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REGION Entscheidung des Verwaltungsgerichtshof

Beamtenbesoldung in Hessen ist verfassungswidrig zu niedrig

30.11.21 - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute in Kassel eine richtungsweisende Entscheidung über die angemessene Beamtenbesoldung in Hessen getroffen. In dem Berufungsverfahren wurde über die Klage eines Beamten gegen die Folgen der Nullrunde von 2015 und die nur einprozentige Anhebung der Bezüge im Jahr 2016 entschieden. Der Kläger hatte sich gegen die ihm von Juli 2016 bis zum Jahr 2020 gezahlten Bezüge der Besoldungsgruppe A6 gewehrt, weil diese verfassungswidrig zu niedrig seien und nicht den erforderlichen Mindestabstand von 15 Prozent zur Grundsicherung aufwiesen. Vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt am Main war die Klage abgewiesen worden.

Doch der VGH als übergeordnete Instanz gab der Klage jetzt statt und begründete, das Land Hessen sei durch das Grundgesetz verpflichtet, seine Beamtinnen und Beamten angemessen zu besolden. Das Bundesverfassungsgericht habe verschiedene Kriterien entwickelt, mit deren Hilfe die Angemessenheit der Beamtenbesoldung überprüft werden könne. Dazu gehöre unter anderem ein Abstand der Beamtenbesoldung zur Grundsicherung für Arbeitssuchende. Die Besoldung der Beamtinnen und Beamten in der untersten Besoldungsgruppe müsse mindestens 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen.

Außerdem müsse zwischen den einzelnen Besoldungsgruppen ein hinreichend großer Abstand gewahrt werden. Das heißt, Beamtinnen und Beamte der höheren Besoldungsgruppen müssten wegen der höheren Wertigkeit der ihnen anvertrauten Tätigkeiten ein höheres Einkommen haben als Beamtinnen und Beamte der niedrigeren Besoldungsgruppen. Der für das öffentliche Dienstrecht zuständige 1. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs habe in zwei Verfahren festgestellt, dass die Beamtenbesoldung in Hessen in den Jahren 2013 bis 2020 nicht den verfassungsrechtlichen Anforderungen entsprochen habe. Eine verfassungsrechtliche Rechtfertigung hierfür gebe es nicht, so das Gericht.(ci)+++


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