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Jürgen Richter und Michael Adam von der Bad Hersfelder FWG haben die Zukunft der Zuse-Scheune im Blick. - Foto: privat

BAD HERSFELD Fall liegt beim Verwaltungsgericht

Was wird aus dem Schandfleck Zuse-Scheune? FWG dringt auf Klarheit

28.02.21 - Er ist der Schandfleck an der Wehneberger Straße in Bad Hersfeld: der marode, aber denkmalgeschützte Fachwerkbau der Zuse-Scheune. Die Fronten zwischen dem Bauherrn der benachbarten Wohnanlage, der sich zwar verpflichtet hatte, den historischen Fachwerkbau zu erhalten, später aber wegen der hohen Schadstoffbelastung den Abriss beantragt hatte, und der Stadt Bad Hersfeld sind seit Jahren verhärtet.

"Es liegen derzeit zwei Gutachten vor, die gegensätzliche Aussagen über den Erhalt und die Sanierungswürdigkeit der Zuse-Scheune machen; daher liegt der Fall mittlerweile beim Verwaltungsgericht, das ein drittes Gutachten in Auftrag gegeben hat, welches hoffentlich Klarheit bringen wird", berichtet FWG-Stadtverbandsvorsitzender Jürgen Richter.

"Da das Ergebnis noch aussteht und selbst dem Magistrat die seinerzeit vereinbarten Vertragsmodalitäten zwischen dem Investor und der Kreisstadt Bad Hersfeld nur sporadisch vorgestellt wurden, gilt es, die verbleibende Zeit zu nutzen, um Klarheit in die Angelegenheit zu bringen", ergänzt FWG-Stadtverordneter Michael Barth. "Einerseits sollten durch die Verwaltung den Magistratsmitgliedern die vertraglichen Vereinbarungen detailliert vorgestellt werden, was wir zeitnah über unseren Stadtrat Hans Vierheller beantragen werden. Anderseits könnte man mit Blick auf einen möglichen gerichtlich entschiedenen Vergleich schon jetzt Pläne für die Zuse-Scheune und deren Zukunft schmieden."

Bei Erhalt und Sanierung schwebt der FWG beispielsweise ein Museum vor, das an das Leben und Wirken von Konrad Zuse in Bad Hersfeld erinnert, bei einem Abriss hingegen eine kleine Grünanlage mit Denkmal und Verweilgelegenheit, um des Erfinders des ersten Computers zu gedenken.

Im Vorfeld der Kommunalwahlen am 14. März bietet die O|N-Redaktion politischen Parteien und Organisationen sowie Kandidaten für politische Ämter die Möglichkeit, Pressemitteilungen zu veröffentlichen. Die Redaktion behält sich vor, diese Texte entsprechend der "Sieben-Satz-Regel" zu kürzen. Für den Inhalt dieser Wahlkampfmeldungen sind ausschließlich die jeweiligen Verfasser verantwortlich. (pm / sh) +++


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