Archiv
Polizei appelliert an Bürger: "Haltet euch an die geltenden Bestimmungen"
08.04.21 - Erneut heißt es im Landkreis Fulda: nächtliche Ausgangssperre. Diese gilt nun seit Mitternacht. Das bedeutet: In der Zeit zwischen 21 und 5 Uhr ist der Aufenthalt in der Öffentlichkeit untersagt. Ausnahmefälle sind die Versorgung von Tieren, berufliche Tätigkeiten, die Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen oder ähnliche Gründe. Die siebte Allgemeinverfügung ist zunächst bis zum 18. April befristet.
Der Grund für die Maßnahmen liegt auf der Hand: Über das Osterwochenende stiegen die Zahlen deutlich, der Inzidenzwert von über 200 wurde überschritten. Die Situation in den Krankenhäusern habe sich verschärft. "Die Infektionen lassen sich in erster Linie auf den privaten Bereich zurückführen. Daneben gibt es Infektionscluster in Betrieben und am Arbeitsplatz sowie in Kindertagesstätten", heißt es in der Pressemitteilung des Landkreises. Nun gelte es, die Reduzierung der Kontakte weitestgehend umzusetzen.
Kontrollen der Polizei angekündigt
Das Polizeipräsidium Osthessen twitterte in der Woche: "Auch heute überwachen wir wieder die Einhaltung der Corona-Beschränkungen. Wir sind mit Polizeikräften unterwegs und dulden keine #Ansammlungen im öffentlichen Raum. Bitte haltet euch an die geltenden Bestimmungen!"