Archiv
Auch in diesem Jahr darf nicht geböllert werden - Symbolbild: Pixabay

HERSFELD-ROTENBURG Allgemeinverfügung

Landkreis erlässt Verbot: Kein Silvester-Feuerwerk im öffentlichen Raum

24.12.21 - Gemäß den Vorgaben der Hessischen Landesregierung hat der Landkreis Hersfeld-Rotenburg eine entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Im gesamten öffentlichen Raum, insbesondere auf Straßen und Plätzen ist es verboten, Feuerwerkskörper zum Jahreswechsel zu zünden.

Insbesondere zum Jahreswechsel sind Rettungsdienste und Notaufnahmen durch zahlreiche Unfälle mit teils schweren Verletzungen frequentiert, die sich beim Zünden von Feuerwerkskörpern ereignen. Die Krankenhäuser und das dortige Personal sind bereits pandemiebedingt im Dauereinsatz. Durch die Allgemeinverfügung soll eine zusätzliche Belastung des Gesundheitssektors verhindert werden. Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 02. Januar 2022, 24 Uhr. Die Allgemeinverfügung wird am Dienstag, 28. Dezember in der Zeitungsausgabe der HNA Rotenburg/Bebra und HZ veröffentlicht sowie im Internet unter www.hef-rof.de. (pm) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön