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Corona-Spaziergänge, wie hier am Bad Hersfelder Lullusbrunnen wurden MdL Gerhard Schenk zum Verhängnis. - Symbolfoto: O|N/Gerhard Manns

BAD HERSFELD Wegen Corona-Spaziergang im Mai 2021

AfD-Landtagsabgeordneter Schenk muss 200 Euro Corona-Bußgeld zahlen

10.11.22 - Erneut muss AfD-Landtagsabgeordneter Gerhard Schenk ein Bußgeld aufgrund der Missachtung geltender Corona-Regeln bezahlen: Der Vorfall ereignete sich am 17. Mai 2021 im Rahmen eines Montags-Spaziergangs durch die Bad Hersfelder Innenstadt. Während der Verhandlung kritisierte der Landtagsabgeordnete immer wieder die damaligen Corona-Maßnahmen und legitimierte sein Verhalten.

Zunächst stellte Schenk einen Befangenheitsantrag gegen Richterin Hohmann. Zur Begründung führte er die Impfwerbung im und um das Amtsgerichts-Gebäude in Bad Hersfeld an. Zudem führte er weiter aus, dass generell in diesen Fällen die Judikative, die Objektivität vermissen lasse und die Corona-Regeln der vergangenen Jahre gegen das Grundgesetz verstoßen habe. Sowohl Staatsanwältin Diegelmann, als auch die Richterin bewerteten den Antrag als unzureichend und konnten daher keine Befangenheit feststellen. 

Der AfD-Landtagsabgeordnete muss ein Bußgeld von 200 Euro bezahlen. Archivfoto: O|N/Hans-Hubertus Braune

Im weiteren Verlauf der Beweisaufnahme erklärte Gerhard Schenk seine Version zur Ordnungswidrigkeit, die er im Mai 2021 ausgeführt haben soll: "Ich bin etwas verspätet zu dem Spaziergang dazugestoßen und habe mich der Gruppe angeschlossen. Allerdings wurden die Abstände eingehalten, da es geregnet hat - deshalb kann man eigentlich in diesem Fall nicht von einem Gruppen-Spaziergang sprechen." Danach sei er an der Ecke Hainstraße/Breitenstraße von einem Polizisten erkennungsdienstlich erfasst worden - dieser habe ihm dann einen Platzverweis erteilt, worauf es zu einer Diskussion zwischen den Beteiligten gekommen sein soll, so Schenk.

Nicht auf Corona-Abstand geachtet - vier Platzverweise ausgesprochen

Der zuständige Polizist, der als Zeuge geladen war, erklärte: "Nachdem ich von meinem Kollegen, der nicht im Dienst gewesen ist, über die Spaziergänger informiert worden war, habe ich die Gruppe beobachtet. Dann habe ich von Herrn Schenk die Personalien aufgenommen und ihm viermal einen Platzverweis erteilt. Entgegen der Ausführungen von Herrn Schenk ist die Gruppe eng zusammengelaufen und hat nicht auf den Corona-Abstand geachtet."

Auch der Hinweisgeber war als Zeuge geladen und konnte die Ausführungen des Polizisten bestätigen. Zu diesem Zeitpunkt im Mai 2021 galten strenge Corona-Maßnahmen, die es lediglich erlaubten, mit einem weiteren Haushalt in Kontakt zu treten. Die Gruppe der Montagsspaziergänge war an diesem Tag mit zehn bis 15 Personen unterwegs, was Schenk im Verlaufe des Verfahrens auch zugab.

"Bewusst schuldig gemacht"

Das Bad Hersfelder Amtsgericht Archivfoto: O|N/Stefanie Harth

Für Staatsanwältin Diegelmann war deshalb in ihrem Plädoyer klar, dass der Landtagsabgeordnete schuldig ist: "Durch die damaligen Regelungen hat sich Herr Schenk bewusst schuldig gemacht, da er klar gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen hat. Da es nicht der erste Vorfall ist, fordere ich ein Bußgeld in Höhe von 300 Euro."

Das Gericht sah die Schuld von Gerhard Schenk ebenfalls als gegeben an und verurteilte ihn zu einem Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Dies begründete Richterin Hohmann wie folgt: "Durch die Zeugenaussagen ist klar bewiesen, dass Sie gegen die geltenden Kontaktbeschränkungen verstoßen haben. Zwar gab es schon weitere Verfahren, die allerdings noch nicht rechtskräftig sind, deshalb verhänge ich lediglich das Bußgeld in Höhe von 200 Euro." (kku) +++

AfD-Landtagsabgeordneter Schenk muss 100 Euro Corona-Bußgeld zahlen


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