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Damit Massagen entspannen, muss man sich fallenlassen können. - Symbolbild: pixabay

FULDA "Opfer sind glaubwürdig"

Drei sexuelle Übergriffe gelten als erwiesen - Bewährungsstrafe für Masseur

08.08.23 - Am zweiten Verhandlungstag gegen einen 27-jährigen Physiotherapeuten, dem drei Frauen sexuelle Übergriffe während seiner Massage in einem Wellnesshotel im Landkreis Fulda vorgeworfen hatten, (wir berichteten), wurde auch das Urteil verkündet: Der Angeklagte wurde zu einer Gesamtstrafe von einem Jahr und fünf Monaten verurteilt, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wird. Außerdem muss er eine Geldstrafe von 1.000 Euro an die Fuldaer Tafel zahlen. 

Nachdem am ersten Verhandlungstag zwei Frauen, die inzwischen miteinander verheiratet sind, ihre jeweilige Behandlung durch den Angeklagten geschildert hatten, bei der dieser sie jeweils im Intimbereich und an der Brust berührt hatte, wurde am Montag die dritte Zeugin gehört. Ihr habe der Masseur mehrfach über die Brust gestrichen, hatte sie anschließend angezeigt. Das zunächst Unverständliche an den Vorfällen: Keines der drei Opfer hatte sich unmittelbar gegen die Übergriffe des Mannes gewehrt, sondern seine strafbaren Handlungen erst nachträglich zur Anzeige gebracht. Die übereinstimmende Erklärung der drei Frauen für dieses Verhalten war, dass sie sich in der Situation hilflos und verunsichert gefühlt hätten und nur "weggewollt hätten".

Während die Staatsanwältin diese Erklärung aller drei Opfer plausibel und glaubwürdig fand und die sexuellen Übergriffe als erwiesen ansah, arbeitete sich der Verteidiger in seinem Plädoyer an eben diesen Widersprüchen ab. Für seinen Mandanten spreche, dass er sich in den vier Jahren seiner Anstellung in dem Wellnesshotel bei rund 4.000 Massagen nie etwas habe zuschulden kommen lassen. Als Grund der Anzeige der dritten Zeugin vermutete der Anwalt, dass die Frau "besonders empfindlich" sei, weil sie noch nie von einem Mann massiert worden war.

Bei dem weiblichen Paar beklagte er "gröbste Widersprüche". Dass die Frau, die zuerst massiert wurde, ihre Freundin nicht vorgewarnt habe, obwohl sie angeblich unsittlich berührt wurde, sei schlicht unvorstellbar: "Dann sagt die nix?" Auch dass die Frau nach der Massage ein Formular abgezeichnet und auf diesem Weg dem Masseur noch fünf Euro Trinkgeld gegeben habe, beweise doch, dass sie zufrieden gewesen sei. Dass beide Frauen nachträglich angegeben hatten, unter "Schockstarre" gestanden zu haben, deute auf eine abgesprochene Falschaussage hin. "Das glaube, wer will!", befand der Verteidiger. 

Abenteuerliche Suche nach einem Motiv

Nur die brisante Frage, aus welchem Grund die Frauen denn den ihnen unbekannten Mann wahrheitswidrig hätten belasten sollen, konnte auch der Anwalt nicht beantworten. Keine der drei hatte eine Forderung nach Schmerzensgeld oder Wiedergutmachung gestellt. Er habe da so eine Vermutung, erklärte der Anwalt: "Wahrscheinlich hat die erste Dame nach der Massage gesagt: 'Ach, war das schön, mal wieder von einem Mann angefasst zu werden' und das gab dann ein Drama". Das lesbische Paar sei wahrscheinlich empfindlicher als andere Frauen, spekulierte er. Ob er mit diesen Äußerungen seinem Mandanten einen Gefallen getan hat, bleibt zweifelhaft. 

Das Gericht folgte der Forderung des Verteidigers nach Freispruch aber nicht, sondern verurteilte den Angeklagten wie von der Staatsanwältin gefordert zu 1,5 Jahren Bewährungsstrafe. Richter Jahn bestätigte zwar, dass es im Verhalten der Frauen 'Merkwürdigkeiten' gebe. Doch gerade diese Widersprüche seien glaubhaft, befand er. "Wenn sie den Mann gezielt belasten wollten, hätten sie sich bestimmt eine plausiblere Geschichte ausgedacht." Auch die Sache mit dem Trinkgeld relativierte der Richter: "Ich gebe auch immer Trinkgeld, auch wenn mir das Essen nicht geschmeckt hat und sage, dass alles in Ordnung war, weil ich kein Interesse an einer Auseinandersetzung habe", bekannte er. (Carla Ihle-Becker)+++

Der Masseur Foto: ci


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