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Die Verdichterstation in Reckrod - Foto: gascade.de

EITERFELD Verfahren der GASCADE Gastransport

RP Kassel erteilt Planfeststellungsbeschluss für Verdichterstation Reckrod 2

28.02.23 - Das Regierungspräsidium (RP) Kassel hat die Pläne zur Errichtung und zum Betrieb der Verdichterstation Reckrod 2 (Marktgemeinde Eiterfeld, Landkreis Fulda) und zur Einbindung bestehender Ferngasleitungen in die Station planfestgestellt. Der Beschluss wurde an die Vorhabenträgerin übergeben, so das Regierungspräsidium in einer Pressemitteilung.

Die geplante neue Verdichterstation soll neben der bestehenden Verdichterstation von GASCADE in der Marktgemeinde Eiterfeld errichtet werden und dazu dienen, die Gastransportkapazitäten des bestehenden Pipeline-Systems von Nord- nach Süddeutschland zu erhöhen sowie bestehende Transportkapazitäten für die Zukunft sicherzustellen.

Verdichterstationen sind dazu da, den Druckverlust auszugleichen, der sich beim Gastransport über viele hundert
Pipelinekilometer zwangsläufig einstellt. Mit der Planfeststellung innerhalb von rund zehn Monaten kommt ein umfangreiches Verfahren zu einem zügigen Abschluss. Geführt wurde es beim Dezernat Immissionsschutz und Energiewirtschaft des RP Kassel am Standort Bad Hersfeld.

Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt

Die GASCADE Gastransport GmbH hatte dort am 28.04.2022 einen entsprechenden Antrag zur Errichtung und zum Betrieb der neuen Verdichterstation Reckrod 2 sowie der Anschlussleitungen an vier bestehende Gashochdruckleitungen gestellt. Im Planfeststellungsverfahren wurden sowohl die Träger öffentlicher Belange als auch die Öffentlichkeit beteiligt. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

Durch den nun erteilten Planfeststellungsbeschluss werden alle für das Vorhaben erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen, Verleihungen, Erlaubnisse, Bewilligungen, Zustimmungen und Planfeststellungen konzentriert. Diese umfassen insbesondere die wasser-, naturschutz-, forst- und baurechtlichen Genehmigungen. Entsprechend umfangreich gestaltete sich das Verfahren: Allein die Planunterlagen bestehen aus drei Aktenordnern; der Beschluss umfasst mehr als 100 Seiten. (pm) +++


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