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Mit Ausnahme von Bayern endete in allen Bundesländern die Abgabefrist zur Grundsteuer am 31. Januar. - Foto: Pixabay

REGION Abgabefrist abgelaufen

Auf die Hessen ist Verlass: Bei Erklärung zur Grundsteuer mit vorne dabei

01.02.23 - Am Dienstag war bekannt geworden, dass Bayern die Frist zur Abgabe der Grundsteuer-Feststellungserklärung verlängern wird. Die Bürger und Unternehmen in dem Freistaat sollen jetzt bis 30. April 2023 Zeit erhalten, die für alle Immobilieneigentümer verpflichtende Erklärung abzugeben. Ganz anders in Hessen: Dort sind zum Stichtag 31. Januar 2023 bei den Finanzämtern über zwei Millionen Erklärungen eingegangen. Das entspricht rund 77 Prozent der in Hessen fälligen Erklärungen. Dies wurde am Mittwoch durch eine Mitteilung der Oberfinanzdirektion Frankfurt bekannt, die O|N vorliegt. 

"Drei von vier Hessen haben damit schon ihren Teil dazu beigetragen, dass die Grundsteuer ab 2025 auf aktuellen Daten fußt, damit gerechter erhoben werden und für unsere Kommunen weiterhin eine wichtige Einnahme bleiben kann", sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg und Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg am Mittwoch nach Ablauf der Abgabefrist zur Grundsteuererklärung. 

In der Spitzengruppe

"Hessen ist mit seiner Abgabequote - bezogen auf den elektronischen Erklärungseingang und im Verhältnis zu den wirtschaftlichen Einheiten - von Anfang an bis heute in der Spitzengruppe aller Länder geblieben. Diese Daten lieferte das ELSTER-Portal aus Bayern. Besonders erfreulich ist die digitale Beteiligung an dieser größten Steuerreform der Nachkriegsgeschichte: mehr als 92 Prozent der Erklärungen wurden elektronisch abgegeben", sagte Boddenberg.

Finanzminister Michael Boddenberg. Foto: O|N - Archiv / Hendrik Urbin

Oberfinanzpräsident Jürgen Roßberg. Foto: O|N - Archiv

Der Finanzminister weiter in seiner Pressemitteilung: "Wir haben versucht, die Erklärungsabgabe so einfach wie möglich zu gestalten und so viel Unterstützung wie möglich zu geben. Ich weiß, dass es dennoch für viele Menschen Überwindung, Nerven und Zeit gekostet und manchen Ärger verursacht hat. Umso mehr danke ich allen, die sich diesen Mühen innerhalb der vorgesehenen Frist unterzogen haben. Mit dem Zwischenergebnis zum Fristende können wir gut leben. Unsere Erwartungen wurden erfüllt", so der Finanzminister.

Bis zum 31. Januar sind in Hessen 2.189.793 Erklärungen eingegangen. Über 92 Prozent davon wurden laut ELSTER-Portal elektronisch abgegeben: 2.026.986. Weniger als acht Prozent der Erklärungen gingen in Papierform ein: 162.807.

Insgesamt liegen damit rund 77 Prozent der Erklärungen vor. Zum Vergleich: Mitte Januar waren über 1,7 Millionen Erklärungen zum Grundsteuermessbetrag eingegangen. Dies entsprach einer Quote von 60 Prozent (O|N berichtete). 

Abgabe ist weiterhin möglich

"Die Frist ist herum, aber die Abgabe ist weiterhin möglich und nötig. Jeder und jede Grundsteuerpflichtige muss eine Erklärung abgeben. Wir fordern die Bürgerinnen und Bürger ja nicht dazu auf, weil wir sonst nichts mit unserer Zeit anzufangen wüssten, sondern weil es eine gesetzliche Abgabepflicht gibt, die die Rechtsprechung von Deutschlands höchstem Gericht umsetzt", erläuterte Boddenberg. "Aus den zahlreichen Rückmeldungen gerade aus den vergangenen Tagen weiß ich, dass sich ganz viele mit Blick auf das Fristende an die Arbeit gemacht haben. Ich hoffe daher, dass auch in den kommenden Tagen und Wochen ein Erklärungseingang zu verzeichnen bleibt. Die Abgabe ist weiterhin uneingeschränkt möglich."

Die Informationsseite grundsteuer.hessen.de wird auch zukünftig fortlaufend aktualisiert. Mehr als 3,5 Millionen Mal wurde diese Seite bislang besucht. Bei allen hessischen Finanzämtern sind seit Beginn der Abgabefrist im vergangenen Juli rund 640.000 Anrufe zur Grundsteuer eingegangen, unsere hessenweite Servicenummer konnte seitdem mehr als 115.000 Anrufe zum Thema Grundsteuer und elektronische Erklärungsabgabe beantworten", sagte Oberfinanzpräsident Roßberg.

"Das Land Hessen selbst hat als Grundstückseigentümer inzwischen mehr als 5.400 Grundsteuererklärungen abgeben. Bereits vor dem Fristende am 31. Januar haben wir 100 Prozent der Erklärungen für unsere steuerpflichtigen Grundstücke abgegeben. Die Frist zur Erklärungsabgabe galt im Übrigen für alle Steuerpflichtigen bundesweit: für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und auch für die öffentliche Verwaltung. Wir haben alles darangesetzt, diese Frist zu halten und haben es geschafft", unterstrich Finanzminister Boddenberg.

So sieht es bei den Finanzämtern aus

Nach Finanzamtszuständigkeit gibt die folgende Tabelle einen Überblick über die Anzahl der Erklärungseingänge zum 31. Januar 2023. Die Bürger mit Grundbesitz in den Zuständigkeitsbereichen der Finanzämter Hofheim am Taunus (82,5 Prozent), Rheingau-Taunus (81,4 Prozent), Darmstadt (80,8 Prozent), Friedberg (79,7 Prozent) und Dieburg (79,5 Prozent) sind dabei hessenweite Spitzenreiter bei der Erklärungsabgabe.

Die heimischen Finanzämter schneiden so ab: Alsfeld-Lauterbach kommt auf einen Wert von 74,0 Prozent, Fulda liegt bei 75,3 Prozent und Hersfeld-Rotenburg bei 75,6 Prozent. (bl) +++


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