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Es gibt eine Masernimpfpflicht. - Symbolbild: O|N

REGION "Sehr hohe Ansteckungsgefahr bei Erkrankung"

Masernimpfpflicht: Gericht lehnt Verfassungsbeschwerde ab

30.08.22 - Deutschland hat eine Impfpflicht. Diese wurde nun erneut vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Es handelt sich dabei aber nicht um eine Impfpflicht gegen das Corona-Virus, sondern gegen die Masern. Die Masern kommen weltweit vor und werden durch Viren ausgelöst. Sie werden von Mensch zu Mensch übertragen und gelten als sogenannte Kinderkrankheit.

In Deutschland sind die Masern dank der entsprechenden Impfung stark zurückgegangen. Es handelt sich um keine harmlose Erkrankung, da jede zehnte betroffene Person einen Verlauf mit Komplikationen erleidet. Neben Fieber, Husten und Erkältungssymptomen ist bei den Masern ein Hautausschlag typisch, der hinter den Ohren beginnt und sich im Verlauf am ganzen Körper ausbreitet. Nach einer Maserninfektion ist das Immunsystem für längere Zeit geschwächt und es kann zu weiteren Erkrankungen und Infektionen kommen. Die größten Folgen hat eine durch Masern ausgelöste Hirnhautentzündung, die bei einem von 1.000 Patienten auftritt. Ungefähr ein Drittel der Betroffenen stirbt und ein weiteres Drittel leidet unter Folgeschäden. Auch mehrere Jahre nach einer Infektion kann die sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis, kurz SSPE, auftreten. Diese heimtückische Masernspätfolge endet immer tödlich.

Impfung schützt vor Masern und wird früh empfohlen

Die STIKO empfiehlt eine Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung). Diese soll im Alter zwischen elf und 14 Monaten erfolgen und wird von einer Auffrischung nach mindestens vier Wochen begleitet. Ungeimpfte Kinder und Jugendliche sollen ebenso zwei Impfungen erhalten. Menschen, die ab 1970 geboren sind und einen unklaren Impfstatus haben wird eine einmalige Impfung empfohlen.

Seit dem 01. März 2020 besteht in Deutschland eine Masernimpfpflicht. Alle Kinder ab dem ersten Lebensjahr, die eine Kita, einen Kindergarten oder eine Tagesmutter besuchen möchten, müssen gegen die Masern geimpft sein oder eine Erkrankung durchgemacht haben. In Deutschland sind etwas weniger als 95 Prozent der Menschen gegen die Masern geimpft. Diese 95 Prozent wären aber nötig, um die Krankheit gänzlich auszulöschen. Immer wieder kommt es daher vor allem zu lokalen Ausbrüchen der Erkrankung. Dabei gibt es leider auch immer wieder vermeidbare Tote.

Nun hat das Bundesverfassungsgericht eine Verfassungsbeschwerde abgewiesen. Bereits 2020 hatten Eltern ein Eilverfahren gegen die Impfpflicht angestrebt. Nun wurde die Beschwerde im Hauptverfahren endgültig abgewiesen. "Angesichts der sehr hohen Ansteckungsgefahr bei Masern und den verbundenen Risiken eines schweren Verlaufs besteht eine beträchtliche Gefährdung Dritter", begründen die Karlsruher Richter ihr Urteil. Dadurch sei die Verhältnismäßigkeit bei seltenen und zumeist harmlosen Nebenwirkungen durch den Impfstoff gewahrt. Auch habe der Schutz von Menschen, die sich nicht impfen lassen können, Vorrang. (Adrian Böhm) +++


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