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Berufliche Integration: Wichtige Aufgabe für Menschen mit Behinderung
27.09.23 - Menschen mit einer psychischen oder physischen Behinderung haben durch den Integrationsfachdienst (IFD) eine Anlaufstelle bei allen Fragen rund um Arbeit und Behinderung. Dies kann die Situation am Arbeitsplatz als auch eine mögliche Arbeitsplatzsuche betreffen. Der IFD unterstützt Menschen mit einer Behinderung im Berufsleben sowie Arbeitgeber und fungiert als Bindeglied zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern.
"Unsere vorrangige Aufgabe ist es, mit unseren Klienten und deren Arbeitgebern gemeinsam dafür zu sorgen, dass Arbeitsverhältnisse erhalten bleiben und leidensgerecht ausgestattet sind beziehungsweise werden", sagt die Bereichsleitung der Beruflichen Integration des IFD Hersfeld-Rotenburg, Michaela Kehl-Bätz. "Wir sind Ansprechpartner für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen und suchen nach Lösungen, die für alle Parteien positiv sind". Hierzu gehört auch, dass wir in die Firmen gehen und uns anschauen, wie unsere Klienten arbeiten. Falls notwendig, beraten wir hinsichtlich technischer Ausstattungsmöglichkeiten und überlegen gemeinsam mit allen Beteiligten, wie der Arbeitsplatz am besten gestaltet werden kann."
Der IFD ist mit sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in Trägerschaft des Vereins für psychosoziale Hilfen im Landkreis Hersfeld-Rotenburg "die Brücke" tätig. Der Standort des IFD befindet sich am Benno-Schilde-Platz 6 in Bad Hersfeld, besser bekannt als der Schildepark. Menschen mit einer Hörbehinderung können sich hier durch Viktoria Wenzel - die Fachberaterin für Hörbehinderung mit Gebärdensprachkenntnissen - beraten und begleiten lassen. Wenzel begleitet und berät Menschen und Arbeitgeber des Landkreises Hersfeld-Rotenburg, des Landkreises Eschwege sowie des Landkreises Fulda. Derzeit betreut und begleitet der IFD rund 300 Menschen mit einer Behinderung sowie deren Arbeitgeber.
Angebot für Klienten und Arbeitgeber
Finanziert wird der IFD durch den Landeswohlfahrtsverband beziehungsweise das Integrationsamt Hessen über die Ausgleichsabgabe, die für Unternehmen anfällt, sofern sie nicht die gesetzlich geforderte Mindestanzahl an Menschen mit Behinderung beschäftigt. Das Angebot des IFD ist für die Klienten kostenfrei. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IFD unterliegen der Schweigepflicht und sind vertrauensvolle Gesprächspartner. Es werden in intensiven Gesprächen Lösungen für den weiteren beruflichen Weg erarbeitet. "Wir entwickeln Lebensperspektiven", so Kehl-Bätz.Dies kann unterschiedlich aussehen, der IFD führt gemeinsame Arbeitgeber- und Arbeitnehmergespräche, begleitet die Menschen zu Ärzten, unterstützt bei der Anerkennung einer Schwerbehinderung, begleitet bei der Suche eines leidensgerechten Arbeitsplatzes und steht beratend und begleitend zur Seite. "So viel wie nötig, so wenig wie möglich", so Kehl-Bätz. Die Menschen sollen weiterhin selbstständig bleiben, aber im Hintergrund einen Ansprechpartner wissen.
Ein weiteres Ziel ist es, in Konfliktsituationen zu helfen und zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu vermitteln. "Der Erhalt und die Stabilisierung einer Arbeitsstelle ist unser vorrangiges Ziel", erklärt Kehl-Bätz. Der IFD stehe allen Arbeitgebern beratend zur Verfügung und biete Vorträge zum Thema Arbeit und Behinderung für Unternehmen an. Neben der Anbahnung von sozialversicherungspflichten Arbeitsplätzen kümmert sich der IFD auch um die Suche nach Ausbildungsstellen für Menschen mit Behinderung. Hierzu besteht Kontakt zu den Schulen im Landkreis. "Die jungen Menschen mit einer Behinderung sollen unterstützt werden, wenn es um die Suche nach Praktika und Ausbildungsstellen geht", so die Bereichsleiterin