle Regeln für das Tragen von FFP2-Masken über Bord geworfen, die für die knapp 40 Millionen erwerbstätig Menschen in Deutschland aufgrund des Arbeitsschutzgesetzes gelten und zudem wissenschaftlichen Erkenntnisse folgen, meint Farnung. "Wie soll man erklären, dass ein Arbeitnehmer all diese Regeln in seinem Betrieb befolgen muss, sobald er diesen aber verlässt und Privatperson ist, keine Regeln mehr notwendig sind." Dies ist, so Farnung, durchaus gefährlich. "Denn diese Regeln gibt es ja deswegen, weil das Tragen von Atemschutz vor gesundheitsschädlichen Gefahren schützen soll. Natürlich ist das Tragen eines Mundschutzes in der aktuellen Pandemiesituation absolut sinnvoll und es gilt, je besser die technische Qualität, desto höher der Schutz." Aber die Fehlerquellen beim Tragen der FFP2-Masken sind so groß, dass es soweit kommen kann, dass eine FFP2-Maske nicht unbedingt besser wirkt als ein simpler Mund-Nasen-Schutz. So kann eine FFP2-Maske nur dann richtig schützen, wenn Sie richtig getragen wird. Denn wenn dies nicht gewährt ist, so Farnung, kann die "natürliche" Leckage einer FFP2-Maske, die bei ungefähr 11 Prozent liegt, auf geschätzt 50 Prozent und mehr ansteigen. Dies kann z. B. auch dann gegeben sein, wenn Männer nicht rasiert sind. Gerade bei sogenannten 3-Tagesbärten, wenn die Bartstoppeln sehr hart sind, ist ein Dichtsitz nicht gewährleistet.

Wie Masken richtig angezogen werden und auf was beim Tragen geachtet werden muss, das ist in der Regel in der Gebrauchsanleitung des Herstellers beschrieben. Reguläre, nach EN 149 geprüfte FFP2-Masken dürfen nur mit einer Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache verkauft werden. Auch hier entsteht gerade ein neues Problem, so der Experte. "Unseriöse Hersteller drängen auf den Markt und legen ihren Masken eben keine Betriebsanleitung bei und lassen die Anwender somit mit ihren Fragen alleine."

Das Fazit des Experten fällt daher klar aus. Seiner Ansicht nach müssen Regeln und Hinweise, die seit Jahren für Arbeitgeber gelten und die u. a. aus Erfahrungen und aus wissenschaftlichen Gesichtspunkten entstanden sind, auch Privatpersonen vermittelt werden. Dazu gehört auch über mögliche Probleme zu informieren und zumindest darauf hinzuweisen, dass für das Tragen von FFP2-Masken ggf. eine ärztliche Untersuchung sinnvoll sein könnte und im Zweifel eine Rücksprache mit dem Hausarzt erfolgen sollte. Nur mit dieser klaren Kommunikation kann der Schutz der FFP-Masken gänzlich und sinnvoll ausgeschöpft werden, so Farnung. (pm) +++


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