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Bundeskabinett für Cannabis-Legalisierung trotz rechtlicher Unklarheiten
26.10.22 - Die Cannabis-Legalisierung rückt näher: Die Bundesregierung hat am Mittwoch Eckpunkte beschlossen, die den Konsum in bestimmten Mengen der Droge erlauben soll. Allerdings müssen noch EU-rechtliche Bedenken geklärt werden. Einige Steine liegen also noch auf dem Weg.
Die Bundesregierung billigte die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), diese sehen vor, das "Erwerb und Besitz bis zu einer Höchstmenge von 20 bis 30 Gramm Genusscannabis zum Eigenkonsum im privaten und öffentlichen Raum" straffrei zu lassen. Der private Eigenanbau sei zudem im begrenztem Umfang erlaubt.
"Die Produktion, die Lieferung und der Vertrieb von Genusscannabis werden innerhalb eines lizenzierten und staatlich kontrollierten Rahmens zugelassen", heißt es in den Eckpunkten weiter. Für den Verkauf von Cannabis soll es für Menschen ab 21 Jahren keine Obergrenze für den THC-Gehalt geben, bei jüngeren Erwachsene werde man dies allerdings prüfen, heißt es im Papier weiter.
Verbesserung im Gegensatz zur derzeitigen Situation
Für Lauterbach verbessere das Vorhaben den Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz im Vergleich zur gegenwärtigen Situation: Denn der Verbrauch von Cannabis und der THC-Gehalt seien in den vergangenen Jahren gestiegen. Zudem habe man beobachten können, dass ein zunehmend problematisches Suchtverhalten und ein florierender Schwarzmarkt mit steigender Kriminalität einhergehen würden. Dies führe zu hohen Verfolgungskosten und dazu, dass "Menschen in einen Sog der Kriminalität" geraten: "Die Tendenz geht in die falsche Richtung." Die Drogenpolitik müsse laut dem Gesundheitsminister erneuert werden.
Mit der Vorlage soll nun ein Projekt umgesetzt werden, welches im Koalitionspapier der Ampel-Regierung gestanden hat. Allerdings gibt es noch rechtliche Hürden. Denn aufgrund geltendem EU-Recht müsse zunächst ausgiebig geprüft werden, ob die Legalisierung nicht gegen europarechtliche Vorgaben zum Umgang mit Cannabis verstoße. Deshalb werde es erst nach einer rechtlichen Prüfung zu einem Gesetzesentwurf kommen, so heißt es in den beschlossenen Eckpunkten weiter. (kku)+++