Archiv
Vizekanzler Robert Habeck fordert die Bundesbürger nun auf, Gas einzusparen - Archivbild: Henrik Schmitt

REGION "So kommen wir nicht durch den Winter"

Russland drosselt Gaslieferung: Habeck erwägt, Bürger zum Sparen zu zwingen

18.06.22 - Das Krisenteam der Bundesregierung ist alarmiert: Die Gaslieferungen aus Russland nach Deutschland werden von Tag zu Tag weniger, bereits seit März herrscht in Berlin die sogenannte Frühwarnphase. Jetzt spitzt sich die Situation weiter zu.

Russland drosselt Lieferung am Donnerstag um 40 Prozent

Vor allem durch die wichtigste Pipeline, nämlich Nord Stream 1, welche Deutschland mit russischem Gas beliefert, fließt seit Donnerstag nur noch knapp 60 Prozent der Menge an Gas, die möglich wäre. Zeitgleich brach Gasprom Germania (und damit die entscheidende Erdgashandels- und Erdgasspeicherungsgesellschaft in der Bundesrepublik), nun aufgrund russischer Sanktionen zusammen. Wie die Bundesnetzagentur jetzt meldet, seien die Großhandelspreise infolgedessen auch derzeit etwa 130 Euro/MWh deutlich gestiegen. "Die aktuellen Füllstände der Speicher in Deutschland liegen bei 55,95 Prozent", so die Agentur. Die Versorgungssicherheit sei zumindest derzeit gewährleistet.

Politiker schalten sich ein

In den Tagesthemen erklärte Wirtschaftsminister und stellvertretender Bundeskanzler Robert Habeck (Die Grünen), dass Deutschland nicht mit derart wenig gespeicherten Gas in den Winter gehen könne. Er kündigt jetzt an, alle Bundesbürger notfalls per Gesetz zu Einsparmaßnahmen zu zwingen. "Sollten die Gasspeichermengen nicht zunehmen, dann werden wir weitere Maßnahmen zur Einsparung, zur Not auch gesetzlich, vornehmen müssen."

Weil die Lage ernst sei, könne er sich vorstellen, Heizkraftwerke im Winter mit Kohle statt Gas zu befeuern.

Hintergrund

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 30.03.2022 die sogenannte Frühwarnstufe des Notfallplans Gas in Deutschland ausgerufen und das Krisenteam Gas einberufen, um auf mögliche Liefereinschränkungen oder -ausfälle der Gasversorgung vorbereitet zu sein. 

Der Notfallplan Gas kennt drei Eskalationsstufen – die Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe. Das Eintreten der einzelnen Krisenstufen ist abhängig vom Schweregrad der Störung, den erwarteten ökonomischen und technischen Auswirkungen und der Dringlichkeit der Störungsbeseitigung auf nationaler Ebene.

Die beiden ersten Stufen werden jeweils durch Presseerklärung des BMWK ausgerufen. Die Bundesnetzagentur ist darauf vorbereitet, jederzeit in das Krisenteam einzutreten und dort den stellvertretenden Vorsitz zu übernehmen.

1.    Frühwarnstufe

In der ersten Stufe tritt ein Krisenteam beim BMWK zusammen, der aus Behörden und den Energieversorgern besteht. Die Gasversorger und die Betreiber der Gasleitungen werden etwa verpflichtet, regelmäßig die Lage für die Bundesregierung einzuschätzen. Noch greift der Staat aber nicht ein. Vielmehr ergreifen Gashändler und -lieferanten, Fernleitungs- und Verteilernetzbetreiber marktbasierte Maßnahmen, um die Gasversorgung aufrechtzuerhalten. Dazu gehören beispielsweise die Nutzung von Flexibilitäten auf der Beschaffungsseite, der Rückgriff auf Gasspeicher, die Optimierung von Lastflüssen oder die Anforderung externer Regelenergie.

2.    Alarmstufe

Auch in der sogenannten Alarmstufe kümmern sich die Marktakteure noch in Eigenregie um eine Beherrschung der Lage. Auch hier können die in der Frühwarnstufe genannten Maßnahmen von den Marktakteuren ergriffen werden.

3.    Notfallstufe

Wenn die Maßnahmen der Frühwarn- oder der Alarmstufe nicht ausreichen oder eine dauerhafte Verschlechterung der Versorgungssituation eintritt, kann die Bundesregierung per Verordnung die Notfallstufe ausrufen. In diesem Fall liegt eine "außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere erhebliche Verschlechterung der Versorgungslage" vor. Jetzt greift der Staat in den Markt ein. Konkret heißt das: Die Bundesnetzagentur wird zum "Bundeslastverteiler". Sie kann dann in enger Abstimmung mit den Netzbetreibern z.B. Bezugsreduktionen verfügen. Diese Verfügungen können sich auch an einzelne Letztverbraucher wenden. Dabei sind bestimmte Verbrauchergruppen gesetzlich besonders geschützt, d.h. diese sind möglichst bis zuletzt mit Gas zu versorgen. Zu diesen geschützten Verbrauchern gehören Haushalte, soziale Einrichtungen wie etwa Krankenhäuser, und Gaskraftwerke, die zugleich auch der Wärmeversorgung von Haushalten dienen. (mr) +++


Über Osthessen News

Kontakt
Impressum

Apps

Osthessen News IOS
Osthessen News Android
Osthessen Blitzer IOS
Osthessen Blitzer Android

Mediadaten

Werbung
IVW Daten


Service

Blitzer / Verkehrsmeldungen Stellenangebote
Gastro
Mittagstisch
Veranstaltungskalender
Wetter Vorhersage

Social Media

Facebook
Twitter
Instagram

Nachrichten aus

Fulda
Hersfeld Rotenburg
Main Kinzig
Vogelsberg
Rhön