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Ab Sonntag gilt fast flächendeckend 3G - Symbolbilder: Carina Jirsch

REGION Ungeimpfte erhalten keinen Zutritt

2G ab Sonntag: Welche Ausnahmen es gibt und wie kontrolliert wird

03.12.21 - Der Handelsverband Hessen hat nun die Regeln zusammengefasst, welche ab kommendem Sonntag im Einzelhandel gelten. Ab diesem Zeitpunkt dürfen nur noch geimpfte und genesene Personen Geschäfte betreten, es gibt aber zahlreiche Ausnahmen.

Die 2G-Regel gilt nicht für den Lebensmittelhandel einschließlich der Direktvermarktung, für Wochen- und Spezialmärkte, Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Optiker, Hörakustiker, Buchhandlungen, Stellen des Zeitungsverkaufs, Blumenfachgeschäfte, Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, Bau- und Gartenmärkte und für den Großhandel sowie für Poststellen, Banken, Sparkassen, Tankstellen, Wäschereien und ähnliche Einrichtungen. Aber Achtung: Einige dieser Märkte und Fachgeschäfte machen von ihrem Hausrecht Gebrauch und beschränken den Zugang, obwohl keine gesetzliche Pflicht dazu besteht, dennoch auf 2G.

Für diese Personen gilt 2G nicht

Von der 2G-Regel ausgenommen sind übrigens Mitarbeiter. Dies ist dem Grundrecht auf freie Berufswahl geschuldet. Es gilt weiterhin 3G nach dem Bundesinfektionsschutzgesetz. Ungeimpftes Personal muss täglich einen negativen Test vorlegen. Auch können Kunden, die aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden können (mit ärztlichem Attest) Zugang zu allen Geschäften erhalten. Kinder unter 6 Jahren benötigen weder Test noch Nachweis, für Schüler reicht die Vorlage des Testheftes.

Wie soll kontrolliert / dokumentiert werden?

Die Händler kontrollieren lediglich den Einlass der Kunden. Hier kann gegebenenfalls sogar digital mit der CovPassApp gearbeitet werden. Eine Dokumentationspflicht besteht nicht. 2G+ ist im Handel grundsätzlich nicht möglich. Maskenpflicht und Abstandsregeln gelten generell.

Wie muss der Nachweis vorgelegt werden?

Die Verordnung sieht vor, dass der Nachweis (möglichst in digital auslesbarer Form z.B. durch einen QR-Code) in Verbindung mit einem amtlichen Ausweispapier (z.B. Personalausweis, Reisepass, Führerschein u.ä.) kontrolliert werden muss.

Wie haben Einkaufszentren den Nachweis zu kontrollieren?

Da Grundversorger in der Regel Teil der Einkaufszentren sind, müssen die Händler des Einkaufszentrums die Kontrollen selbst vornehmen.

Einzelhändler können sich entsprechende Hinweisschilder hier kostenlos ausdrucken. (mr/pm) +++


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