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In der Nacht zum 19. Februar gab es in der Künzeller Straße in Fulda eine Messerstecherei. - Archivfoto: O|N/Henrik Schmitt

FULDA 32-Jähriger mit Messer schwer verletzt

Jetzt muss die Strafkammer urteilen: Wie lief die Tatnacht wirklich ab?

02.11.22 - Nach dem Prozesstag am Dienstag im Fuldaer Landgericht stehen die Richter vor der Frage: Wer hat zuerst zugeschlagen? Denn die beiden Plädoyers von Verteidiger und Staatsanwaltschaft könnten unterschiedlicher nicht ausfallen.

Ein 35-Jähriger wird beschuldigt, in der Nacht zum 19. Februar 2022 einen 32-jährigen Verwandten schwer, aber nicht lebensbedrohlich verletzt zu haben. Mit der Klinge eines sogenannten Multitool-Messers habe er ihm einen zehn bis zwölf Zentimeter langen Schnitt vom linken Auge über die gesamte linke Wange zugefügt. Zudem noch einen Schnitt unmittelbar über der rechten Halsschlagader. Dabei soll der Angeklagte den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen haben. 

Das 32-jährige Opfer überlebte den Angriff, musste jedoch im Klinikum Fulda medizinisch versorgt werden. Nach umfangreichen Fahndungsmaßnahmen wurde der mutmaßliche Täter sechs Tage später festgenommen. Seit dem 26. Februar 2022 befindet er sich in Untersuchungshaft.

Wie Richter Marg am Dienstag verlas, wurden eine Vergleichsprobenuntersuchung an der Tatwaffe durchgeführt: "Die Blutspuren stimmen mit den beiden DNA-Proben von Angeklagtem und Opfer überein." Anschließend folgten die Plädoyers.

Staatsanwaltschaft fordert drei Jahre und neun Monate

Für Staatsanwalt Hellmich war klar, dass es sich hierbei um einen Streit einer Großfamilie gehandelt habe, bei der einer verletzt wurde. Der Auslöser sei jedoch unbekannt. Der Angeklagte habe seiner Schwester in der Tatnacht eine SMS geschrieben: "Ich hole mir jetzt mein Geld oder ich bringe ihn um. Ab jetzt bin ich auf diesem Handy nicht mehr erreichbar." Das sei laut Hellmich ein Indiz dafür, dass der Angeklagte mit der Auseinandersetzung begonnen haben muss. Sein Fazit: "Eine gefährliche Körperverletzung haben wir bewiesen. Wer jedoch Stiche im Gesichts- und Halsbereich setzt, der muss damit rechnen, dass das schiefgeht und jemand tot auf dem Pflaster liegt. Somit ist der Vorsatznachweis gegeben und es ist ein versuchter Totschlag anzunehmen." Er fordert drei Jahre und neun Monate Haft.

Ähnlich sah das die Vertreterin des Nebenklägers. "Der Angeklagte soll einen Streit mit dem Onkel des Opfers gehabt haben. Mein Mandant wollte nur schlichten und wurde dann schwer verletzt", gab sie wieder. Laut Aussage des Opfers sei der Angeklagte auch in der Vergangenheit in der Unterkunft in Wüchstensachsen aufbrausend gewesen. "Ich plädiere für drei Jahre und neun Monate Haft, da wir es hier mit einem versuchten Totschlag zu tun haben."

Verteidiger plädiert auf Freispruch

"Das Opfer versucht mit Falschaussagen von sich abzulenken", wollte Verteidiger Rechtsanwalt Scherzberg den Fall aufklären. Im Juni habe das Opfer noch gesagt, er habe nicht damit gerechnet, dass der Angeklagte vor dem Haus sitzt. "Aber in der Hauptverhandlung sagte er dann, er sei dort hingefahren, um sich das Problem anzuhören. Er will von sich ablenken!" Laut Scherzberg komme hier ein Freispruch infrage, "aufgrund von Notwehr, da mein Mandant angegriffen wurde und sich daraufhin wehren musste." Außerdem sei der Angeklagte körperlich nicht fit gewesen, "er war stark alkoholisiert und am Fuß verletzt".

Die gesamte Verhandlung wurde von einem Dolmetscher begleitet. Der Angeklagte saß mit verschränkten Armen auf seinem Stuhl, rührte sich kaum. "Ich möchte nichts mehr sagen. Ich möchte mich Ihrem Urteil fügen", waren seine letzten Worte.

Das Urteil wird am 11. November erwartet. (nb) +++

Prozess nach versuchtem Totschlag - Messerstecherei unter Verwandten

Messerstecherei in der Künzeller Straße: Mann schwer verletzt - Klinik!


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