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Im "Teufelsee" bei Weckesheim/ Reichelsheim im Wetteraukreis wurde die Leiche der 14-Jährigen gefunden. - Foto: 5vision.media

REGION Ayleens Tod: Kommentar von Bertram Lenz

Bei aller Trauer und Erschütterung: Gegen die Verrohung durch Worte

03.08.22 - Das Verbrechen an der 14 Jahre alten Ayleen aus dem baden-württembergischen Gottenheim hat weit über die Grenzen ihrer Heimat für tiefe Erschütterung gesorgt. Dies auch in der osthessischen Region, zumal die Leiche der Schülerin im so genannten "Teufelsee" gefunden wurde, der - quasi in unserer Nachbarschaft - im Wetteraukreis liegt. Das Schicksal des Mädchens kann niemanden unberührt lassen, und es ist gerade auch der guten polizeilichen Arbeit zu verdanken, dass die Angehörigen nicht länger im Ungewissen verharren müssen. 

Nun aber beginnt die eigentliche kriminalistische Feinarbeit, wie seitens der Freiburger Staatsanwaltschaft am Montag ja auch betont wurde: Die Ermittlungen dürften noch Wochen dauern, zumal sich der tatverdächtige 29-Jährige bislang noch nicht zu den Vorwürfen "Entziehung Minderjähriger", "Sexuelle Nötigung" und "Mord in Verdeckungsabsicht" geäußert hat. Es ist den Angehörigen sehr zu wünschen, auch darüber Klarheit zu bekommen, wie das junge Mädchen sein Leben lassen musste.

O|N-Redakteur Bertram Lenz kommentiert die Reaktionen auf den Tod der 14-jährigen ...Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

Gleichwohl ist es für mich zutiefst erschreckend, wie solch ein Verbrechen einmal mehr die üblichen Reaktionen in den Kommentarspalten sowohl der Print-/Online-Medien als auch bei "Facebook" hervorruft. Man darf sein Unverständnis unter anderem darüber äußern, warum es denn möglich sein kann, dass  - so wie in Hessen - das Programm für rückfallgefährdete Sexualstraftäter nach fünf Jahren endet, das der Verdächtige bis Januar 2022 absolvieren musste. Entscheidend aber ist meiner Ansicht nach die Art und Weise, wie man dies tut, denn Formulierungen wie "Kopf ab" oder "Am besten gleich an die Wand stellen" haben bei aller Trauer und Empörung nichts in der öffentlichen Diskussion zu suchen. Und auch den meisten Mitmenschen dürfte klar sein, dass man einen Jugendlichen wegen eines versuchten Sexualdelikts nicht lebenslang ins Gefängnis stecken darf. Auch eine Sicherungsverwahrung sieht das Jugendstrafrecht nicht vor. Der des Mordes an Ayleen Verdächtige war zehn Jahre in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht gewesen.

Auch die Medien sind gefordert

Aber auch die Medien - ob Print oder Online - sind gefordert. Dies beginnt bei der Berichterstattung über solche Verbrechen und bei der Frage, ob das Wort "Killer" wirklich geeignet ist, in der Überschrift gebraucht zu werden, um boulevardmäßige Schlagzeilen zu erzeugen. Und es endet beim sehr genauen Schauen darauf, ob eine Leserzuschrift oder ein Kommentar via soziale Medien veröffentlicht oder aber wegen ihrer menschenverachtenden Wortwahl abgelehnt/gestrichen werden sollte. 

Apropos Internet: Da es sich abzeichnet, dass sich der Tatverdächtige und das ermordete Mädchen über Chats in sozialen Netzwerken und über das Online-Spiel "Fortnite" kennenlernten und näher gekommen sind, ist dies - bei aller Tragik - ein gutes Beispiel dafür, dass gerade Jugendliche immer wieder davor gewarnt werden sollten, nichts von sich in sozialen Medien zu offenbaren. Hier sind neben dem Elternhaus besonders die Schulen und Vereine gefordert.

Denn noch ist anscheinend nicht geklärt, ob überhaupt jemand aus Ayleens Umfeld von dem Kontakt mit dem 29-Jährigen wusste. Auch dies gilt es zu ermitteln. (Bertram Lenz) +++


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