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Die R+S Group will Schadensersatz von ihrem Ex-Vorstand - O|N-Archivbilder

FULDA Markus R. wehrt sich gegen Vorwürfe

Noch keine Entscheidung im Ermittlungsverfahren gegen Ex-R+S-Vorstand

01.03.23 - Es scheint eine unendliche Geschichte zu sein - die Ermittlungen gegen den früheren R+S-Vorstandsvorsitzenden Markus R. werden sich nach wiederholter Auskunft der Staatsanwaltschaft Fulda noch das ganz Jahr 2023 hinziehen. Dessen Anwalt Sascha Lübbersmann aus Münster beklagt einmal mehr, dass weder er noch sein Mandant bislang die mehrfach beantragte Akteneinsicht bekommen hätten. Die Staatsanwaltschaft verweigere das ohne rechtliche Handhabe, wogegen sich der Beschuldigte juristisch zur Wehr setzt.

Dem Fuldaer Konzern R+S Group ist nach Informationen des Unternehmens ein Schaden in Höhe von 8 Mio. Euro entstanden. Dieses Geld will die Geschäftsführung des 3.000-Mann-Betriebes von den beiden, ihrer Meinung nach Verantwortlichen zurück und hat zivilrechtlich Schadensersatzklage eingereicht. Der Vorwurf richtet sich gegen den Firmengründer und langjährigen Vorstandsvorsitzenden Markus R. sowie Matthias H., den damaligen Finanzvorstand. Markus R. hatte die gegen ihn erhobenen Vorwürfe in einer Güteverhandlung vor dem Landgericht im Februar 2022 bereits zurückgewiesen. Der nächste Verhandlungstermin vor der Zivilkammer ist jetzt erst auf Oktober dieses Jahres festgelegt worden, weil die beteiligten großen Anwaltskanzleien keine früheren gemeinsamen Termine koordinieren können.

Ermittlungen auch wegen Untreue und Steuerhinterziehung


Die Verfahren sind am Landgericht Fulda anhängig

Doch die Staatsanwaltschaft Fulda ermittelt unabhängig von diesem Verfahren gegen den Ex-Vorstand und weitere Beschuldigte wegen Verdachts auf Verstöße gegen Buchhaltungsvorschriften, Untreue und Steuerhinterziehung. Und auch diese Ermittlungen seien komplex und werden sich nach Auskunft der Staatsanwaltschaft noch mindestens bis zum Jahresende hinziehen. Die vom Anwalt mehrfach angemahnte Akteneinsicht werde mit der Begründung verweigert, "dass das Ermittlungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei und eine Akteneinsicht zum jetzigen Zeitpunkt den Untersuchungszweck gefährden könnte", so die Staatsanwaltschaft.

"Mein Mandant will die Vorwürfe entkräften!"

Rechtsanwalt Sascha Lübbersmann, Fachanwalt für Strafrecht, vertritt den Beschuldigten ...Foto: privat

Dazu sagt der Anwalt des Beschuldigten, Rechtsanwalt Sascha Lübbersmann: "Gerne würde mein Mandant die unberechtigten Vorwürfe konkret entkräften. Allerdings wird ihm das durch die Verfahrensbehandlung der Staatsanwaltschaft Fulda unmöglich gemacht. Um den unberechtigten Vorwurf der Bilanzmanipulation ausräumen zu können, wird von uns bereits seit einem Jahr bei der Staatsanwaltschaft Fulda wiederholt Akteneinsicht beantragt. Bislang wird diese erstaunlicherweise fortwährend verweigert, obwohl hierfür keinen rechtlicher Versagungsgrund einschlägig ist. Diese verfahrensrechtswidrige Behandlung durch den zuständigen Staatsanwalt wurde deshalb bereits im November 2022 mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde beanstandet. Die Staatsanwaltschaft Fulda hat bislang aber selbst danach weder die rechtlich gebotene Akteneinsicht endlich gewährt noch gar überhaupt auf die Dienstaufsichtsbeschwerde reagiert", erklärt der Anwalt.

"Nicht nachvollziehbar sind zudem die Vorwürfe in steuerlicher Hinsicht. Denn diese betreffen unternehmensbezogene Sachverhalte, die mehrfach bereits Gegenstand von regelmäßigen Steuerprüfungen gewesen sind und zudem durchgängig vom Steuerbüro vorbereitet, begleitet und geprüft worden sind, ohne dass es insoweit Beanstandungen gegeben hätte", argumentiert Lübbersmann.

Journalistischer Berater des beschuldigten Ex-R+S-Vorstands, Thomas Schulz ...Foto: privat

Der journalistische Berater des Beschuldigten, Thomas Schulz, ergänzt: "Die Verfahren sind davon geprägt, dass dem Beschuldigten Zahlen, Daten oder Fakten verweigert werden. Prägend ist darüber hinaus, dass der amtierende R+S-Vorstand immer dann den öffentlichen Druck über weitere Unterstellungen erhöht, wenn dessen bisherige Behauptungen im Sande verlaufen. In diesem Fall mit einer Anzeige beim Finanzamt, zu der diese Behörde dem Beschuldigten attestiert, dass keine konkreten Indizien vorliegen, dass der Beschuldigte an diesen Taten beteiligt sein könnte." (ci) +++


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